Der Abschiebefall Sami A. – Teil 2

Über die familiären Verhältnisse des Sami A. ist sehr wenig bekannt: Fast nichts. Jedoch muss er aus wohlhabenden Verhältnissen stammen, sonst hätte er kein Studentenvisum erhalten. Ein solches ist in Deutschland für eine Person aus einem Drittstaat nicht ohne weiteres zu bekommen und es ist zudem sehr teuer. So muss derzeit der ausländische Student vor Visa-Erteilung auf einem deutschen Konto 8040 Euro hinterlegen. Die deutschen Behörden verlangen diesen Betrag, um sicherzustellen, dass die entsprechende Person ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst finanzieren kann. Hinzu kommen noch weitere Kosten für Gebühren, Beglaubigungen, vorherige Deutschkurse usw. Da kommen schnell 10.000 bis 15.000 Euro zusammen; in vielen Drittländern oftmals ein Vermögen.

Wie auch immer es dazu kam, der Tunesier Sami A. erhielt 1997 ein Studentenvisum und kam nach Deutschland. Seinen Wohnsitz hatte er zunächst in Köln, später dann in Bochum. Der junge Mann, der mit vollem Namen Sami Ben Mohamed A. heißt, stammt aus der tunesischen Oasenstadt El Hamma. Er studierte an der Fachhochschule Niederrhein in Krefeld zunächst Textiltechnik später Informatik, dann Elektrotechnik. Warum man als fleißiger Student seinen Wohnort (Köln und Bochum) etwa 50 km vom Studienort entfernt nimmt, bleibt wohl Samis Geheimnis.

Mitten im Studium verlässt Sami A. 1999 für einige Monate Deutschland. Deutsche Ermittler gehen davon aus, dass er sich in dieser Zeit im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet aufgehalten haben soll. Nach einer militärischen Ausbildung soll er dann der Leibgarde des Al-Qaida-Führers Bin Laden angehört haben. Die Beweislage ist unklar und Sami A. bestreitet diese Angaben, vielmehr will er eine religiöse Ausbildung in Pakistan absolviert haben.

Irgendwann im Jahr 2000 war er zurück in Deutschland. Von diesem Zeitpunkt an bewegt er sich anscheinend in der salafistischen Szene und beginnt zu predigen. Sein Studium führt er fort, aber wohl ohne das nötige Engagement. Einen Studienabschluss legt er nicht ab.

Im Jahr 2006 ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gegen Sami A., die Beweislast ist jedoch zu dünn. Wann sein Studentenvisum abgelaufen ist bleibt bisher unklar. Er stellt einen Asylantrag, der bis heute nicht entschieden ist.

Aber mit welcher Begründung? Sami As. Studentenvisum war abgelaufen, er war über Jahre in Deutschland; welchen Asylgrund konnte er geltend machen? Ihm hätte schon damals die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden müssen. In Deutschland tritt er nicht kriminell oder gewaltbereit auf. Dennoch soll er radikal gepredigt haben und auch gute Beziehungen zur salafistischen Kreisen sowie zur internationalen Terrorszene gehabt haben.

Im Jahr 2003 beginnt in Düsseldorf der Prozess um die Terror-Vereinigung Al-Tawhid, eines Ablegers von El-Qaida, der in Deutschland mehrere Anschläge geplant und durchgeführt haben soll. Sami A. steht zwar nicht unter Verdacht, an den Vorbereitungen und Durchführungen beteiligt gewesen zu sein, wird jedoch als Zeuge geladen. Vom Zeugen wird er zum Verdächtigen, weil ein weiterer Zeuge ihn schwer belastet. Dieser Kronzeuge, der aus Jordanien stammende Palästinenser Abdalla, berichtete, dass er um die Jahrtausendwende mit A. und einem weiteren Tunesier über Saudi-Arabien nach Pakistan gereist sei. Anschließend seien sie weiter nach Afghanistan gefahren. Sami A. habe sich dort militärisch ausbilden lassen und anschließend einige Monate für Osama bin Laden gearbeitet. Das Gericht hält die Aussagen des Kronzeugen für glaubwürdig. Für die Sicherheitsbehörden steht nun fest: Sami A. war bei Al-Qaida.

Kurz nach dem Ende des Prozesses im Jahr 2006, lehnt dann auch die Ausländerbehörde der Stadt Bochum eine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ab. Sami A. muss seinen Pass abgeben und sich von nun an täglich bei der Polizei in Bochum melden.

Dieser Prozess der täglichen Vorstellung bei der Polizei Bochum dauert bis zur Abschiebung, also wahnsinnige 12 Jahre ohne eine endgültige Entscheidung an.

Seinen Asylantrag begründet Sami A. damit, dass ihm bei einer Rückkehr in seine Heimat Tunesien Folter drohe. Damals herrsche in dem nordafrikanischen Land noch Diktator Ben Ali. Zahlreiche Oppositionelle und Islamisten wurden gefangen genommen und gefoltert. 2009 verbietet das Verwaltungsgericht Düsseldorf daher dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Sami A. abzuschieben.

Inzwischen heiratet Sami A. in Deutschland und wird Vater von vier Kindern. Sein Aufenthaltsstatus untersagt ihm zu arbeiten. Daher lebt er von Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; monatlich sind das derzeit 1167,84 Euro. Kindergeld dürfte es nicht gegeben haben und über die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Frau ist nichts bekannt. Hinzu kommen weitere Leistungen über die die Stadt Bochum bisher keine Auskunft gibt. Allein aus den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat Sami A. also mindestens 170 000 Euro erhalten.

Nach § 60 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz und § 4 Abs. 1 Nr.2 Asylgesetz darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm Folter droht. Dies gilt auch für Personen, die eine „besondere Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik“ darstellen.

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Gesetze, die mich an der Zurechnungsfähigkeit deutscher Politiker zweifeln lassen. Ein Gesetz, dass vielleicht vor dem 11.September 2001 vertretbar war, aber inzwischen einer grundlegenden Novellierung bedürft hätte – aber es passiert nichts.

Über 12 Jahre zieht sich dieses Asylverfahren von Sami A. nun hin. Es hätte dennoch eine zeitnahe Entscheidung getroffen werden müssen und letztlich vielleicht dann einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung. Doch es wurde von allen Behörden und auch den Gerichten taktiert. Es ist ja nicht das Geld der Behörden und auch nicht der Gerichte, dass verschleudert wurde. Geld spielt bei den Entscheidungen staatlicher Instanzen keine Rolle mehr, wenn man sich auf das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit berufen kann. Jedoch sollte diese Rechtsstaatlichkeit, die sich auf bestehende Gesetze beruft, auch dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen. Gesetze, die dem wiedersprechen, werden von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt, was die derzeitige Politikverdrossenheit beflügelt. Die Legislative ist gefordert, für die Probleme unserer Zeit Lösungen zu finden – auch mit modernen Gesetzen.

Im Jahr 2010 fand in Tunesien, dem Heimatland von A., eine Revolution statt und seit 2011 ist das Land offiziell eine Demokratie. Somit waren seit diesem Zeitpunkt alle Asylgründe von Sami A. theoretisch hinfällig (A. war nie Opportunist und der Islam ist nun Staatsreligion).

Hätte die Legislative inzwischen das Aufenthaltsgesetz sowie das Asylgesetz entsprechend geändert, so hätte kein Gericht mehr eine Grundlage gehabt, eine Abschiebung wegen vermuteter Folter – die oftmals von Asylantragsstellern an den Haaren herbeigezogen wird -, gerichtlich aufzuheben. Das geschah jedoch nicht.

Da Gesetze auch für Behörden bindend sind, hätte zumindest wohl in diesem Fall eine Asylanerkennung durch die entsprechenden Behörden, ausgesprochen werden müssen. Das wäre zwar zunächst eine schwere Niederlage für die zuständigen Ausländerbehörden gewesen, hatte dem Steuerzahler aber viel Geld gespart. Sami A. hätte dann arbeiten können und müssen oder sich mit dem niedrigen Hartz IV. begnügen müssen.

Wieder und wieder gibt es Ermittlungen, Einstufungen als Gefährder, Asylablehnungsbescheide und gegensätzliche Gerichtsentscheide. Ein Armutszeugnis in erster Linie der Politik, die nicht in der Lage ist auf verändert Situationen angemessen zu reagieren, sondern sich auf Ideologien zurückzieht, die nicht mehr zeitgemäß sind und die Behörden und auch die Judika im Regen stehen lassen.

Aber es ist immer noch der Rechtsstaat, auch wenn das geltende Recht reformbedürftig ist, was jedoch nicht den Behörden und Gerichten zugeschrieben werden kann.

Im Jahr 2017 schien sich dann bei Sami A. einiges zu ändern. Es heißt seine Frau habe ihn mit den Kindern verlassen. Ob dies der Grund war, dass ein Mitglied aus Sami As. Familie bei der Polizei eine belastende Aussage gegen ihn machte? So soll A. psychisch instabil und gefährlich sein. Er soll sich häufig Videos von bin Laden ansehen und Anschläge, wie den in den 2001 in der USA und den vom Berliner Weihnachtsmarkt, begrüßt haben. Zudem soll A. angedroht haben, im Fall seiner Abschiebung werde „Deutschland Blut weinen.“

Nach dieser Aussage wurde Sami A. im Mai 2018 zum Top-Gefährder hochgestuft, was erneut ein großes Medieninteresse verursachte. Die Politik sah sich wohl gezwungen sich dieses Problems anzunehmen. Was dann folgte – die Abschiebung von Sami A. im Juli – war eine Staatsposse ohnegleichen. Als wenn Deutschland keine anderen Probleme hat, als sich an einem gescheiterten Studenten, Asylbewerber, Islamisten und Gefährder aufzureiben. Bis heute beharren alle Institutionen auf ihrer Rechtsposition. Eine echte Aufklärung des Falls wird es wohl, wie in vielen anderen Fällen auch, nie geben.

Die Staats-Posse auf die Spitze treibt nun aber das Verwaltungsgericht, das am Tag der Abschiebung diese für rechtswidrig erklärt hatte, weil A. in Tunesien Folter oder Erniedrigung drohen könnte. Nichts davon ist eingetreten: A. ist nach seiner kurzzeitigen Verhaftung wieder aus der Haft entlassen. Dennoch beharrt das Verwaltungsgericht auf seiner Entscheidung und fordert eine Rückführung von A. Eine Frist wurde gesetzt, die wohl am 31.07. ausläuft und eine Strafzahlung von 10 000 Euro. Im Fall der Rückführung drohen erneut Kosten in hoher fünfstelliger Höhe, die wiederum der Steuerzahler zu tragen hat.


Für mich ein böser Witz: Da will ein Verwaltungsgericht – das von Steuergeldern bezahlt wird – einer Ausländerbehörde – die auch von Steuergeldern lebt – eine Geldstrafe auferlegen, die letztliche wir Steuerzahler zu begleichen haben. Wenn jemand in diesem Fall gegen das Recht verstoßen hat, so soll er bitteschön auch persönlich dafür verantwortlich gemacht werden. Doch das ist in unserer derzeitigen parlamentarischen Demokratie wohl nicht mehr vorgesehen.

Der Fall Sami A. schwächt und schädigt das Vertrauen in unseren Staat und in die Demokratie schwer. Und es ist nur ein Einzelfall der nach oben gespült wurde. Ich glaube, wenn alle die Fälle von Behördenversagen in Asylfragen – die auch auf mangelnder Rechtssicherheit beruhen – an die Öffentlichkeit kommen würden, so wären unsere Medien voll davon. Und wir würden wohl auf die Straße gehen. So aber wird der Fall Sami A. als tragischer Einzelfall dargestellt, den man nicht überbewerten sollte. Wenn jedoch ein Gesetz die „möglicherweise drohende Folterung oder Erniedrigung“ eines einzelnen Islamisten über die Sicherheit eines ganzen Landes stellt, so sollten wir Bürger nicht länger dazu schweigen.

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