Schlagwort-Archive: Raubgold

Das Raubgold der Nationalsozialisten Teil 2

Wieviel Raubgold die Nationalsozialisten insgesamt beiseitegeschafft haben, darüber gibt es keine verlässlichen Zahlen, nur Schätzungen und Spekulationen. Denn das Raubgold wurde nicht nur in die Schweiz geschafft, in geheimen Depots verwahrt und von Nazigrößen in private Kanäle verschoben, vieles davon wurde während des Krieges auch ausgegeben um Waffen, Rohstoffe und andere Dinge im Ausland zu bezahlen.
Bei allen Diskussionen und Spekulationen um das Nazi-Gold wird folgendes oftmals vergessen: Bereits vor Kriegsbeginn, im Januar 1939 war Deutschland faktisch pleite, alle Finanzreserven waren aufgebraucht. Reichsbank-Präsident Hjalmar Schacht berichtete dies Hitler schonungslos und wurde für seine Offenheit gefeuert und mit ihm das gesamte Reichbankdirektorium. Der Führer wählte statt der Staatspleite den Krieg, um die Kassen wieder zu füllen.
Hitler hatte schon mit der Machtübernahme die Währungsdeckung durch Gold aufgegeben. Die Reichsmark war zur blanken Papierwährung verkommen, für die Deutschland keine Importe vornehmen konnte. Also wurde die Notenpresse ständig aufs Neue angeworfen um die Aufrüstung im eigenen Land zu finanzieren. Die sich so ausbreitende Inflation wurde durch drastische Zwangsmaßnahmen wie Lohn- und Preisstopps ausgebremst.
Deutschlands Nachbarn erkannten die gefährliche Situation, doch nicht alle handelten rechtzeitig oder richtig. Zunächst musste Österreich nach dem Anschluss an Deutschland sein Gold herausgeben. 1939 wurde dann die Tschechei als erstes Land gezwungen seine Goldreserven an Hitler übergeben.
Frankreich und Dänemark brachten ihre Währungsreserven rechtzeitig in Sicherheit, nach Großbritannien und Amerika. Die Niederlande aber wurden überrumpelt. Die fetteste Beute holte Hitler in Belgien und Polen. Beide hatten zwar ihr Gold zunächst bei der Banque de France deponiert, was jedoch schon bald für nicht mehr sicher erachtet wurde. Das Gold wurde nach Dakar in die französische Westafrika-Kolonie verschifft. Aber die Kollaborateure des Vichy-Regimes verrieten Hitler später den Aufenthaltsort. Auf abenteuerlichen Wegen, mithilfe von Kamelen, Schiffen und Bahn, landete es schließlich in Berlin.
Nachdem Italien die Allianz mit Deutschland verlassen hatte, schafften deutsche Truppen das italienische Gold nach Deutschland. Dazu gehörte auch das Gold aus Jugoslawien und Albanien, das sich Mussolini zuvor angeeignet hatte.
Das von den Nationalsozialisten geraubte Währungsgold lässt sich noch beziffern. Es sollen insgesamt etwa 517,5 t Gold gewesen sein. Bei dem aus der Bevölkerung eingezogenen Gold sowie bei dem von den Juden geraubten Gold gibt es jedoch keine verlässlichen Zahlen.
Schon vor Kriegsende hatten die Alliierten Spezialkommandos gegründet, die nach dem Raubgold suchen sollten. Zwar hatten die deutschen Kriegsgegner USA, Großbritannien und Sowjetunion sich auf der Jalta-Konferenz im Februar 1945 auf die Teilung Deutschlands in Besatzungszonen verständigt, was Raubkunst und Nazi-Gold betraf, kochten die Alliierten und die Sowjetunion jedoch ihr eigenes Süppchen. So kam es auch, dass die US-Amerikaner entgegen aller Vereinbarungen, zunächst weit in das Gebiet der Sowjets vordrangen. Schon damals bewies sich der Satz von Gorbatschow: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ So konnten die schnelleren Amerikaner neben den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Nazis, wie Flugzeug und Raketentechnik, auch vieles vom Raubgut der Nazis wegschaffen.
Der größte Cup der Amerikaner war wohl diesbezüglich der von Merkers in Thüringen. Als weltgrößte Kalifabrik hatte das Kalibergwerk Merkers der Wintershall AG 1925 den Betrieb aufgenommen. Nachdem gegen Kriegsende Berlin immer stärker von Luftangriffen betroffen war, entschied im Februar 1945 Reichsbankpräsident Walther Funk die Finanzreserven der Reichbank auszulagern. Als Depot wurden die Kalistollen von Merkers in Thüringen ausgewählt. In streng geheimer Mission wurden Kunstgegenstände, Banknoten, Münzen, Goldbarren und andere Edelmetalle per Reichsbahn in die thüringische Provinz geschafft. Im März wurden dann auch die wertvollsten Kunstbestände der Berliner Museen nach Merkers ausgelagert.
Nur wenige Wochen später traf die 3. US-Armee unter General George S. Patton in Thüringen ein, wo sie eigentlich gemäß Jalta-Konferenz nicht zu suchen hatte. Es war der 4. April 1945. Schon zuvor machte unter den Einheimischen das Gerücht von einem riesigen Schatz die Runde. Dieses Gerücht erreichte auch gleich die Amerikaner. Es heißt, dass zwei Frauen die Nazi-Aktionen beobachtet hatten und den Amerikanern das Versteck verrieten. Belegbar ist dieses Gerücht jedoch nicht, aber dennoch glaubhaft. Ausgerüstet mit Waffen und Sprengstoff fuhren die Soldaten mehrere hundert Meter tief in einen Schacht des Kalibergwerkes Kaiseroda und erkundeten mit Fahrzeugen die unterirdischen Gänge – bis sie irgendwann vor einer gewaltigen Stahltür standen, die in eine dicke Ziegelmauer eingelassen war. Die Tür war jedoch mit den vorhandenen Mitteln nicht zu öffnen. So machten sich die Soldaten daran die Ziegelwand, in der die Tür eingesetzt war, aufzusprengen. Dann betraten sie, mit Taschenlampen ausgestattet, die dahinterliegenden Räume. Im Lichtschein, der das Licht der Lampen reflektierenden Salzkristalle, stapelten sich kniehoch abertausende Beutel, Pakete, Kisten und Koffer. Wie viele Behältnisse die Soldaten vorfanden ist wohl nicht überliefert. Jedoch zeigen die Fotos, dass die Salzgrotte von 60 m Länge und 15 m Breite flächendeckend vollgestapelt war. Dort lagerte ein gewaltiger Schatz, vielleicht der größte, der jemals gefunden wurde.




So schnell wie der Nazi-Schatz gefunden worden war, so schnell verschwand er auch aus Merkers. Der Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte in Westeuropa, General Dwight D. Eisenhower nahm sich dieser widerrechtlichen Aktion persönlich an. Denn eigentlich stand der Schatz von Merkers den Sowjets zu und die näherten sich Thüringen schnell. Der gesamte Fund wurde auf Lastwagen verladen und am 17. April nach Frankfurt/Main gefahren. Da die ganze Aktion der US-Amerikaner mit einer Ausgangssperre für die Bevölkerung verbunden worden war, bildeten sich neue Spekulationen über das, was dort eilig und geheim weggeschafft wurde.
Den wahren Bestand von Merkers kennen wir bis heute nicht. Auch der Verbleib großer Teile des Schatzfundes ist gelinde gesagt weitgehend „unaufgeklärt“. Zwar beauftragte in den 1990er Jahren die US-Regierung eine Historikerkommission mit Untersuchungen zum Stand der Rückerstattung von enteignetem Besitz im Zweiten Weltkrieg. Die Kommission unter Leitung von Staatssekretär Stuart E. Eizenstat listete in ihrem Bericht von 1997 erstmals öffentlich detailliert die Funde von Merkers auf, der Verbleib blieb jedoch weiter unklar. Der amerikanischen Armee waren demnach neben Goldbarren auch weitere Edelmetalle wie Platin und Silber sowie stapelweise Banknoten unterschiedlicher Währungen in die Hände gefallen. Zudem wurden kistenweise Schmuck und Zahngold von ermordeten Juden aufgefunden, was die SS geraubt hatte. Kisten enthielten zudem einmalige Skulpturen, so die weltbekannte Büste der Nofretete. Zum Merkers-Fund gehörten außerdem Gemälde berühmter Meister wie Rembrandt, Dürer und Riemenschneider.
Der Wert des Nazi-Schatzes von Merkers wird auf etwa 238,5 Millionen damaliger US Dollar geschätzt, was heute etwa 2,5 Milliarden Euro entsprechen würde.
Der Verbleib des Nazi-Schatzes sorgt bis heute für viele Spekulationen. Es heißt, dass sich Soldaten und Offiziere umfangreich bedient haben sollen. Auch hält sich das Gerücht, dass ein amerikanisches U-Boot Teile des Schatzes nach Argentinien geschafft haben soll. Andere behaupten, dass ein Teil des Marshall-Planes von dem Nazi-Gold bezahlt worden sein soll.
Dem allen widersprechen zahlreiche Historiker ohne jedoch Beweise vorlegen zu können. Die Experten glauben fest daran, dass die 1946 von den Alliierten gegründete Tripartite Gold Commission das Gold der Reichsbank an die betreffenden Nationalbanken zurückgegeben haben. Zudem bestätigt die National- und die Gemäldegalerie Berlin die Rückkehr von Kunstwerken Mitte der fünfziger Jahre.
Jedoch ist mir keine Bestätigung von einer Nationalbank bekannt, gestohlenes Gold zurückerhalten zu haben. Und wo alle die Schatzgegenstände verblieben sind, deren Besitzer nicht eindeutig zu ermitteln waren, ist auch völlig offen. Der Schatz von Merkers war alles Raubgut der Nationalsozialisten. Wenn man jedoch Raubgut erneut raubt so tritt dadurch noch lange nicht das Gesetz der doppelten Negation in Kraft: Raubgut bleibt Raubgut. Eine eindeutige Aussage zum Verbleib des Naziraubgoldes wäre daher sehr Vertrauensbildend.
Demnächst Teil: der Goldzug

Das Raubgold der Nationalsozialisten Teil 1

Als Raub- oder Nazigold werden Wert- und Vermögensgegenstände bezeichnet, die während der Herrschaft der Nationalsozialisten von diesen geraubt wurden. Gemeint ist demnach nicht nur Gold, sondern auch andere Edelmetalle, Bargeld, Edelsteine und auch Wertpapiere aller Art. Das Raubgold stammt zum einen aus arisiertem Besitz von Personen die verhaftet wurden, in Konzentrationslager kamen oder flüchten mussten. Während des Zweiten Weltkrieg stammte das Raubgold zudem aus den besetzten Gebieten, wo geraubt und beschlagnahmt wurde, was möglich war. Somit stammt das Raubgold auch aus den Währungsreserven der Zentralbanken der annektierten Länder.

Zunächst erließen die Nationalsozialisten im Jahr 1936 ein sogenanntes Goldverbot. Eine solche staatliche Verfügung war auch in nationalsozialistischer Zeit nichts Neues. Schon in der Antike bedienten sich Herrscher solcher Erlasse, um den privaten Besitz von Gold, Silber und Edelsteinen zu verbieten und zu kontrollieren. In der Folge versuchten immer wieder Despoten ihre leeren Staatskassen durch die Begrenzung des Besitzes von Edelmetallen oder deren vollständigen Einzug zu füllen. Der Besitz wurde oftmals sogar mit dem Tod bedroht. Dennoch scheiterten fast alle dieser frühen „Goldverbote“ weil sei einfach nicht zu kontrollieren waren.

Vorreiter für die Nationalsozialisten war in dieser Beziehung die Weimarer Republik. Während der Inflation erließ die Reichsregierung eine ganze Anzahl von Gesetzen und Verordnungen. Letztlich erlaubte die Verordnung des Notgesetzes (Maßnahmen gegen die Valuta-Spekulation) vom 8. Mai 1923 der Reichsbank Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Platinmetalle) und ausländische Währungen aus Privatbesitz für das Deutsche Reich zu proklamieren.

Abbildung Wikipedia: Goldmünzen zu 20 Mark mit den Porträts der Kaiser Friedrich III. bzw. Wilhelm II.Acht Jahre war somit in der Weimarer Republik der Privatbesitz von Gold und Silber Verboten, bis am 6. März 1931 Reichspräsident Paul von Hindenburg dieses Gesetz wieder aufhob. Doch schon wenige Monate später veranlasste die Wirtschaftskrise die Reichsregierung erneut dazu den Besitz von Gold und Silber zu begrenzen.

Nachdem 1933 die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland übernommen hatten, begann Hitler schon bald, entgegen den Vorschriften des Versailler Vertrages, die Wehr- und Kriegsfähigkeit Deutschlands zu forcieren. 1935 wurde dafür ein Wirtschaftsprogramm erarbeitet, dass ab 1936 als Vierjahresplan umgesetzt werden sollte und eine forcierte militärische Aufrüstung beinhaltete. Zur Umsetzung dieses Planes benötigte Hitler Geld, dass er sich jedoch im Ausland nicht leihen konnte.

Im April 1936 wurde daher Hermann Göring Rohstoff- und Devisenkommissar und im Oktober 1936 Beauftragter für den Vierjahresplan. Er sollte die Devisenlage des Deutschen Reiches verbessern und das Geld für Wirtschaftsaufschwung und Aufrüstung beschaffen. Im November 1936 ordnete Göring daher eine Ablieferungspflicht für Gold und ausländische Zahlungsmittel und Forderungen an. Zunächst waren von dieser Verordnung nur Feingold, hochlegiertes Gold sowie außer Kurs gesetzte Goldmünzen betroffen gewesen.

Bereits am 1. Dezember legte Göring mit dem Gesetz gegen Wirtschaftssabotage nach, dass unter anderem die Todesstrafe für die Schädigung der Reichswirtschaft androhte. Mit diesem Gesetz wurden alle Deutschen aufgefordert ausländisches Auslandsguthaben nach Deutschland zu holen und kein Kapital ins Ausland zu transferieren. Die Androhung der Todesstrafe bei entsprechenden Vergehen und die Gewährung von Straffreiheit bis zum 31. Januar 1937 veranlasste viele vermögende Personen ihre zurückgehaltenen Gold- und Devisenbestände an die Reichsbank zu verkaufen.

Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahr 1938 wurden in jenem Jahr die deutschen und österreichischen Goldmünzen außer Kurs gesetzt und von der Reichsbank in Zahlung genommen.

Für Deutsche galt das „Goldverbot“ jedoch zu keiner Zeit für Goldschmuck im privaten Besitz. Anders sah das bei der jüdischen Bevölkerung aus: Nach einer Verordnung von Hermann Göring vom 21. Februar 1939 hatten alle Juden die in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände aus Gold, Platin und Silber sowie Edelsteine und Perlen binnen zwei Wochen – die Frist wurde dann bis 31. März verlängert – in dafür eingerichtete Ankaufstellen abzuliefern. Grundlage für dieses Gesetz bildete die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938.

Nicht gesetzlich geregelt und daher im rechtsfreien Raum befanden sich die inhaftierten Personen in Zuchthäusern und Konzentrationslagern seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Den in diesen Einrichtungen Inhaftierten wurden alle Wertsachen abgenommen.

Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurden ähnliche Gold- und Devisenerlässe auch in allen annektierten Ländern erlassen und alles an Edelmetallen, Edelsteinen und Devisen geraubt, dessen man habhaft werden konnte.

Große Teile des Raubgoldes gaben die Nationalsozialisten zur Aufrüstung und später zur Finanzierung des Zweiten Weltkrieges aus. Der Verbleib des restlichen Raubgolds nach dem Zweiten Weltkrieg ist bis heute zu einem erheblichen Teil ungeklärt. Etwa zwei Drittel der geraubten und noch aufgefundenen Goldreserven konnten bis 1996 durch die damit beauftragte Tripartite Gold Commission an die Ursprungsländer zurückgegeben werden. Doch was bis heute noch fehlt, ist keines Falls als unerheblich anzusehen, wie ich noch berichten werden.

Umfangreiche Gold- und Devisenlieferungen liefen über die unabhängige Schweiz und ihre Schweizer Nationalbank. Heute wird davon ausgegangen, dass die Schweiz der bedeutendste Abnehmer von deutschem Raubgold war.




Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Eidgenossen von den Alliierten zwar diesbezüglich stark kritisiert, konnte sich jedoch regelrecht freikaufen. Im Washingtoner Abkommen vom 26. Mai 1946 einigte sich die Schweiz mit den Alliierten über die finanziellen Aspekte. Mit einer einmaligen Zahlung von 250 Millionen Franken schien die Auseinandersetzung um das Raubgold für die Schweiz abgeschlossen zu sein. In den nächsten über 40 Jahren war das Raubgold der Nazis für die Alliierten und die Schweiz kein Thema mehr: Es herrschte „Kalter Krieg“. Doch nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes sowie des Sozialismus kamen die verdrängten Fragen wieder auf die Tagesordnung. Das schweizerische Parlament beschloss daher im Dezember 1996, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, um diese Fragen gründlich abzuklären. Es wurde eine Untersuchungsausschuss eingesetzt: Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (kurz nach Jean-François Bergier Bergier-Kommission genannt). Bergier (1931 – 2009) war ein promovierter Schweizer Sozial- und Wirtschaftshistoriker. Am 22. März 2002 legte die Kommission ihre Ergebnisse im Bergier-Bericht vor.

Bergier schuf eine umfassendere Definition für „Raubgold“, und zwar allgemein und übergreifend für jenes Gold, dessen sich das NS-Regime durch die auf den NS-Rassengesetzen beruhenden Vermögenskonfiskationen und seit dem Einsetzen der kriegerischen Expansion in weiten Teilen Europas bemächtigt hatte. Des Weiteren schlug sie folgende „Goldkategorien“ vor und verwendete sie in ihren Berichten:

  • Gold, das mit staatlichen Zwangsmitteln in die Gewalt der Reichsbank kam. Im Dritten Reich widmete sich eine ganze Anzahl von Organisationen und Verwaltungsstellen der Erfassung, Aneignung und Erpressung von Gold. Die Maßnahmen reichten von Steuergesetzen über Devisenbestimmungen bis hin zu kriegswirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Vorbesitzer konnten demnach Deutsche jüdischer und nichtjüdischer Herkunft sowie andere in Deutschland enteignete Personen, Gruppen oder Einrichtungen sein.
  • Konfisziertes und geplündertes Gold: Darunter fallen einerseits die im Rahmen der NS-Rassengesetzgebung seit 1938 von der jüdischen Bevölkerung eingetriebenen Vermögenswerte in Deutschland und Österreich (Gold, Schmuck und andere Edelmetalle), anderseits die Beraubung von Einwohnern und Staatsbürgern der einverleibten und besetzten Gebiete durch staatliche Willkürakte oder individuelle Plünderungen. Das geplünderte Gold wurde entweder in die Reserven der Reichsbank transferiert, über Schwarzmärkte verwertet oder gehortet.
  • Opfergold: Es handelt sich um einen Sammelbegriff zur Bezeichnung von Goldvermögen, die das Regime ermordeten oder auch überlebenden Opfern der Konzentrations- und Vernichtungslager entwendete. „Konzentrations- und Vernichtungslager“ ist als Sammelbegriff zu verstehen, womit unter Opfergold Vermögenswerte aus unterschiedlichen Lagern und Ghettos in Osteuropa fallen. … Auch hier ist die Frage nach Unterschlagungen und Plünderungen durch am Vernichtungsprozess beteiligte Personen zu stellen.
  • Gold aus den Währungsreserven von Zentralbanken: Schon vor dem Krieg konnte sich das Dritte Reich durch territoriale Expansion Goldreserven anderer Staaten aneignen. In der Phase des Blitzkrieges im Frühjahr/Sommer 1940 gerieten große Goldbestände unter die Herrschaft des NS-Staates. Auch in den darauffolgenden Jahren der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht hielt dieser Zustrom von Gold aus den Währungsreserven europäischer Zentralbanken bei der Reichsbank an.

Die drei letztgenannten Kategorien (2, 3, 4) werden hier übergreifend als „Raubgold“ bezeichnet. Davon unterschieden werden muss eine Kategorie nicht geraubten Goldes:

  • Gold aus Beständen, die vor 1933 in den Besitz der Reichsbank gelangten oder vor Kriegsausbruch in ordentlichen Transaktionen erworben wurden.

Über die Wege des Goldes in die Schweiz, dessen dortige Verbuchung und den Weiterverkauf gibt es bis heute mehr Spekulationen als vorzeigbare Beweise. Das Raubgold der Nationalsozialisten, das nicht direkt verkauft wurde, ist in Depots verschwunden, von Nazi-Größen beiseitegeschafft oder in ganz großem Stil umgeschmolzen worden. So wurde geraubtes Gold der Belgischen Nationalbank eingeschmolzen mit deutschen Stempeln auf 1938 neu datiert und über die Schweiz weiterverkauft.

Dass die Schweiz während des Zweiten Weltkrieges der wichtigste Umschlagplatz für das Raubgold der Nationalsozialisten war, ist heute wohl unstrittig. Anfangs ist noch ein gewisser Teil der Goldgeschäfte über Schweizer Geschäftsbanken abgewickelt worden. Mit einem Bundesratsbeschluss von Ende 1942 kaufte dann nur noch die Schweizer Nationalbank Gold aus Deutschland. Anfangs unternahm die SNB keinen Versuch bei dem von der Reichsbank geliefertem Gold zwischen rechtmäßigem und geraubtem Gold zu unterscheiden. Dass die Deutsche Reichsbank illegales Raubgold aus den Kriegszügen in die Schweiz lieferte war der SNB spätestens seit 1942 bekannt, was wohl auch auf das Gold aus dem Holocaust zutrifft. Ach die Warnungen der Alliierten ab 1943 änderte wenig am Verhalten der Eidgenossen. Die Schweiz kauft weiter fleißig bis zum Kriegsende deutsches Raubgold. Als fadenscheinige Entschuldigung dafür wurde auch angegeben, dass Deutschland noch umfangreiche Schulden in der Schweiz hätte.

Square Pop-Up (250x250)

Ein besonderes Kapitel ist das Nazi-Fluchtgeld, das gegen Ende des Krieges massiv in die Schweiz strömte und im Juli 1945 von amerikanischen Quellen laut einem Telegramm der US-Botschaft in Bern auf die astronomische Summe von 16 Milliarden Franken geschätzt wurde. Seriöse Historiker beziffern den geheimen NS-Hort auf gut 2 Milliarden Franken, verstreut über 10 000 Nummernkonten.

Über die Menge des insgesamt in die Schweiz gelieferten Goldes gibt es nur Schätzungen und die sind sehr unterschiedlich: zwischen 500 und 350 Tonnen. Angeblich vermissen allein die Niederländer mehr als 73 Tonnen ihres Goldes bis heute.

Mehr dazu demnächst:

Das Raubgut der Nationalsozialisten

Die Judenverfolgung – auch als Holocaust bezeichnet – nahm seinen Ausgang im modernen Antisemitismus der 1870er Jahre. Er hatte jedoch bereits eine jahrhundertelange Vorgeschichte im christlichen Antijudaismus. In Deutschland verursachten der verlorene Erste Weltkrieg und die daraus resultierenden, zum Teil demütigenden, Erlässe des Versailler Vertrages, sowie die folgende Weltwirtschaftskrise, ein Abdriften in den Nationalsozialismus.

Mit der Gründung der NSDAP am 24. Februar 1920 und der Veröffentlichung ihres Parteiprogramms wurde die deutsche Staatsbürgerschaft für Juden erstmals in Frage gestellt und abgelehnt.

Unmittelbar nach dem Machtantritt der NSDAP begannen die Unterorganisationen der Partei mit organisierten und unorganisierten Gewalttaten gegen Juden.

Zudem entwickelten die Nationalsozialisten das spezielle Kunstideal einer Deutschen Kunst und verfolgten fortan diesem Ideal entgegenstehende Kunst als „Verfallskunst“ oder „artfremde Kunst“. Künstler, deren Werke nicht den nationalsozialistischen Vorstellungen entsprachen, oder die Kommunisten oder Juden waren, wurden verfolgt. Die Nationalsozialisten belegten sie mit Berufs- und Malverboten, ließen ihre Kunstwerke aus Museen und öffentlichen Sammlungen entfernen, konfiszierten „Entartete Kunst“, zwangen Künstler zur Emigration oder ermordeten sie.

Es folgten die Nürnberger Rassegesetze von 1935, die als Grundlage zur Enteignung, Beschlagnahme und Plünderung jüdischen Eigentums dienten. Zunächst wurden nur Juden beraubt und enteignet, die vom NS-Regime inhaftiert wurden. Ab 1938 wurden die Maßnahmen gegen die Juden drastisch verschärft, sie mussten ihr gesamtes Vermögen melden. Viele Juden konnten noch vor den Nationalsozialisten ins Ausland fliehen, ihre Vermögenswerte musste sie jedoch häufig zurücklassen.

Mit den reichsweiten Novemberprognomen 1938 verschärfte sich die Situation für die Juden nochmals dramatisch. Durch die am 12. November verhängte „Judenbuße“ – einer Art Kontributionsleistung – mussten die Opfer für die Zerstörungen aufkommen; mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben und der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens wurde die staatliche „Arisierung“ beschleunigt.

Halfsize Urlaubslust low

In der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 wurde Juden auferlegt, ihre Gewerbebetriebe zu verkaufen oder abzuwickeln, ihren Grundbesitz zu veräußern und ihre Wertpapiere bei einer Devisenbank zu hinterlegen. Außerdem durften sie Juwelen, Edelmetalle und Kunstgegenstände nicht mehr frei veräußern; kurz darauf wurde ihnen unter Strafandrohung auferlegt, diese bis zum 31. März 1939 bei staatlichen Ankaufstellen abzuliefern. Der kompletten Enteignung aller Juden war nun per Gesetzeskraft Legalität verschafft worden.

Von 1939 bis 1944 plünderten nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen im Deutschen Reich, später zudem in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten. Insbesondere der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg, unter Alfred Rosenberg, das Sonderkommando Künsberg und die Forschungs- und Lehrgemeinschaft Ahnenerbe, die Heinrich Himmler unterstand, konkurrierten beim Aufspüren und Abtransport von Kunstwerken und Archiven.

Die erbeuteten Kunstgegenstände sollten zum Teil in einem zu gründenden „Führermuseum“ in Linz ausgestellt, die geraubten Bibliotheken der weltanschaulichen Forschung und Lehre zugeführt werden. Zur Devisenbeschaffung wurden Teile der Beutekunst auf dem internationalen Kunstmarkt, insbesondere über die Schweiz, angeboten. Ein nicht unbeträchtlicher Teil wertvoller Kunstwerke fand den Weg in die Privatsammlung von Adolf Hitler, Hermann Görings sowie weiterer NS-Größen.




Die geraubte Beutekunst, die nicht verkauft oder sich von Nationalsozialisten widerrechtlich angeeignet wurde, kam in zentrale Sammelstellen. Ähnlich wurde auch mit dem sogenannten Raub- oder Nazigold vorgegangen. Es handelte sich hierbei um mobile Wert- und Vermögensgegenstände die von den Nationalsozialisten Juden oder Regimegegnern abgenommen wurden, also nicht nur um Gold und Juwelen. Das Raubgold stammt hauptsächlich aus dem „arisierten“ Besitz von Personen, die deportiert oder in Konzentrationslagern eingesperrt und dort zum Großteil ermordet wurden.

Gegen Ende des zweiten Weltkrieges begannen die Nationalsozialisten die „Beutekunst“ und auch das „Raubgold“ aus den ursprünglichen Depots auszulagern und in vermeintliche vor den Alliierten sichere Verstecke zu bringen. Es waren Transporte die der größten Geheimhaltungsstufe unterlagen und von der Bevölkerung kaum wahrgenommen wurden. Zugleich begann jedoch die Suche der alliierten Truppen nach den Nazi-Schätzen: von Osten her durch die Sowjetarmee und von Westen her durch die Amerikaner und Briten. Ein spannendes Rennen begann, über dessen Ausgang bis heute vieles im Verborgenen blieb. Wesentliche Teile des Nazi-Raubgutes gelten bis heute als verschollen. In den nächsten Beiträgen möchte ich versuchen etwas Licht in diese geheimnisumwitterten Geschehnisse zu bringen.

Demnächst: Der Verbleibt der Beutekunst.