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Das Raubgut der Nationalsozialisten

Die Judenverfolgung – auch als Holocaust bezeichnet – nahm seinen Ausgang im modernen Antisemitismus der 1870er Jahre. Er hatte jedoch bereits eine jahrhundertelange Vorgeschichte im christlichen Antijudaismus. In Deutschland verursachten der verlorene Erste Weltkrieg und die daraus resultierenden, zum Teil demütigenden, Erlässe des Versailler Vertrages, sowie die folgende Weltwirtschaftskrise, ein Abdriften in den Nationalsozialismus.

Mit der Gründung der NSDAP am 24. Februar 1920 und der Veröffentlichung ihres Parteiprogramms wurde die deutsche Staatsbürgerschaft für Juden erstmals in Frage gestellt und abgelehnt.

Unmittelbar nach dem Machtantritt der NSDAP begannen die Unterorganisationen der Partei mit organisierten und unorganisierten Gewalttaten gegen Juden.

Zudem entwickelten die Nationalsozialisten das spezielle Kunstideal einer Deutschen Kunst und verfolgten fortan diesem Ideal entgegenstehende Kunst als „Verfallskunst“ oder „artfremde Kunst“. Künstler, deren Werke nicht den nationalsozialistischen Vorstellungen entsprachen, oder die Kommunisten oder Juden waren, wurden verfolgt. Die Nationalsozialisten belegten sie mit Berufs- und Malverboten, ließen ihre Kunstwerke aus Museen und öffentlichen Sammlungen entfernen, konfiszierten „Entartete Kunst“, zwangen Künstler zur Emigration oder ermordeten sie.

Es folgten die Nürnberger Rassegesetze von 1935, die als Grundlage zur Enteignung, Beschlagnahme und Plünderung jüdischen Eigentums dienten. Zunächst wurden nur Juden beraubt und enteignet, die vom NS-Regime inhaftiert wurden. Ab 1938 wurden die Maßnahmen gegen die Juden drastisch verschärft, sie mussten ihr gesamtes Vermögen melden. Viele Juden konnten noch vor den Nationalsozialisten ins Ausland fliehen, ihre Vermögenswerte musste sie jedoch häufig zurücklassen.

Mit den reichsweiten Novemberprognomen 1938 verschärfte sich die Situation für die Juden nochmals dramatisch. Durch die am 12. November verhängte „Judenbuße“ – einer Art Kontributionsleistung – mussten die Opfer für die Zerstörungen aufkommen; mit der Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben und der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens wurde die staatliche „Arisierung“ beschleunigt.

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In der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. Dezember 1938 wurde Juden auferlegt, ihre Gewerbebetriebe zu verkaufen oder abzuwickeln, ihren Grundbesitz zu veräußern und ihre Wertpapiere bei einer Devisenbank zu hinterlegen. Außerdem durften sie Juwelen, Edelmetalle und Kunstgegenstände nicht mehr frei veräußern; kurz darauf wurde ihnen unter Strafandrohung auferlegt, diese bis zum 31. März 1939 bei staatlichen Ankaufstellen abzuliefern. Der kompletten Enteignung aller Juden war nun per Gesetzeskraft Legalität verschafft worden.

Von 1939 bis 1944 plünderten nationalsozialistische Organisationen Schlösser, Bibliotheken, Museen und Privatsammlungen im Deutschen Reich, später zudem in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten. Insbesondere der Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg, unter Alfred Rosenberg, das Sonderkommando Künsberg und die Forschungs- und Lehrgemeinschaft Ahnenerbe, die Heinrich Himmler unterstand, konkurrierten beim Aufspüren und Abtransport von Kunstwerken und Archiven.

Die erbeuteten Kunstgegenstände sollten zum Teil in einem zu gründenden „Führermuseum“ in Linz ausgestellt, die geraubten Bibliotheken der weltanschaulichen Forschung und Lehre zugeführt werden. Zur Devisenbeschaffung wurden Teile der Beutekunst auf dem internationalen Kunstmarkt, insbesondere über die Schweiz, angeboten. Ein nicht unbeträchtlicher Teil wertvoller Kunstwerke fand den Weg in die Privatsammlung von Adolf Hitler, Hermann Görings sowie weiterer NS-Größen.




Die geraubte Beutekunst, die nicht verkauft oder sich von Nationalsozialisten widerrechtlich angeeignet wurde, kam in zentrale Sammelstellen. Ähnlich wurde auch mit dem sogenannten Raub- oder Nazigold vorgegangen. Es handelte sich hierbei um mobile Wert- und Vermögensgegenstände die von den Nationalsozialisten Juden oder Regimegegnern abgenommen wurden, also nicht nur um Gold und Juwelen. Das Raubgold stammt hauptsächlich aus dem „arisierten“ Besitz von Personen, die deportiert oder in Konzentrationslagern eingesperrt und dort zum Großteil ermordet wurden.

Gegen Ende des zweiten Weltkrieges begannen die Nationalsozialisten die „Beutekunst“ und auch das „Raubgold“ aus den ursprünglichen Depots auszulagern und in vermeintliche vor den Alliierten sichere Verstecke zu bringen. Es waren Transporte die der größten Geheimhaltungsstufe unterlagen und von der Bevölkerung kaum wahrgenommen wurden. Zugleich begann jedoch die Suche der alliierten Truppen nach den Nazi-Schätzen: von Osten her durch die Sowjetarmee und von Westen her durch die Amerikaner und Briten. Ein spannendes Rennen begann, über dessen Ausgang bis heute vieles im Verborgenen blieb. Wesentliche Teile des Nazi-Raubgutes gelten bis heute als verschollen. In den nächsten Beiträgen möchte ich versuchen etwas Licht in diese geheimnisumwitterten Geschehnisse zu bringen.

Demnächst: Der Verbleibt der Beutekunst.