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Der EuGH – ein Beispiel für den vielfachen EU-Verdruss

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert er „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt.

Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.

Der EuGH hat derzeit so viele Richter, wie die EU Mitgliedsstaaten hat: 28. Wie so vieles in der EU ist auch die Wahl/Ernennung der EuGH-Richter eine schwer durchschaubare Sache. Natürlich muss ein Richter des EuGH festgelegte, fachliche Voraussetzungen erfüllen.  Amt wird von der jeweiligen Regierung vorgeschlagen, in Deutschland vom Justizministerium. Es folgt zwar ein umfangreiches Procedere bis zur Ernennung dieser Richter, was jedoch letztlich kaum einen Einfluss auf den ursprünglichen Vorschlag der jeweiligen Regierung hat.

Es gibt daher vielfache Kritik am EuGH, was deren Rechtsprechung und auch was die Unabhängigkeit der Richter betrifft. Die Richter werden nur für 6 Jahre Amtszeit berufen können jedoch erneut ernannt werden. Somit sind sie weder verbeamtete Richter noch werden sie in einem demokratischen Verfahren gewählt. Diese Situation führt zwangsläufig zur einer, nicht geringen, Abhängigkeit zum jeweiligen Justizminister und dessen Partei.

Zudem ist es sehr undurchsichtig und wenig transparent, welche Verfahren beim EuGH zugelassen werden. Der ehemalige Vizepräsident des Verfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof wirft dem EuGH vor, „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“ zu fällen und damit in Bereiche einzugreifen, die die Mitgliedstaaten bewusst von europäischen Regeln freigehalten hätten. So würde vom Gerichtshof „die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht“ gelassen. Er schlägt daher für Deutschland vor, dass die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts für die Gerichte zur Anrufung des EuGH erforderlich sein solle.


Immer wieder wird zudem von Rechts- und Politikwissenschaftlern die Entscheidungspraxis des EuGH scharf kritisiert. Es heißt dazu, dass europäisches Unionsrecht unzulässig auf nationale Rechtsfelder ausgedehnt und damit Kompetenzen überschritten werden. Zudem wird der Vorwurf erhoben, dass der Europäische Gerichtshof politisch als „Agent der Zentralisierung“ urteile.

Vielen nationalen Parteien fehlt der Mut ihre eigene Politik gegen zahlreiche Widerstände durchzusetzen, was auch auf die nationalen Regierungen und die EU zutrifft: Für die großen Probleme unserer Zeit fehlen Konzepte und Lösungen.  

Nun sind uns am 14. und 15. Mai erneut zwei Rechtsprechungen des EuGH zu Teil geworden, die meiner Meinung nach diese Kritik untermauern und rechtfertigen, auch wenn ich als Demokrat diese Urteile anerkenne. Dennoch dürfen auch Demokraten Kritik üben,

Zum einen hat der EuGH ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung erlassen: Überstunden die nicht erfasst werden – in der Firma oder zu Hause -, damit soll in der EU in Zukunft Schluss sein, entschied der EuGH. Linke Parteien und Gewerkschaften jubeln. Die Arbeitgeber haben die gesamte Arbeitszeit zu dokumentieren, so wollen es die höchsten Richter der EU. Jedoch waren sie schon zuvor verpflichtet die Überstunden zu dokumentieren. Was soll sich also demnach verbessern? Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen nun das Urteil in nationales Recht umsetzen. Was die EU und ihre Institutionen bestens können ist, ständig neue bürokratische Hürden aufzubauen, in der Bürger und Unternehmen zu ertrinken drohen. In Zeiten des Internet, wo die die Politik und die Gewerkschaften darum kämpfen ein Recht für Heimarbeit der Arbeitnehmer einzufordern, ist dieses Urteil – das, wie ich betonen möchte, keine große Bedeutung erlangen wird – einfach nur rückwärts gewandt und zudem sehr mehr als flüssig, nämlich überflüssig.

Anders sieht es schon mit diesem Urteil des EuGH aus, das schwerwiegende Konsequenzen für die EU-Staaten nach sich zieht: Drei Flüchtlinge aus dem Kongo, der Elfenbeinküste und Tschetschenien hatten geklagt, weil ihnen in ihren Gastländern auf Grund schwerer Verbrechen ihre rechtlichen Stellungen als Flüchtlinge aberkannt worden waren. Ihre Verbrechen: Schwerer Raub und Erpressung, Vergewaltigung einer Minderjährigen, schwerer Diebstahl und vorsätzliche Tötung. Man hatte zuvor die Straftäter, die alle zu langen Haftstrafen verurteilt waren, als eine Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft, was gemäß einer EU-Richtlinie rechtmäßig ist. Die Nationalen Gerichte sahen sich jedoch außerstande, die Klage der drei Schwerverbrecher individuell auf Landesebene zu entscheiden. Jedoch wurden zuvor auch die begangenen Straftaten individuell verhandelt und ein personenbezogenes Urteil gesprochen. Man verwies die Klagen der Flüchtlinge und Schwerverbrecher an den EuGH. Für mich ein blamables Handeln der Judikative mehrerer EU-Länder.

Der EuGH hat nun entschieden: Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta (Rechtssachen C-391/16, C-77/17, C-78/17). 

Was jedoch sagt uns dieses Urteil? Es ist kein individuelles Urteil mehr, das aufgrund einer individuellen Klage gefällt wurde, sondern ein Grundsatzurteil, dass alle EU-Staaten einzuhalten und umzusetzen haben. Drei angeblich asylsuchende Schwerverbrecher werden nun mit ihrer Klage 28 EU-Mitgliedsstaaten über Jahre beschäftigen, um dieses Urteil in jeweiliges Nationales Recht umzusetzen: Das wird Milliarden von Euro kosten und weitere Streitigkeiten und Prozesse nach sich ziehen.

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Gemäß höchstem Richterspruch haben die EU-Staaten das Recht, straffällig gewordenen Geflüchtetem das Asylrecht abzuerkennen oder zu verweigern. Die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, kann dadurch jedoch seine Gültigkeit nicht verlieren. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden.

Diese Feststellung ist „für Otto-Normalverbraucher“ schwer nachvollziehbar. Der Asylstatus darf zwar aberkannt werden, der Asylant jedoch nicht ohne individuelle Prüfung der Situation abgeschoben werden. Dabei spielt jedoch das individuelle Fehlverhalten des Geflüchteten und die Gefährdung der Sicherheit des entsprechenden Landes eine untergeordnete Rolle gegenüber einer „möglichen Verfolgung“ im Herkunftsland.

Bevor erste Kritik an meinen Ausführungen kommt: Alles in diesem Verfahren ist nach rechtsstaatlichen Prinzipien verlaufen und wenn wir einen Rechtsstaat wollen, so müssen wir dieses Urteil uneingeschränkt anerkennen. Jedoch sei es mir zugestanden, daran Kritik zu üben und Veränderungen einzufordern.

Man hat beim EuGH die Genfer Flüchtlingskonvention nach Gutdünken ausgelegt. Auch wenn wir uns die diesbezügliche Veröffentlichung dieses Textes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ansehen, so wir nur der Satz 1 des Artikels 33 veröffentlicht: Ist das Zufall oder Ideologie?

Hier der ganze Text Artikel 33 Satz 2: 1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

  1. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

Der EuGH hat entschieden, dass EU-Staaten das Recht haben, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit. Das bedeutet, dass im Einzelfall die Abschiebung geprüft werden muss und unterbleiben muss!

Dieses Urteil lässt somit Satz 2 des Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention unbeachtet, denn Mörder und Vergewaltiger sind durchaus eine Gefahr für die Bevölkerung eines Landes.

Viele Diskussionen gibt es nun zu diesem Urteil: Die einen finden es gut, die anderen kritisieren es scharf. Zu sagen ist dazu: Recht ist nicht Gerechtigkeit. Recht sind Regeln, die eine Demokratie sich selbst gegeben hat und die solange Gültigkeit besitzen, bis das Recht auf demokratische Weise geändert wurde. Das ist häufiger erforderlich, da sich die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens geändert haben. Demzufolge sollten unsere Regierung und unser Parlament nun entsprechende neue gesetzliche Regelungen schaffen, um die deutsche Bevölkerung – dazu gehören auch viele Ausländer oder ausländisch stämmige Bürger – vor der Kriminalität und dem Terror von Geflüchteten zu schützen.