Archiv der Kategorie: Politik

In der ganzen Welt ist jeder Politiker sehr für Revolution, für Vernunft und Niederlegung der Waffen – nur beim Feind, ja nicht bei sich selbst.

Hermann Hesse

Der EuGH – ein Beispiel für den vielfachen EU-Verdruss

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert er „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt.

Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.

Der EuGH hat derzeit so viele Richter, wie die EU Mitgliedsstaaten hat: 28. Wie so vieles in der EU ist auch die Wahl/Ernennung der EuGH-Richter eine schwer durchschaubare Sache. Natürlich muss ein Richter des EuGH festgelegte, fachliche Voraussetzungen erfüllen.  Amt wird von der jeweiligen Regierung vorgeschlagen, in Deutschland vom Justizministerium. Es folgt zwar ein umfangreiches Procedere bis zur Ernennung dieser Richter, was jedoch letztlich kaum einen Einfluss auf den ursprünglichen Vorschlag der jeweiligen Regierung hat.

Es gibt daher vielfache Kritik am EuGH, was deren Rechtsprechung und auch was die Unabhängigkeit der Richter betrifft. Die Richter werden nur für 6 Jahre Amtszeit berufen können jedoch erneut ernannt werden. Somit sind sie weder verbeamtete Richter noch werden sie in einem demokratischen Verfahren gewählt. Diese Situation führt zwangsläufig zur einer, nicht geringen, Abhängigkeit zum jeweiligen Justizminister und dessen Partei.

Zudem ist es sehr undurchsichtig und wenig transparent, welche Verfahren beim EuGH zugelassen werden. Der ehemalige Vizepräsident des Verfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof wirft dem EuGH vor, „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“ zu fällen und damit in Bereiche einzugreifen, die die Mitgliedstaaten bewusst von europäischen Regeln freigehalten hätten. So würde vom Gerichtshof „die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht“ gelassen. Er schlägt daher für Deutschland vor, dass die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts für die Gerichte zur Anrufung des EuGH erforderlich sein solle.


Immer wieder wird zudem von Rechts- und Politikwissenschaftlern die Entscheidungspraxis des EuGH scharf kritisiert. Es heißt dazu, dass europäisches Unionsrecht unzulässig auf nationale Rechtsfelder ausgedehnt und damit Kompetenzen überschritten werden. Zudem wird der Vorwurf erhoben, dass der Europäische Gerichtshof politisch als „Agent der Zentralisierung“ urteile.

Vielen nationalen Parteien fehlt der Mut ihre eigene Politik gegen zahlreiche Widerstände durchzusetzen, was auch auf die nationalen Regierungen und die EU zutrifft: Für die großen Probleme unserer Zeit fehlen Konzepte und Lösungen.  

Nun sind uns am 14. und 15. Mai erneut zwei Rechtsprechungen des EuGH zu Teil geworden, die meiner Meinung nach diese Kritik untermauern und rechtfertigen, auch wenn ich als Demokrat diese Urteile anerkenne. Dennoch dürfen auch Demokraten Kritik üben,

Zum einen hat der EuGH ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung erlassen: Überstunden die nicht erfasst werden – in der Firma oder zu Hause -, damit soll in der EU in Zukunft Schluss sein, entschied der EuGH. Linke Parteien und Gewerkschaften jubeln. Die Arbeitgeber haben die gesamte Arbeitszeit zu dokumentieren, so wollen es die höchsten Richter der EU. Jedoch waren sie schon zuvor verpflichtet die Überstunden zu dokumentieren. Was soll sich also demnach verbessern? Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen nun das Urteil in nationales Recht umsetzen. Was die EU und ihre Institutionen bestens können ist, ständig neue bürokratische Hürden aufzubauen, in der Bürger und Unternehmen zu ertrinken drohen. In Zeiten des Internet, wo die die Politik und die Gewerkschaften darum kämpfen ein Recht für Heimarbeit der Arbeitnehmer einzufordern, ist dieses Urteil – das, wie ich betonen möchte, keine große Bedeutung erlangen wird – einfach nur rückwärts gewandt und zudem sehr mehr als flüssig, nämlich überflüssig.

Anders sieht es schon mit diesem Urteil des EuGH aus, das schwerwiegende Konsequenzen für die EU-Staaten nach sich zieht: Drei Flüchtlinge aus dem Kongo, der Elfenbeinküste und Tschetschenien hatten geklagt, weil ihnen in ihren Gastländern auf Grund schwerer Verbrechen ihre rechtlichen Stellungen als Flüchtlinge aberkannt worden waren. Ihre Verbrechen: Schwerer Raub und Erpressung, Vergewaltigung einer Minderjährigen, schwerer Diebstahl und vorsätzliche Tötung. Man hatte zuvor die Straftäter, die alle zu langen Haftstrafen verurteilt waren, als eine Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft, was gemäß einer EU-Richtlinie rechtmäßig ist. Die Nationalen Gerichte sahen sich jedoch außerstande, die Klage der drei Schwerverbrecher individuell auf Landesebene zu entscheiden. Jedoch wurden zuvor auch die begangenen Straftaten individuell verhandelt und ein personenbezogenes Urteil gesprochen. Man verwies die Klagen der Flüchtlinge und Schwerverbrecher an den EuGH. Für mich ein blamables Handeln der Judikative mehrerer EU-Länder.

Der EuGH hat nun entschieden: Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta (Rechtssachen C-391/16, C-77/17, C-78/17). 

Was jedoch sagt uns dieses Urteil? Es ist kein individuelles Urteil mehr, das aufgrund einer individuellen Klage gefällt wurde, sondern ein Grundsatzurteil, dass alle EU-Staaten einzuhalten und umzusetzen haben. Drei angeblich asylsuchende Schwerverbrecher werden nun mit ihrer Klage 28 EU-Mitgliedsstaaten über Jahre beschäftigen, um dieses Urteil in jeweiliges Nationales Recht umzusetzen: Das wird Milliarden von Euro kosten und weitere Streitigkeiten und Prozesse nach sich ziehen.

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Gemäß höchstem Richterspruch haben die EU-Staaten das Recht, straffällig gewordenen Geflüchtetem das Asylrecht abzuerkennen oder zu verweigern. Die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, kann dadurch jedoch seine Gültigkeit nicht verlieren. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden.

Diese Feststellung ist „für Otto-Normalverbraucher“ schwer nachvollziehbar. Der Asylstatus darf zwar aberkannt werden, der Asylant jedoch nicht ohne individuelle Prüfung der Situation abgeschoben werden. Dabei spielt jedoch das individuelle Fehlverhalten des Geflüchteten und die Gefährdung der Sicherheit des entsprechenden Landes eine untergeordnete Rolle gegenüber einer „möglichen Verfolgung“ im Herkunftsland.

Bevor erste Kritik an meinen Ausführungen kommt: Alles in diesem Verfahren ist nach rechtsstaatlichen Prinzipien verlaufen und wenn wir einen Rechtsstaat wollen, so müssen wir dieses Urteil uneingeschränkt anerkennen. Jedoch sei es mir zugestanden, daran Kritik zu üben und Veränderungen einzufordern.

Man hat beim EuGH die Genfer Flüchtlingskonvention nach Gutdünken ausgelegt. Auch wenn wir uns die diesbezügliche Veröffentlichung dieses Textes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ansehen, so wir nur der Satz 1 des Artikels 33 veröffentlicht: Ist das Zufall oder Ideologie?

Hier der ganze Text Artikel 33 Satz 2: 1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

  1. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

Der EuGH hat entschieden, dass EU-Staaten das Recht haben, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit. Das bedeutet, dass im Einzelfall die Abschiebung geprüft werden muss und unterbleiben muss!

Dieses Urteil lässt somit Satz 2 des Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention unbeachtet, denn Mörder und Vergewaltiger sind durchaus eine Gefahr für die Bevölkerung eines Landes.

Viele Diskussionen gibt es nun zu diesem Urteil: Die einen finden es gut, die anderen kritisieren es scharf. Zu sagen ist dazu: Recht ist nicht Gerechtigkeit. Recht sind Regeln, die eine Demokratie sich selbst gegeben hat und die solange Gültigkeit besitzen, bis das Recht auf demokratische Weise geändert wurde. Das ist häufiger erforderlich, da sich die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens geändert haben. Demzufolge sollten unsere Regierung und unser Parlament nun entsprechende neue gesetzliche Regelungen schaffen, um die deutsche Bevölkerung – dazu gehören auch viele Ausländer oder ausländisch stämmige Bürger – vor der Kriminalität und dem Terror von Geflüchteten zu schützen.

Das Artensterben und die mediale Berichterstattung

Der Weltbiodiversionsrat IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) ist eine UN-Organisation mit 132 Mitgliedsstaaten zur wissenschaftlichen Politikberatung in Sachen Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von biologischer Vielfalt und Ökosystemdienstleistungen.
Dieser Rat aus internationalen Wissenschaftlern hat soeben in Paris seinen Globalen Bericht zum Zustand der Natur vorgestellt. Und wie üblich bei solchen „Negativ-Berichten“ hyperventilieren Medien und Politik.
Gemäß den Aussagen dieses Berichts sind von den etwa 8 Millionen Tier- und Pflanzenarten auf unserem Planten ca. 1 Million Arten vom Aussterben bedroht.
Ich möchte diese Aussagen in keiner Weise kritisieren oder anzweifeln, dafür fehlen auch mir als Wissenschaftspublizisten die Grundlagen. Jedoch ist die Reaktion der Medien und auch der Politik zeitgemäß verheerend. In zahlreichen Kommentaren, Berichten und redaktionellen Beiträgen wird hysterisch von Apokalypse, Weltuntergang und ähnlichen zerstörerischen Szenarien berichtet: Allein der Mensch habe daran die Schuld, ist die überwiegende Aussage.
Ohne Zweifel, wir Menschen haben in den letzten zwei Jahrhunderten viele Fehler gemacht und damit unseren Planeten, unser Klima, unsere Umwelt und Natur stark strapaziert. Doch wussten wir es besser?
Heute wissen wir es besser und seit einigen Jahrzehnten bemühen wir uns in Deutschland und zahlreichen anderen Ländern, die Situation für Klima, Natur und Umwelt zu verbessern. In Deutschland sind diese Themen in aller Munde: Leider reden wir mehr darüber, als dass wir nachhaltig etwas dafür tun. Oftmals sind die politisch Verantwortlichen der Auffassung, wenn nur genug Geld ausgegeben wird, dann lösen sich die Probleme schon von allein.
Das ist eine totale Fehleinschätzung: Ohne die Menschen im Land und auch die Unternehmen – von denen unser Wohlstand kommt – mitzunehmen, und ohne internationale Maßnahmen und Regeln werden wir Deutschen allein rein gar nichts bewirken können.
Ärgerlich ist vor allem, wie die meisten Medien mit dem Bericht des IPBES umgehen. Dieser Bericht, von international anerkannten Wissenschaftlern verfasst, umfasst 1.700 Seiten. Ich bin seit vielen Jahren als Autor, Lektor und Verleger tätig. Um mir über ein solches Werk ein unabhängiges Urteil bilden zu können, würde ich viele Tage benötigen. Politiker und Medienvertreter können jedoch schon Stunden nach der Vorstellung des Berichtes ein Statement abgeben. Von den Politikern sind wir ja inzwischen die von ihnen verinnerlichten Phrasen, Floskeln und Plattitüden und eine unübersehbare Oberflächlichkeit gewohnt. Zunehmend wird jedoch auch die mediale Berichterstattung auf diese Art und Weise geprägt. Man nimmt sich keine Zeit mehr zu lesen, zu analysieren, zu begreifen. Man reagiert nur noch auf Dinge, die man eigentlich noch nicht verstanden hat, auch weil die Wissensgrundlagen einfach fehlen.




Es wäre daher gut, wenn die öffentliche Debatte nicht nur von Geistes- und Gesellschaftswissenschaftler sowie in der Sache unqualifizierten Politikern und Medienvertretern bestimmt werden. Zudem kann man zunehmend den Eindruck gewinnen, das kritische Personen keine Stimme mehr bekommen.
Es wird überall von dem größten Artensterben seit bestehen unseres Planeten geschrieben. Wissen es die Medienvertreter nicht besser oder läuft es auf ideologische Beeinflussung hinaus? Nur ein Journalist des öffentlich-rechtlichen Fernsehens hat in seinem Kommentar dazu auf bereits fünf weiterer großer Aussterbeereignisse der Vergangenheit hingewiesen.
Was soll jedoch diese Hysterie und Panikmache? Sie bringt nur unterschiedlich wertende Bevölkerungsschichten gegeneinander auf. Das trifft genauso auf die Klimaerwärmung zu!
Wir haben die Probleme erkannt und handeln zunehmend entsprechend. Nur benötigt dies Zeit! Erkenntnisse allein reichen nicht aus, für schnelle Veränderungen. Wir brauchen wissenschaftlich-technische Lösungen, eine entsprechende Bildung und Erziehung, ein Denken, dass nicht ausschließlich profitorientiert ist, internationale Zusammenarbeit und vor allem eine Menge Ehrlichkeit im Umgang miteinander.
Sicherlich sind wir Menschen am Artensterben nicht unwesentlich beteiligt. Jedoch muss ehrlicherweise auch gesagt werden: Arten sind zu jeder Zeit in nicht unerheblicher Anzahl ausgestorben oder haben einfach ihren Lebensraum verlegt, neue Arten sind entstanden und vorhandene haben sich evolutionär weiterentwickelt – das Leben auf unserem Planeten befindet sich in einem ständigen Fluss.
Es ist das Wesen der Evolution sich zu entwickeln. Die Evolutionsbiologie ist noch nicht sehr alt und gewinnt demzufolge ständig neue Einsichten und Erkenntnisse. Was sie jedoch sicher weiß: Die biologische Entwicklung aller Lebewesen orientiert sich an den Umweltbedingungen.
Unser Planet wird also nicht durch unseren Umwelt-, Natur- und Klimafrevel untergehen, denn wir haben das Problem erkannt! Es ist wahrscheinlicher, dass wir Menschen uns durch Kriege selber auslöschen. Die fünf bekannten Aussterbeereignisse unseres Planeten sind wissenschaftlich nachgewiesen. Die Ursachen dafür sind jedoch noch sehr spekulativ. Am bekanntesten ist das Aussterben der Saurier, die zu ihrer Zeit den Planten beherrschten. Über die Ursachen – Vulkanausbrüche oder Asteroiden/Meteoriten-Einschlag – wird gestritten. Fakt ist: die Saurier starben aus und es entwickelten sich neue Arten. Die Säugetiere begannen die Erde zu dominieren und tun es – mit uns Menschen – bis heute.
Warum immer gleich diese Endzeitstimmung und vor allem die gesellschaftliche Spaltung durch unqualifiziertes Besserwissertum, dass keine andere Meinung neben der eigenen gelten lässt.
Bevor sie sagen, ich sei ja auch nur einer davon, möchte ich sie eines Besseren belehren. Ich bin Natur- und Technikwissenschaftler und war lange Zeit als Unternehmer im Forschungs- und Entwicklungsbereich tätig. Ich habe beispielsweise an diesen Projekten gearbeitet: Federführend als Initiator an einem nationalen Projekt „Berührungslosen Energieübertragungssystemen“, an einem europäischen Projekt „Luffa cylindrica“ zur Herstellung ökologischer Ölbindemittel, an einem GPS-gestützten Dokumentationssystem für Sondermülldeponien, an einem Projekt zum Einsatz von Wasser als Energielieferant (Spaltung in Wasserstoff und Sauerstoffe in Verbrennungsmotoren). Ich habe damals für diese Projekte Förderungen von der EU und verschiedenen deutschen Ministerien erhalten. Alle Projekte waren zukunftsweisend wurden jedoch nach der FuE-Phase nicht weiter unterstützt. Ich habe bei diesen Projekten mit einigen europäischen Großkonzernen, teilweise in Vorstandsebene, zu tun gehabt. Dass sich ein Unternehmen seine Geschäftsgrundlage nicht nehmen lassen will, sollte eigentlich jedem einleuchten. Nur unserer deutschen Politik leuchtet das nicht ein, sie stellt nach der FuE-Phase eine weitere Unterstützung ein, was den Todesstoß für alle Erfinder, sowie alle klein- und mittelständischen Unternehmen bedeutet. Dieser Trend der Subventionsverschwendung an unsere Konzerne, die dieses Geld eigentlich nicht nötig hätten, hält bis heute an. Ich habe dazu in meinem Buch „Deutschland k(ein) Erfinderland“ meine Sicht der Dinge dargelegt.
Unsere Politik verschleiert diese falsche Subventionspolitik in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Industrie jedoch systematisch und die Medien greifen dieses Thema nur am Rande auf.
Die klugen Köpfe außerhalb der Konzerne werden nicht nur nicht ernst genommen, sie werden zudem ausgebremst und niedergemacht. Hinzu kommt eine zunehmende Mentalität, Unternehmer als unsozial und raffgierig abzustempeln.
Dazu nochmal zum Verständnis: Konzernvorstände sind keine Unternehmer, sondern Angestellte, auch wenn sie sich selbst ständig anders sehen. Sie stehen nicht für Fehler und Misswirtschaft ein, was für Unternehmer selbstverständlich ist. Unseren deutschen Wohlstand haben wir jedoch den kreativen Unternehmern zu verdanken: Sicherlich gibt es unsoziale Unternehmer, es gibt aber auch unsoziale Arbeitnehmer.
Auch in der verhältnismäßig kleingliedrigen Landwirtschaft ist vieles im Argen: Die Politik gibt Unsummen für Projekte aus, um wenige Vertreter einer Art angeblich retten zu wollen. In den wenigsten Fällen nehmen die Tiere diese Angebote jedoch an. Es sind Scheininvestitionen, die da getätigt werden. Dann jedoch werden die Landwirte als Schuldige für das Artensterben und viele andere „Umweltfrevel“ verantwortlich gemacht. Diese zählen in unserem Land nun wirklich nicht zu den Reichen, viele davon kämpfen ständig um ihre Existenz. Warum finden wir nicht endlich Reglementarien für die Landwirte, die für unsere Ernährung sorgen, um diese finanziell entsprechend zu unterstützen und ihnen Produktpreise zu garantieren, von denen sie leben können. Sie könnten dann auf Düngung und Umweltgifte weitgehend verzichten. Nicht nur die Natur würde es danken, auch unsere Lebensmittel wären frei von Schadstoffen: alles BIO also. Stattdessen stellen wir die Landwirte, die ständig um ihre Existenz kämpfen müssen, nun für das Artensterben als Buhmann an den Pranger, was einfach nur von der Ignoranz einer gewissen politischen Klasse zeugt.
Die Menschheit wächst rasant und wir können wenig dagegen tun. Das daher der sogenannte Ressourcenverbrauch ständig zunimmt, was natürlich auch zu den genannten Problemen führt, steht außer Zweifel. Wir können jedoch mit keiner deutschen Maßnahme diese Situation verändern. Zudem müssen wir auch den Entwicklungs- und Schwellenländern ein besseres Leben zugestehen, was wiederum in direktem Zusammenhang mit vielen Flüchtlingsbewegungen steht. Eines jedoch können wir: Kluge, umweltorientierte Technologien für alle Bereiche unseres Lebens entwickeln und diese dann möglichst schnell und ohne Profitabsicht in die Länder importieren, die schwerpunktmäßig die Umwelt, Natur- und Klimavergehen begehen.
Und kaum ist der IPBES-Bericht veröffentlicht, so melden sich selbsternannte Experten, die eine Klimaerwärmung von max. 1,5 statt bisher 2,0 Grad Celsius fordern. Tut mit leid, aber für mich sind solche Leute Lobbyisten der Umweltaktivisten.
Ich bin ein Naturfreund. Ich habe einen Garten in dem vom Frühjahr bis zum Winter Pflanzen blühen. Ich habe seit vielen Jahren Hunde, mit denen ich dreimal täglich in den Wald gehe und diesen dabei intensiv beobachte. Ich töte kaum Tiere: Insekten die ich im Haus finde schaffe ich in der Regel ins Freie. Wenn mein Kater eine Maus oder einen Vogel gefangen hat und ich eingreifen kann, so versuche ich dessen Beute zu retten. Ich fliege fast nie, meine Urlaubsziele liegen in der Regel in Deutschland. Ich kaufe, wenn möglich, regionale Lebensmittel. Ich gehe der regionalen Natur tiefgründig und wissenschaftlich auf den Grund und schreibe darüber.
Aber ich sehe mich nicht als Umwelt- oder Naturschützer, sondern einfach nur als ein Mensch, der die Probleme erkannt hat. Diese Bezeichnungen sind mir zu ideologisch geprägt und Ideologien mag ich nicht. Zudem fahre ich auch einen SUV, esse Fleisch und mache andere Dinge die zunehmend verpönt sind. Jedoch lerne auch ich ständig dazu, so wie wohl jeder von uns.
Es braucht Zeit und Verständnis untereinander. Und es bedarf technischer Lösungen und nicht schöner Worte und bedrucktem Papier. Dann werden wir Umwelt, Klima und Natur nicht weiter zerstören und es wird ein Erholungsprozess eintreten. Stehen wir uns also nicht selbst im Weg, sondern handeln wir gemeinsam und visionär.

Die Rückkehr des Wolfes

Der Harz war über Jahrhunderte Reichsbannforst der Könige. Im Sachsenspiegel, der wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts teilweise auf dem Falkenstein im Selketal entstand, wurde das Wild geschützt, nicht aber Bären, Wölfe und Luchse.
Damals, im Mittelalter, waren sie also noch im Harz zu Hause, die Bären, Wölfe & Co. Mit der Entwicklung der Feuerwaffen verschob sich das natürliche Gleichgewicht in der Natur erheblich. Auch die großen Raubtiere waren dem Menschen nun unterlegen und konnten über größere Entfernungen erlegt werden. Der Reihe nach verschwanden sie aus dem Harz, wurden vom Menschen ausgerottet.

Braunbär im Tierpark Hexentanzplatz Thale
Braunbär im Tierpark Hexentanzplatz Thale

Zuerst traf es den Bären, das größte Raubtier unserer Heimat. Noch im 16. Jahrhundert war er nicht selten, wie uns mehrere Quellen überliefern. So wurden im Wernigeröder Forst 1526 noch 3 Bären gefangen. Nachdem der Bär zum Ende des 16. Jahrhunderts bereits stark dezimiert war, ließ der Braunschweiger Herzog Heinrich Julius zu Jagdzwecken wieder Bären aussetzen. Das half aber nicht mehr, denn 1696 wurde unterhalb des Ramberges bei Gernrode der angeblich letzte Bär erlegt. Ihm zu Ehren wurde an jener Stelle ein Denkmal errichtet, das als Bärendenkmal noch heute erhalten ist. Ob es jedoch wirklich der letzte Bär war, darf angezweifelt werden, denn im 18. Jahrhundert gab es erneut Nachrichten von weiteren erlegten Braunbären.

Wolf - Foto: Walter Wimmer
Wolf – Foto: Walter Wimmer

Etwa ein Jahrhundert später war auch die Gnadenfrist des Wolfes abgelaufen. Nachdem dieser Räuber sich nach dem Dreißigjährigen Krieg im Harz enorm vermehrt hatte und in Rudel für Angst und Schrecken sorgte, gab es seit Mitte des 18. Jahrhunderts kaum noch Informationen und Aufzeichnungen zu Isegrim. 1798 wurde der wohl letzte Wolf am Brocken erlegt. Nach aufwendiger Jagd war Graf Ferdinand von Stolberg-Wernigerode der erfolgreiche Schütze. Der Wolf war entsprechend zeitgenössischen Berichten „stark und feist“, wog 79 Pfund und war 5 Fuß hoch und 6 Fuß lang. Aber auch diese überkommene Nachricht vom Wolf ist nicht eindeutig, da angeblich bei Schwiederschwende im Mansfeldischen der letzte Wolf erlegt worden sein soll. Jedoch fällt auch dieses Ereignis in die Zeit gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Welch große Bedeutung der Wolf einst im Harz für die Menschen gehabt hat, bezeugen noch heute die zahlreichen auf ihn zurückgehenden Orts- und Flurnamen wie z.Bsp.: Wolfshagen, Wolfsklippen, Wolfsberg, Wolfswarte, Wolfsbachtal usw.

Luchs - Foto: Wolfgang Stolze
Luchs im Schnee – Foto: Wolfgang Stolze

Der dritte und letzte im Bunde war dann der Luchs. Auch dieser Großkatze wurde im 18. und 19. Jahrhundert endgültig die Lebensgrundlage entzogen. Wog ein 1649 erlegter Luchs noch stattlich 87 Pfund, so brachte der vorletzte erlegte Luchs im Jahr 1816, nur noch 53 Pfund auf die Waage. Und der letzte Harzer Luchs, der 1817 im Lautenthaler Revier von Förster Spellerberg erlegt wurde, wog sogar nur noch 41 Pfund. Auch hier, wie auch bei Bär und Wolf, hatten sich die letzten Vertreter ihrer Art in die unwegsamen Regionen des Brockenmassivs zurückgezogen, was ihnen aber letztendlich auch nicht das Überleben sicherte. Auch dem letzten Luchs wurde ein Denkmal gesetzt, das noch heute als „Luchsstein“ an einem Waldweg, der von Lautenthal nach Seesen führt, zu sehen ist.
Heute, knappe 200 Jahre später, ist der Luchs im Harz durch Wiederansiedlungsmaßnahmen erneut heimisch. Und auch der Wolf, der bereits in einigen Regionen Deutschlands eine neue Heimat gefunden hat, ist nun im Harz angekommen, wie ein erstes Foto vom September 2017 bezeugt. Isegrim ist wieder da und menschliche Hilfe braucht er nicht.
50 bis 70 Rudel soll es in Deutschland geben, die Anzahl der Tiere wir auf knapp 400 geschätzt. Ist das wirklich viel für ein Land mit der Größe Deutschlands? Diese Angaben sind jedoch sehr unterschiedlich und ich kann sie nicht verifizieren.
Der Bestsellerautor und erfahrene Förster Peter Wohlleben gibt an, dass es in Deutschland durchschnittlich 50 Rehe pro Quadratkilometer gibt. Hochgerechnet bedeutet das, dass in Deutschland etwa 18 Millionen Rehe leben. Wie häufig bekommen wir jedoch ein Reh zu Gesicht? Und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dann bei der genannten Wolfspopulation eines der scheuen Tiere zu Gesicht zu bekommen?
Dennoch sind die knapp 400 Wölfe in unserem Land ein regelrechtes Dauerthema in allen Medien. Und wie heute üblich, haben sich auch umgehend zwei konträre Gruppen gebildet: Wolfsbefürworter und Wolfsgegner.
Sobald eine Sache thematisiert wird, spielt sie auch in der Politik eine Rolle. Sogar Ministerpräsidenten finden die Zeit sich dazu zu äußern. So geschehen im Oktober 2017 durch Dr. Haseloff der eine Begrenzung der Ausbreitung des Wolfes fordert. Mit der Sachlage dürfte er nicht wirklich vertraut sein, sonst hätte er sich seinen Kommentar sicherlich gespart.
Man ist sich also auch in der Politik keinesfalls einig. Im Mai 2017 fand eine Umweltministerkonferenz der Bundesländer statt. Die Ressortchefs der Bundesländer gehen von einem „günstigen Erhaltungszustand“ von 1000 Wölfen in Deutschland aus. Übersetzt: Die Bundesrepublik verträgt etwa 1000 Tiere. Also mehr als eine Verdopplung der bisherigen Zahl.
Wir haben eine Natur die der Mensch in der Vergangenheit arg aus dem Gleichgewicht gebracht hat. Die drei großen Raubtierarten wurden ausgerottet, große Teile des Harzer Urwaldes gerodet, die Flüsse durch vielfältige bauliche Maßnahmen unter anderem für Fischwanderungen untauglich gemacht und der restliche Wald durch Nutzholzgewinnung geschwächt und vieles mehr.

Wildbeobachtung im Sommer - Foto: Wolfgang Stolze
Wildbeobachtung im Sommer – Foto: Wolfgang Stolze

Und nun kommt auch noch der böse Wolf zurück, reißt das Wild, tötet die Nutztiere und gefährdet die Menschen. Eine grausige Vorstellung, die vor allem Jäger und Nutztierhalter befällt und natürlich alle „Rotkäppchen“.
Die Anzahl der Jäger in Deutschland betrug 2016 etwa 362.000. Deren ureigenstes Interesse ist natürlich die Hege und Pflege ihres Wildes und daher kann der Jägerschaft die Wilddichte auch gar nicht groß genug sein – was verständlich ist, jedoch dem Wald und dem allgemeinen Gleichgewicht der Natur schadet. Die Wilddichte in Deutschland wird auf das 30 – 50 fache dessen geschätzt, was in einem natürlichen Urwald üblich wäre.
Wolfsrudel benötigen, wie die anderen großen Beutegreifer auch, ein großes Revier. Beim Wolf umfasst diese durchschnittlich 200 – 300 Quadratkilometer. Bezogen auf das Gesamtgebiet Deutschlands würden also Reviere für etwa 1.430 Wölfe zur Verfügung stehen.
In der Regel geht der Wolf dem Menschen aus dem Weg. Nur wenn wir ihn füttern oder anders an uns zu binden versuchen, entsteht direkter Kontakt und auch potentielle Gefahr.
Wie viele verwilderte Hund es in Deutschland gibt ist nicht bekannt. Bekannt ist hingegen, dass jährlich etwa 40. 000 dieser Hunde von Jägern erschossen werden. Zudem werden die jährlichen Bissattacken von Hunden auf Menschen auf 30. 000 bis 50. 000 geschätzt. Ich habe selbst einen Hund! Kommt deshalb der Hund in Misskredit, obwohl er erheblich gefährlicher für den Menschen ist als der Wolf?




Wie der Wolf, vom Menschen wiederangesiedelt, ein ganzes Ökosystem positiv verändern kann, ist in zahlreichen wissenschaftlichen Studien des Yellowstone-Nationalparks beeindruckend nachzulesen.
Wir sollten uns freuen, dass der Wolf sich wieder bei uns wohl fühlt. Er ist, im Gegensatz zu Waschbär, Marderhund, Muffelwild, Nutria usw. hier zuhause. Und er wird wohl unsere Wälder nicht leerfressen, die Viehzüchter nicht um ihre Existenz bringen und auch keine Menschen gefährden.

Vor allen Dingen sollte die Politik nicht so viel lamentieren, sondern einfach handeln. Es sollte doch wirklich kein Problem sein, Viehhalter schnell, großzügig und unbürokratisch zu entschädigen, wenn ein Wolf Tiere gerissen hat, auch wenn die Sachlage nicht eindeutig ist. Denn sicherlich sind oftmals auch Fuchs, verwilderte Hunde oder Luchse die Übeltäter, was aber den Viehhalter keinesfalls in eine andere Situation bringt. Eine bedeutende Gruppe der Wolfsgegner wäre so befriedet. Und es wäre gerecht, da dem Viehhalter das Recht fehlt seine Herde mit Schusswaffen zu verteidigen.