Der Sachsenspiegel – Deutschlands erstes Rechtsbuch

sachsenspiegelDie Bibel, „Das Buch der Bücher“, ist eine Urkunde des Christentums und Handlungs- und Verhaltensanweisung für alle Christen. Sie ist eine redaktionelle Zusammenstellung von Schriften, Überlieferungen und Erfahrungen aus einem Kulturzeitraum von weit über zweitausend Jahren.
Eine vergleichbare Urkunde, sowie Handlungs- und Verhaltensanweisung auf juristischem Gebiet für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation des Mittelalters, stellt der „Sachsenspiegel“ dar. Er ist das erste deutsche, überlieferte Rechtsbuch. Sein Verfasser war Eike von Repgow (es gibt verschiedene Schreibweisen). Repgow entstammte einem sächsischen Rittergeschlecht, das auf Gut Reppichau seinen Stammsitz hatte und von welchem auch der Familienname abgeleitet wurde. Dieses Rittergut lag südöstlich von Aken, zwischen Köthen und Dessau.
Über der Kindheit und Jugend von Repgow liegt Dunkelheit, es gibt nur Vermutungen. Auch sein Geburtsjahr kennen wir nicht, es soll zwischen den Jahren 1180 und 1190 liegen. Gesichert ist, dass der junge Eike eine gute und umfassende Bildung genossen hat, die auf Grund seiner Kenntnisse in Latein und Bibelkunde kirchlichen Schulen zugesprochen wird. Auch wird angenommen, dass Repgow Jura studiert hat und dann das Deutsche Reich bereiste, um Erfahrungen in den einzelnen Gauen zu sammeln. Es war eine unsichere Zeit, auch Walther von der Vogelweide, von dem man annimmt, dass er Repgow gut kannte, schrieb in einem Minnelied: „Gewalt fährt auf den Straßen, und Fried und Recht sind sehr wund ….“. Vielleicht waren Repgows Erlebnisse und Erfahrungen Auslöser für den Gedanken, ein einheitliches Rechtsbuch zu verfassen. Auf jeden Fall muss er ein außergewöhnlicher junger Mann gewesen sein, denn der kleine Edelmann vom Lande, kam mit vielen bedeutenden Persönlichkeiten im Reich zusammen, wie zum Beispiel König Philipp von Schwaben, Fürst Heinrich von Anhalt und Markgraf Dietrich von Meißen. Repgow war bei vielen wichtigen Rechtsbeschlüssen dabei. Seine Anwesenheit auf einigen Things ist beurkundet worden.
Während dieser Reisen, häufig im Gefolge adliger Herren, hat Repgow wohl auch Graf Hoyer von Falkenstein kennen gelernt. Der Graf war Burgherr auf Burg Falkenstein, im schönen Selketal. Beide verband fortan eine Freundschaft, die dazu führte, dass der Graf den Ritter Eike als Dauergast auf seine Feste lud. Eike von Repgow hatte so die Muße, sein Vorhaben eines einheitlichen Rechtsbuches in die Tat umzusetzen.
Ein wahrhaft schwieriges Unterfangen! Es gab kein einheitliches Reichsrecht, die Volksstämme – Sachsen, Schwaben, Franken usw. – wiesen ein weit auseinanderklaffendes Gefüge von Rechten, Pflichten, Bräuchen und Traditionen auf. Eike versuchte diese Gemengelage nach Möglichkeiten auszugleichen und für alle Völker und alle Volksschichten eine akzeptable, einheitliche Rechtslage zu schaffen. Dabei ließ er geistliches Recht außen vor und beschränkte sich auf weltliche Normen und Regeln. Trotzdem war sein Vorhaben für die damalige Zeit eine gewaltige und hochkomplizierte Aufgabe. Sicher kann davon ausgegangen werden, dass sein Gastgeber und Freund ihn tatkräftig unterstützte und er auch gelehrte Assistenten zur Seite hatte. Zudem kann angenommen werden, dass die Herrscher im Reich ein ernstzunehmendes Interesse an Eikes Arbeit hatten.
Zunächst schrieb Repgow sein Werk in Latein, dann noch in seiner Muttersprache Niederdeutsch. Der „Sachsenspiegel“ stellt ein Konvolut verschiedener Genre aus Lyrik und Prosa, aber auch aus biografischen und wissenschaftlichen Elementen dar. Entstanden zwischen den Jahren 1220 und 1240 auf Burg Falkenstein, entwickelte sich der „Sassen Speyghel“ schnell zum „Bestseller“ und wurde zum „Klassiker“. Er leitete eine Entwicklung ein, die der Adel so sicherlich nicht gewollt hatte, nämlich die Neu- und Umgestaltung der bürgerlichen Rechte in den aufblühenden Städten.
Eine Vorreiterrolle spielte dabei die Stadt Magdeburg, deren errungenes freibürgerliches Recht weit ins Deutsche Reich strahlte. Besonders aber in der Harzregion (Goslar, Halberstadt, Osterwieck, Wernigerode, Aschersleben, Quedlinburg, Nordhausen) entstanden zunächst neue Stadtrechte. Es begründete sich eine neue bürgerliche Freiheit, die in den Rolandsbildnissen Symbol und Wahrzeichen fand. Eike von Repgow schuf mit seinem Sachsenspiegel ein epochales Werk. Ob er sich dessen bewusst war und ob er die Verbreitung seines Werkes noch erlebte, wissen wir nicht. Im Jahr 1233 verliert sich bisher seine Spur.
Aber, dass er edel und dankbar war, hat er uns mit der Reimvorrede seines Werkes hinterlassen, in der er seinen Gastgeber und Freund, Graf Hoyer, seinen Dank kund tut:
„Nu dankit al gemeine deme von Valkensteine,
Der greve Hoyer ist genant,
daz an dutz (deutsch) ist gewant
Diz buch durch sine bete: Eike von Rypchow ez tete,
Ungerne her es abir ane quam, (ungern er daran ging)
do her abir vernam
So grosz dar zu des herren gere (Wunsch)
Do en hatte her keine were; (konnte er sich nicht wehren)
Des herren libe in gar verwan,
daz her des buches began,
Dez im waz vil ungedacht, (woran man nicht dachte)
Do herz hatte in latin bracht.
Ane hulfe unde ane lere;
Do duchte (dünkte) in daz zu swere,
Daz herz an dutz wante.
Zu letzt her doch genante (wagte sich)
Der arbeit unde tete
Greven Hoyers bete.“

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Der folgende Abschnitt soll sich dem Inhalt von Eikes bedeutendem Rechtsbuch widmen. Es entstand im Hochmittelalter, einer Epoche in der das ursprüngliche Recht der einzelnen germanischen Stämme zu zerbröseln begann. Schon allein durch die Fülle von Landes- und Ortsrechten, fiel es den deutschen Herrschern schwer, das zersplitterte Reich zu ordnen. Dazu kam der ständige Herrschafts- und Rechtsanspruch des Klerus.
Repgow erkannte wohl dieses gesellschaftliche Defizit, konnte es aber nicht auflösen. Daher legte er von Anfang an Wert auf eine Abgrenzung zum allgegenwärtigen Kirchenrecht. Dies tat er, indem er gleich eingangs hervorhebt, dass dem Papst nur das christliche Schwert, dem König dagegen das weltliche zu führen gebühre. Diese Abgrenzung christlicher und weltlicher Machtsphäre ist eindeutig, was Repgow natürlich in kirchlichen Kreisen viele Anfeindungen eingebracht hat. Trotzdem war für ihn unstrittig, dass die Obrigkeit von Gott eingesetzt war. So beginnt Repkows Sachsenspiegel mit dem tiefgründigen Gedanken: „ Got, der da ist, begin und ende aller dinge …“.
Der „Sachsenspiegel“ ist kein Gesetzbuch nach unseren Vorstellungen. Paragrafen und Durchführungsbestimmungen waren noch nicht erfunden. Repgow hatte sich nur die Aufgabe gestellt, geltendes Gewohnheitsrecht aufzuschreiben und dabei unterschiedlichste Befindlichkeiten unter einen Hut zu bekommen. Dass er damit unbewusst neues Recht schuf war ihm nicht bewusst. Im Wesentlichen umfasst sein Werk zwei Rechtsbereiche, das Landrecht und das Lehnrecht.
Einen besonderen Schwerpunkt legte er auf das Landrecht. Das umfasste das Recht aller Freien und regelt das tägliche Leben, zudem auch das Strafrecht und die Rechtsprechung. Besonders ausführlich ließ er sich auf die rechtliche Lage zwischen Mann und Frau ein. Er fixierte die rechtliche Stellung der Frau in allen Ebenen und engte sie damit stark ein. Was bisher Tradition war, wurde jetzt niedergeschrieben, es wurde zum Recht und so galt es bis in die Neuzeit.
Das Lehnrecht regelte die Verhältnisse zwischen den Ständen. In diesem Kapitel wendet sich Repgow ausführlich dem damit in Zusammenhang stehenden Zins- und Abgaberecht zu. So fixiert er alle „Zinstermine“, die nach alter Tradition an bestimmten Tagen fällig waren, wie zum Beispiel: St. Walpurgistag (30. April) Lämmerzins; St. Urbanstag (25. Mai) Wein- und Baumzins; St. Johannistag (24. Juni) Fleischzins; St. Margaretentag (20. Juli) Kornzins; St. Martinstag (11. November) Gänse- und Geflügelzins usw.
Auch dem Bauerntum, sowie dem in engem Zusammenhang stehenden Jagd- und Forstrecht, widmete er sich ausführlich. Somit kann resümiert werden: Repgow hat mit seinem „Sachsenspiegel“ wesentliche Rechtsfragen des täglichen Lebens aufgeschrieben, erläutert und somit verankert. Aber er hat in seinem Werk auch einige Rechtsgebiete, sicher in voller Absicht, außen vorgelassen. Dem Dienstrecht und Hofrecht hat er sich zum Beispiel nicht zugewandt.
Eike von Repkow und sein Förderer und Unterstützer Graf Hoyer von Falkenstein haben auf der idyllischen Burg Falkenstein Rechtsgeschichte geschrieben, die das gesamte Heilige Römische Reich Deutscher Nation über Jahrhunderte prägen sollte. Heute sind vom „Sachsenspiegel“ noch vier, zum Teil vergoldete, Bilderhandschriften überliefert, die nach ihren Aufbewahrungsorten als: „Wolfenbütteler“, „Oldenburger“, „Dresdner“ und „Heidelberger“ bezeichnet werden sowie mehrere hundert Handschriften und Fragmente. Ob sich dabei ein Original befindet, oder ob alles Abschriften sind, ist unklar und deswegen strittig.
Aber wir dürfen Eike von Repgow nicht allein auf seinen „Sachsenspiegel“ reduzieren, denn er war auch ein bedeutender Geschichtsschreiber. Vermutlich ebenfalls auf der Harzer Burg Falkenstein hat er seine „Sächsische Weltchronik“ verfasst.




Der Nebelwerfer – erste Raketenwerfer der Welt

Rudolf Nebel war einer der führenden Raketenpioniere weltweit. Wenig ist heute von dem 1894 im bayerischen Weißenburg geborenen Diplom-Ingenieur noch bekannt, was wohl daran liegt, dass er sich nicht, wie die meisten seiner Kollegen, vom NS-Regime instrumentalisieren ließ. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg sorgte er für wenig Schlagzeilen und lebte vorrangig von Vorträgen über Raketentechnik. Dennoch war er für die deutsche Raketenentwicklung einer der Hauptakteure und zugleich Lehrmeister von Wernher von Braun. Nebels Leistungen auf dem Raketensektor sollen jedoch heute nicht Inhalt meines Beitrags sein.
Rudolf Nebel war auch, bevor ihn das Raketenfieber erfasste, ein begeisterter Flieger. Im Jahr 1913 begann er ein Ingenieurstudium an der TU München. Dann brach jedoch der Erste Weltkrieg aus und Nebel musste sein Studium unterbrechen. Da er bereits 1912 das Pilotenpatent erworben hatte, meldete er sich freiwillig zum Militär, in der Hoffnung zu den Fliegern zu kommen.
Seinem Wunsch wurde zunächst nicht entsprochen; noch immer wurde den Flugzeugen kein Kampfwert zugesprochen, sie dienten – wenn überhaupt – nur der Luftaufklärung. Einen Giftgasangriff bei Arras überlebte er nur knapp und wurde mit dem Eisernen Kreuz ausgezeichnet und zum Leutnant befördert.
Es kostete Nebel jedoch viel Mühe und Überzeugungsarbeit, bis er endlich am 27. Januar 1916 zur Fliegerersatzabteilung nach Unterschleißheim abkommandiert wurde. Dort absolvierte er alle vorgeschriebenen Ausbildungen und Prüfungen bis er im August 1916 endlich das Militärflugzeugführer-Abzeichen bekam und dann an die Front nach Somme abkommandiert wurde.
Dort angekommen spürt er sehr schnell, wie übermächtig die feindliche Luftüberlegenheit war. Nebel beschreibt die Flieger als „Mädchen für alles“: Sie waren zugleich Fernaufklärer, Nahaufklärer, Artillerieflieger, Schlacht- und Bombenflieger und Jagdflieger. Doch nun hatte das Oberkommando die Situation erkannt und begann das Wirrwarr aufzulösen und Spezialverbände zu gründen. Das war auch die Geburtsstunde der Jagdstaffeln. Nebel meldete sich freiwillig zur Jagdstaffel Jasta 5, die von Oberleutnant Berr befehligt wurde.
Tod und Verwundung gehörten damals bei der Jagdfliegerei zur Tagesordnung. Man bedenke: Abgesehen vom Motor bot ein Flugzeug in den Luftkämpfen fast keine Deckung. Um wirksam einen Luftgegner bekämpfen zu können musste man sich ihm bis auf mindestens 20 Meter nähern. Rudolf Nebel hat einen seiner frühen Luftkämpfe dokumentiert: „…  … Wir rasten zu den „Halberstädtern“, knüpften im Laufen die Jacken zu, während die Monteure die Maschinengewehre einschossen. Der Himmel hing voller dunkler Flakwolken, als unser Geschwader die Front erreichte. Staffelführer Berr, dessen Einsitzer durch 2 rote Wimpel an den Tragflächen leicht zu erkennen war, schoss in derselben Sekunde eine grüne Leuchtkugel ab, als wir die „Gitterschwänze“ der Engländer unter uns sahen. Im Sturzflug rasten wir auf die Übermacht zu. Gegen zahlenmäßige Überlegenheit der Gegner half nur eine mächtige Kurbelei und der immer neue Versuch, einzelne Maschinen des Gegners vom Geschwader abzudrängen. Doch an diesem Morgen half keine Geschicklichkeit. Ich drängte gerade einen englischen Piloten Richtung Westen ab, als mir plötzlich Kugeln um die Ohren pfiffen. Ich konnte mich gerade noch umsehen und erkennen, dass zwei Vickers sich hinter mich gesetzt hatten. Gleichzeitig lösten sich Fetzen von meiner Maschine, die „Halberstädter“ wurde steuerlos und trudelte der Erde zu. Es krachte. Mein nächster Eindruck war eine grellrote gemusterte Bettdecke, die kahlen Wände einer Steinbaracke und ein polternder Sanitäter. Ich lag dick verbunden in einem Feldlazarett.“
Der lange Lazarettaufenthalt gab Nebel die Möglichkeit, über seine Kampfeinsätze sowie eine künftige Strategieänderung nachzudenken. Ihm war klar geworden, dass man den lebensgefährlichen Abstand in der Luft vergrößern müsste. Es kam ihm sein ehemaliger Nürnberger Mathematiklehrer Prof. Hess in den Sinn, der einmal vom Kriegseinsatz von Raketen im alten China berichtet hatte. Das war die Idee! Nebel ließ sich Papier und Bleistift bringen, um seine Vorstellungen zu skizzieren. Er wollte Rohre unter seine Tragflächen montieren, diese mit Pulverraketen füllen, welche er aus dem Cockpit zünden konnte – eine Art Raketenwerfer also, doch diesen Begriff kannte man damals noch nicht.
Am nächsten Tag besorgte er sich das notwendige Material und baute sich seine Raketen unter die Tragflächen seiner Maschine. Dazu installierte er zwei Ofenrohre, füllte diese mit Pulverraketen und Sprengköpfen und verlegte Zündkabel ins Cockpit.
Tags darauf erwartete Nebel gespannt seinen Flugeinsatz. Was er dann erlebte, schilderte Nebel wie folgt: „25 Flugzeuge stiegen auf. Ich achtete nicht mehr auf meine Staffelkameraden, die schneller steigen konnten als mein Flugzeug mit seinen vier Ofenrohren. Zu Überlegungen war keine Zeit. Ich flog direkt auf einen feindlichen Verband zu und drückte automatisch auf einen kleinen Knopf am Steuerknüppel. Es war eine enorme Entfernung (über 328 Fuß = 110 Meter), verglichen mit dem üblichen Gefechtsbereich. Unter meinen Tragflächen tanzte ein Feuerwerk, dann schoss ein riesiger Rauchschweif durch die englische Schwadron. War ich erfolgreich? Tatsächlich! Ein englischer Pilot führte mit seinem Doppeldecker einen Sturzflug durch und landete auf dem nächsten Feld. Ich folgte ihm, indem ich abdrosselte und 20 Meter entfernt landete. Der Tommy versuchte nicht den Trick, sich zu ergeben und dann in letzter Minute zu entkommen. Die neue Waffe hatte ihn derart erschreckt, dass er sich ohne Widerstand ergab. Acht Tage später entdeckte ich bei einem erneuten Kampfeinsatz, dass die Ofenrohre mehr als nur eine moralische Wirkung hatten. Während dieser Operation zerschoss ich den Propeller einer feindlichen Maschine, die abstürzte…“
Ein weiterer Raketeneinsatz von Nebel ging jedoch schief, die Maschine fing Feuer und er musste notlanden. Nebel wurde zwar für seine zwei Luftsiege mit dem EK 1 ausgezeichnet, gleichzeitig wurden ihm jedoch weitere Raketeneinsätze verboten. Am Abend fand zu diesem Anlass eine Feier statt. Die Jagdpiloten saßen zusammen und becherten, als man darauf kam, dass Nebels Raketenkonstruktion eine waffentechnische Revolution sei und daher einen eigenen Namen bekommen müsse. Diesen fand Hermann Göring – der bayerische Leutnant mit der dröhnenden Stimme – der dazu eine kleine Ansprache hielt: „Ich habe es genau gesehen, ich bin nämlich direkt neben Nebel geflogen, als die Dinger losflitzten. Was Nebel da gemacht hat, war kein Schuss, sondern ein Wurf. Ich habe genau gesehen, wie die Signalraketen sich flatternd vom Flugzeug gelöst haben. Sie sahen aus wie Geschosse eines Minenwerfers. Deshalb schlage ich vor, dass wir die Waffe auf den Namen „Nebelwerfer“ taufen.“ Görings Vorschlag wurde begeistert angenommen.
So entstand der Begriff Nebelwerfer für den ersten Raketenwerfer der Welt. Dieser Begriff wurde übrigens dann im 2. Weltkrieg wieder reaktiviert, aber das ist ein anderes Thema.




Todesstrafe? – Gedanken

Die Welt scheint derzeit verrückt zu sein. Wohl noch nie nach dem 2. Weltkrieg gab es gleichzeitig so viele Krisenherde auf der Erde wie heute. Zudem gefühlt jeden zweiten Tag eine Hiobsbotschaft, häufig verbunden mit Toten und Verletzten. Wir orientieren uns nur an Europa, die Ereignisse außerhalb sind nur eine Pressemeldung wert, dann sind sie wieder vergessen.
Mit Naturkatastrophen, die Verwüstung, Verletzung und Tod bringen, müssen wir leben, darauf haben wir kaum Einfluss. Auch wenn manch ein Politiker uns gern anderes erzählen möchte.
Auf von Menschen angerichtetes Verderben haben durchaus Einfluss, wenn auch nicht immer Kontrolle. Hoch und runter wird diskutiert: Was ist ein Terroranschlag, was eine politisch motivierte Tat, was ein Amoklauf, was ein normaler Mord oder Massenmord. Die Übergänge sind fließend und kaum zu definieren. Dennoch wird sich daran abgearbeitet. Lösungen, oder auch nur Lösungsansätze – Fehlanzeige.

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Zahlreiche unserer Politiker geben spontan nach einem Ereignis ihre Sicht der Dinge zum Besten. Twitter, Facebook und Co machen es möglich. Häufig sind diese Kommentare unüberlegt und unqualifiziert – zudem bürgerfremd. Gewisse Politiker sind wohl der Auffassung wir müssen täglich von ihnen lesen, hören und sehen. Müssen wir nicht, wollen wir nicht. Dennoch, wie in allen anderen Bereichen auch, sollte man nicht alle Akteure über einen Kamm scheren. Jedoch die Einführung einer „Halbwertzeit“, also die zeitliche Begrenzung von Amt oder Mandat wäre zu überlegen. Das würde wohl gegen Bürgerferne helfen. Das Geld anderer – Steuergeld – auszugeben ist einfach, selbst etwas zu erwirtschaften ist eine andere Sache.
Zur Auffrischung nachfolgend in Kurzform die Terroranschläge, politisch motivierte Anschläge sowie religionsbezogene Anschläge im Zeitfenster vom 01.Juni 2016 bis heute:
-19.07. Zug-Attacke mit Axt in einem Zug bei Würzburg / Täter 17-jähriger Islamist, wohl islamistischer Hintergrund / 5 Schwerstverletzte?
-17.07. Attentat mit Schusswaffen auf Polizisten in den USA / politisch-rassistisch motivierte Tat/ 3 Tote, 3 Verletzte
-14.07. Anschlag mit LKW in Nizza/islamistische Tat/mindestens 85 Tote und 303 Verletzte
-12.07. Bombenanschlag in Bagdad im Irak/ vermutlich IS / 13 Tote und 20 Verletzte
-8.07. Selbstmordattentat nahe Bagdad im Irak/ IS / mindestens 30 Tote und 70 Verletzte
7.07. Attentat mit Schusswaffen auf Polizisten in den USA /politisch-rassistisch motiviert / 5 Tote und 9 Verletzte
4.07. Selbstmordattentat in Saudi-Arabien / islamistischer Hintergrund / 10 Tote
3.07. Bombenattentat in Bagdad im Irak / IS / mindestens 292 Tote
1.07. Bangladesch Attentat mit Schusswaffen / IS / 28 Tote
30.06. Selbstmordattentat in Kabul in Afghanistan / islamistischer Hintergrund / 30 Tote und 40 Verletzte
28.06. Selbstmordattentat in Istanbul, Türkei / islamistischer Hintergrund / 48 Tote und 239 Verletzte
25.06. Bombenanschlag Mogadischu, Somalia / islamistischer Hintergrund / 14 Tote
21.06. Jordanien / Bombenanschlag des IS / 6 Tote und 14 Verletzte
20.06. Bombenanschlag in Afghanistan / Taliban islamistischer Hintergrund / 24 Tote und 43 Verletzte
13.06. Terrorattacke mit Messer in Frankreich / islamistischer Hintergrund / 3 Tote
12.06. Massaker mit Schusswaffen in Orlando USA / wahrscheinlich islamistischer Hintergrund / 50 Tote und mindestens 53 Verletzte
11.06. Selbstmordattentat in Syrien / IS / mindestens 20 Tote
9.06. Bombenanschlag in Bagdad im Irak / islamistischer Hintergrund / 15 Tote und 50 Verletzte
8.09. Schusswaffenattacke in Tel Aviv in Israel / Palästinenser islamistischer Hintergrund / 4 Tote und 19 Verletzte
8.09. Bombenangriff in Türkei auf Polizeistation / TAK politisch-religiöse Hintergründe / 3 Tote und 30 Verletzte
7.09. Bombenanschlag in Istanbul in der Türkei / TAK politisch-religiöse Hintergründe / 11 Tote und 36 Verletzte
5.06. Anschlag mit Feuerwaffen in Kasachstan / islamistischer Hintergrund / 25 Tote und 40 Verletzte
1.06. Bombenanschlag in Somalia / islamistischer Hintergrund / mindestens 20 Tote

Was können wir dieser zeitlich begrenzten Übersicht entnehmen? Die Mehrzahl aller aufgeführten Anschläge hat wohl islamistischen Charakter. Nun jedoch alle Muslime zu verdächtigen und mit radikalen Islamisten in einen Topf zu werfen, wäre kontraproduktiv und zudem ungerecht.
Dennoch muss man unaufgeregt darüber sprechen und diskutieren dürfen. Es ist jedoch in Deutschland derzeit noch schwer seinen Unmut über die Flüchtlingspolitik, Multikulti und den Islam an sich zu äußern. Von den repräsentativen Politikern von Rot, Grün, Links und teilweise von Schwarz wird man umgehend als fremdenfeindlich und rechtspopulistisch abgestempelt. Die Probleme, die sich mit Flüchtlingen und Zuwanderern islamischen Glaubens ergeben, werden einfach totgeschwiegen. Als einzige Alternative müssen Integrationsbemühungen herhalten. Und die sollen bzw. müssen die Bürger leisten.
Unser Grundgesetz definiert Religionsfreiheit und das ist gut und richtig so. Dennoch muss die Religion eines jeden Einzelnen auch seine Privatsache bleiben. Es gibt unbestritten viele Menschen islamischen Glaubens, die sich vorzüglich in unsere Gesellschaft integriert haben und eine sehr positive Bereicherung für unser Gemeinwesen sind. Es gibt jedoch auch eine große Zahl von Menschen islamischen Glaubens, die das nicht will, die teilweise in Parallelgesellschaften lebt. Es muss die Frage erlaubt sein: Wie wollen wir zukünftig damit umgehen? Finden wir keine Lösung werden wir erhebliche Probleme bekommen. Wir müssen also darüber diskutieren und wir müssen darauf reagieren. Integration kann keine Einbahnstraße sein. Und einfach so weiter wie bisher wird auch nicht funktionieren. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung kann kein Freibrief sein für Integrationsunwillige.
Auch müssen wir herausstellen, dass diese Integrationsprobleme schwerpunktmäßig mit dem Islam in Zusammenhang stehen. In unserem Land leben auch viele Vertreter anderer Weltreligionen: orthodoxe Christen, Buddhisten, Hindus, Juden, um nur einige zu nennen. Mit allen diesen Religionen gibt es wenig Integrationsprobleme, obwohl die kulturellen Unterschiede ähnlich groß der, der Muslime sind.
Es darf erneut die Frage erlaubt sein: Woran liegt das? Ist es nur eine Religionsfrage oder auch eine Erziehungsfrage. Und ist es zudem noch eine Machtfrage?
Verkennen möchte ich nicht, dass auch Vertreter anderer Religionen Attentate begehen – auch Christen. Den wahren Gründen und Ursachen solcher grauenhaften Taten kommen wir nur selten auf die Spur. Jedoch begeht keiner dieser Täter das Verbrechen um als Märtyrer zu sterben – Selbstmordattentäter, die bringt nur der Islam hervor. Und wir haben in Europa bisher keine Rezepte dagegen gefunden. Die brauchen wir jedoch dringend, wollen wir nicht Gefahr laufen, die Gesellschaft zu spalten und zudem Fremdenfeindlichkeit und Rechtsradikalismus Vorschub zu leisten. Gefragt sind dabei insbesondere die Muslime in unserem Land selbst.
Dennoch werden wir terroristische Attentate auch in Zukunft nicht verhindern können, wir werden mit dieser Bedrohungssituation leben und umgehen müssen.
Wir leben in einem Rechtsstaat und dass soll auch so bleiben. In unserem Strafgesetz ist für jede Straftat ein Strafrahmen festgelegt. Die höchste Strafe in Deutschland, sowie zahlreichen anderen europäischen Ländern, ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die für schwerste Straftaten die Todesstrafe ersetzt. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. In einigen anderen europäischen Ländern ist mittlerweile sogar diese Höchststrafe abgeschafft, so in Kroatien, Norwegen, Spanien und Portugal.
Bisher sprach meine humanistische Einstellung gegen eine Todesstrafe, die in allen Ländern der EU abgeschafft ist. Was jedoch hat ein Terrorist, ein Attentäter, ein Massenmörder mit islamistischem Hintergrund für eine Strafe verdient? Humanismus hat da seine Grenzen, wo keinerlei Humanität mehr vorhanden ist. Unser Strafrecht ist für solche Fälle nicht ausgelegt. Wir kannten solche Verbrechen nicht oder wollten nicht glauben, dass es solche geben könnte. Und wir hatten in der Bundesrepublik Deutschland auch einen solchen Fall bisher noch nicht.
Was jedoch, wenn ein islamischer Terrorist zahlreiche Menschen getötet hat und lebend gefasst wird? Will man diesen Täter – ich möchte vermeiden ihn als Menschen zu bezeichnen, denn das würde Humanität einfordern – resozialisieren. Ist es Beamten und Bürgern unseres Landes zu zumuten einen solchen Täter, der sicherlich eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung als Strafe bekommen würde, zu bewachen und zu versorgen – jahrzehntelang? Ein Massenmörder aus religiösen Motiven, der Märtyrer werden will und jede sich bietende Gelegenheit nutzen wird, um andere und sich selbst zu töten. Was soll man mit einem solchen Täter machen? Unser Gesetz lässt es nicht zu, selbst solche Straftäter dauerhaft in Isolierhaft zu halten – auch in Ketten legen ist unzulässig.
Es ist Freitag den 22.07.16 gegen 20 Uhr. Ich schreibe an diesem Artikel und mein Arbeitsgerät informiert mich von einem Attentat in München. Was ist mit unserer Welt los? Geht jede Menschlichkeit den Bach runter? Details von diesem Verbrechen, mit angeblich zahlreichen Toten, gibt es auch um 23 Uhr noch nicht. Ohne etwas vorweg nehmen zu wollen, es kann sich nach allen Informationen, die bisher vorliegen, nur um einen Terrorakt handeln. Ich bin entsetzt! Mein Mitgefühl den Betroffenen. Ich werde meinen Beitrag hier abbrechen, ich könnte unsachlich werden.
Wie wollen wir solchen Gräueltaten in Zukunft begegnen? Brauchen wir für Terroristen nicht wieder die Todesstrafe? Muss unser Strafrecht nicht diesbezüglich reformiert werden? Und muss unsere gesamte Integrations- und Flüchtlingspolitik nicht auch grundlegend reformiert werden. Fragen über Fragen, doch wir Bürger wollen Antworten, geschätzte Politiker und eine Politikwende.