Die Glühlampe, im Volksmund Glühbirne genannt, ist am Sterben – so will es die EU. Und wie bei so vielen Entscheidungen der EU, wurde auch in diesem Fall gegen den Willen der Bevölkerung eine rein technokratische Entscheidung getroffen. Natürlich nur zu unserem Besten!
Die Glühlampe war die erste bedeutende Erfindung zur Anwendung von elektrischem Strom. Die ersten Glühlampen stammen aus den 1840er Jahren und hatten Glühfäden aus Platin; aus ihnen wurde kein marktfähiges Produkt, da die Lichtausbeute einfach zu gering war. Der US-amerikanische Erfinder und Unternehmer Thomas Alva Edison erfand dann im Jahr 1879 die Glühlampe heutiger Prägung. Es war wohl eine der bahnbrechendsten Erfindungen überhaupt, die Glühlampe. Brachte sie den Menschen doch nicht nur Licht in jeden Raum, sondern war auch Triebfeder der Elektrifizierung und damit der Industriellen Revolution. Besonders Werner von Siemens dürfte diese Erfindung sehr gefreut haben, verhalf sie seiner Erfindung eines isolierten Kabels doch endgültig zum Durchbruch.
Die physikalisch-technischen Eigenschaften und das Funktionsprinzip von Glühlampen möchte ich hier nur anreißen. Auf jeden Fall produzierte sie ein Licht, das wir als sehr angenehm empfinden. Dabei nimmt jedoch das für uns wahrnehmbare Licht bei der Energieumwandlung nur einen geringen Prozentsatz ein. Der Hauptanteil des produzierten Lichtes liegt im für uns unsichtbaren Infrarotbereich und wird als Wärme abgestrahlt. Wie auch immer die Lampe konstruktiv aufgebaut war, sie lieferte ein Licht, das den Menschen gefiel, und das fast 150 Jahre lang. Bis es Weltverbessern, Lobbyisten und Technokraten in den Sinn kam, diese allgegenwärtige Leuchtmittel zu verbieten.
Zuvor hatte man bereits seit 1924 alle Glühlampennutzer, also im Grunde allen Menschen die elektrischen Strom nutzen, vorsätzlich „hinters Licht geführt“. Das neugegründete Phoebuskartell – auch Glühlampenkartell genannt – sollte nur einen Zweck erfüllen: Für höhere Verkaufszahlen sorgen und somit die Gewinne zu maximieren. Dieses in Genf von den international führenden Glühlampenherstellern geschlossene Kartell, trat nach außen als Normen- und Typenkartell auf und propagierte nur die besten Absichten für den Verbraucher. In Wahrheit war den Produzenten jedoch die fast unbegrenzte Lebensdauer der Glühlampen ein Dorn im Auge. Also konstruierte man die Glühlampe so um, dass ihre maximale Lebensdauer bei 1 000 Stunden Brenndauer lag. Wer Lampen mit längerer Lebensdauer fertigte, musste mit drastischen finanziellen Sanktionen rechnen. Zudem wurde der Markt aufgeteilt, was eine freie Preisgestaltung der Hersteller ermöglichte. Die Glühlampe mit Wolframdraht, wie sie Jahr 1911 von General Elektric entwickelt worden war, wurde zwar prinzipiell beibehalten, jedoch mit einer Art Sollbruchstelle versehen. Zudem wurden Wissenstransfer und uneingeschränkter Patentaustausch zwischen den Mitgliedsfirmen vereinbart. Etwas Positives von diesem Kartell gab es dennoch zu vermelden: Eine Vereinheitlichung von Lampenfassungen und Lampensockeln. Nach dem Eintritt der USA in den Zweiten Weltkrieg im Jahr 1941, verschwand diese Kartell offiziell. Für die häufiger verbreitete Ansicht, es habe bis in die 1990er Jahre weiterbestanden, oder bestehe sogar heute noch, gibt es weder Beweise noch Gegenbeweise.
Inoffiziell hat sich bei der Lebensdauer jedoch bis heute nichts geändert – zumindest in der westlichen Welt. Es gibt dazu zahlreiche Verschwörungstheorien; Argumente und Gegenargumente halten sich dabei die Waage. Fakten hingegen sind: In der ehemaligen Sowjetunion und in Ungarn gab es immer Glühlampen mit langer Lebensdauer und die chinesischen Lampen brennen heute noch über 5 000 Stunden. Dieses Kartell, egal wie lange es auch bestanden haben mag, kostete die Verbraucher gewaltige Geldsummen.
Zu jedem Argument findet man auch ein Gegenargument, man muss nur lange genug suchen. Dem schlechten Wirkungsgrad der Glühlampe bei der Lichterzeugung können durchaus die geringen Herstellungskosten, der niedrige Preis, der geringe Material- und Energieaufwand bei der Produktion sowie ihre mögliche lange Lebensdauer entgegengestellt werden – hinzu kommt ihre vergleichsweise umweltfreundliche Entsorgung. Auch reduziert ihre Wärmestrahlung die nötige Zufuhr von Heizwärme in Räumen und Gebäuden. Das waren dennoch keine Argumente für Umweltschützer und EU-Technokraten die fruchteten.
Auch die Erfindung des Berliner Elektroingenieurs Dieter Binninger fand bei diesen Entscheidungsprozessen keine Beachtung. Der Ingenieur war kein Spinner sondern ein geschätzter Entwickler und Konstrukteur und er forschte an der sogenannten „Ewigkeitsglühbirne“. Im Jahr 1975 hatte er zuvor die „Berliner-Uhr“ entwickelt. Das war eine Uhr ohne Zeige, die mittels Glühlampen im Mengenlehreprinzip die Zeit darstellte – sie war demnach ein Vorläufer der digitalen Uhr. Diese Uhr funktioniert übrigens bis heute ohne Probleme. Binninger selbst hatte mit dieser Uhr nur ein Problem: Die Glühlampen waren laufend durchgebrannt. So stellte er sich die Aufgabe der Entwicklung einer neuartigen Glühlampe mit langer Lebensdauer und es hat den Anschein, als ob er sehr erfolgreich war. Nach eigenen Angaben soll die Lebensdauer 150 000 Stunden betragen haben. Seine wesentlichen Verbesserungen lauten: Eine neue Form des Glühfadens, ein edelgasgefüllter Glaskolben sowie eine Diode als Dimmer. Die Leuchtmittelindustrie lehnte jedoch dankend ab: Kein Interesse an „unkaputtbaren“ Lampen. Aus Sicht der Hersteller ist diese Reaktion wohl nachvollziehbar, wer sägt sich schon den Ast ab, auf dem er sitzt. Viele Jahre führte Binninger seinen Kampf, einen aussichtlosen Kampf – ich kenne das aus eigener Erfahrung. Erst mit der Wiedervereinigung sollte er seine Chance bekommen. Der ungarische Lampenhersteller Tungsram, der schon immer Glühlampen mit längerer Lebensdauer produziert hatte, bot sich als potentieller Partner an. Tungsram war zu jener Zeit gerade von General Elektric übernommen worden. Um die Marktpräsenz zu erhöhen wollte man 1991 den DDR-Glühlampenhersteller Narva von der Treuhand erwerben. Kurz vor der Übernahme des Betriebes kam Dieter Binninger, zusammen mit seinem Sohn und dem Piloten, bei einem Flugzeugabsturz mit der eigenen Propellermaschine ums Leben. Die Absturzursachen waren mysteriös und konnten nie geklärt werden.
Inzwischen sind Binningers Patentrechte erloschen. In einigen Publikationen ist davon die Rede, dass die von Binninger gepriesenen Vorteile seiner „Ewigkeitslampe“ nicht belegt werden konnten. Es seien fachliche Fehler in den Patenttexten bei der Effizienz- und Lebensdauerberechnung vorhanden gewesen. Wer auch immer diese Gerüchte gestreut hat, der hat bewusste Falschinformation betrieben und zudem von gewerblichem Rechtsschutz (Patentrecht) keine Ahnung, denn Berechnungen sind grundsätzlich keine Bestandteile von Patenttexten. Auch ist es kaum möglich solche Lebensdauerberechnungen verlässlich anzustellen. 150 000 Stunden sind 6 250 Tage, das sind über sieben Jahre – solche Zeiträume sind außerdem verschleißtechnisch schwer zu simulieren. Auch wäre dies die einhundertfünfzigfache Lebensdauer der herkömmlichen Glühlampe; selbst das Zehnfache wäre bereits ein erheblicher Fortschritt gewesen.
Die neuen Energiesparlampen, insbesondere Kompaktleuchtstofflampen, sollten nun eine erheblich längere Lebensdauer haben als die Glühlampen und sie sollen umweltfreundlicher sein. Ich konnte davon bisher nichts feststellen – meine Leben auch nicht länger als die Glühlampe, dafür sind sie jedoch wesentlich teurer. Aber irgendwas ist ja immer! Dann ist da jedoch auch noch eine schlechte Energiebilanz bei der Prodiktion, nicht das Licht, das wir uns wünschen, erhebliche Probleme bei der Entsorgung und zu guter Letzt: ein Bringer ist das Design auch nicht. Dennoch war die EU-Kommission der Meinung, uns vom Technik- und Kulturerbe der Glühlampe erlösen zu müssen.
Die EU ist eisern mit ihrer Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG von 2006 und will die normale Glühlampe endgültig aus unserem Leben tilgen. Für 2014 war geplant die Richtlinie auf den Prüfstand zu stellen, jedoch still ruht der See. Von den vielen handwerklichen Fehlern bei der Formulierung des Gesetzes wollen wir nur ansatzweise reden. Gesetzeslücken lassen es zu, dass stoßfeste Baulampen, hitzebeständige Lampen für Wärmeöfen, sowie Designlampen für Dekorationszwecke weiter als Glühlampen gefertigte werden dürfen. Das Ergebnis konnte vorhergesehen werden: Anbieter modifizieren diese legalen Lampen für andere Anwendungen. Zudem wird versucht leistungsstarke Glühlampen als Heizelemente auf dem Markt zu platzieren. Wohl eine unendliche Geschichte, die nur ein Ende finden kann, wenn dem Verbraucher Lichtquellen angeboten werden die seine uneingeschränkte Zustimmung finden.