Archiv der Kategorie: Politik

In der ganzen Welt ist jeder Politiker sehr für Revolution, für Vernunft und Niederlegung der Waffen – nur beim Feind, ja nicht bei sich selbst.

Hermann Hesse

Das letzte vollstreckte Todesurteil auf deutschem Boden

Jedes Land verfügt über ein eigenes Strafgesetz, in dem die Strafen für einen Straftatbestand exakt definiert sind. Als härteste Strafe gilt für besonders schwere Straftaten häufig die Todesstrafe. Sie wird von der Justiz eines Landes durch ein Todesurteil ausgesprochen und eine hoheitlich bevollmächtige Person vollstreckt das Urteil durch eine Hinrichtung.
Die Todesstrafe, also die Tötung eines Menschen als Strafe, existierte in der menschlichen Kulturgeschichte bereits in der Antike und hat in vielen Ländern bis heute Bestand. Sie entwickelte sich aus der Blutrache, einem ungeschriebenen Sippenrecht vorstattlicher Gesellschaften. Die Todesstrafe ist die frühste kodifizierte Strafart, die bereits in der ältesten bekannten Rechtssammlung, der sumerischen Codex Ur-Nammu (ca.2100 v. Chr.), für Mord und Ehebruch vorgesehen war. Über die Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg wurde diese drakonische Strafe jedoch niemals in Frage gestellt. Erst mit dem Aufkommen des Humanismus im 18. Jahrhundert wurde das Recht der Machthaber und der Justiz zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe erstmals angezweifelt.
Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Das erste Land, dass die Todesstrafe abschaffte war San Marino – die älteste bestehende Republik der Welt – im Jahr 1848; es folgten 1870 die Niederlande sowie 1882 Costa Rica. Salonfähig wurde der Verzicht auf die Todesstrafe, und damit deren Abschaffung, erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).
In den deutschsprachigen Ländern schaffte zuerst die Schweiz 1942 mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung, 1949 die Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 Grundgesetz und 1950 Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Todesstrafe ab. Nur die ehemalige DDR hielt bis 1987 an ihr fest, vollstreckte jedoch 1981 letztmalig ein Todesurteil.
Mit Stand vom März 2015 stellt sich die Situation in 198 Ländern wie folgt dar: 102 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, in 6 Staaten existiert die Todesstrafe nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht), 34 Staaten haben einem Hinrichtungsstopp eingeführt, 56 Staaten bringen die die Todesstrafe auch im gewöhnlichen Strafrecht weiterhin zur Anwendung.
Die sowjetische Besatzungszone hatte zunächst keine unabhängige Rechtsprechung. Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1949 verlangte die UDSSR die Wiedereinführung der Todesstrafe und wandte diese bis 1953 mit ihren Militärtribunalen – in enger Zusammenarbeit mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit – an 1112 deutschen Zivilisten an; vollstreckt wurden die Urteile jedoch ausschließlich in Moskau. Weiterhin verhängten sowjetische Militärgerichte nach den Aufständen am 17. Juni 1953 mindestens 18 Todesurteile, die umgehend vollstreckt wurden.
Zudem wurde auch die DDR-Justiz bei der Verhängung von Todesurteilen aktiv. Insgesamt wurden bis zur Aufhebung der Todesstrafe 227 rechtskräftige Todesurteile ausgesprochen, wovon man 166 auch vollstreckte. Im Einzelnen waren das 52 Hinrichtungen wegen politischer Delikte, 64 wegen Verbrechen in der NS-Zeit sowie 44 klassische Kriminaldelikte, wie hauptsächlich Mord. Die Todesurteile der DDR-Gerichtsbarkeit wurden zuerst durch Enthauptung Mittels Fallbeil, die der Waldheimer NS-Prozesse durch Erhängen vollstreckt. Ab 1968 war die Hinrichtungsmethode ein „unerwarteten Nahschuss ins Hinterhaupt“.
Das letzte Todesurteil in der DDR, sowie auch das letzte auf deutschem Boden, wurde am 26. Juni 1981 vollstreckt. Hingerichtet wurde der Offizier der Staatssicherheit Werner Teske.
Werner Siegfried Teske wurde am 24. April 1942 geboren. Er studierte an der Humboldt-Universität Berlin Volkswirtschaftslehre und promovierte 1969. Bereits während des Studiums verpflichtete sich Teske für eine hauptamtliche Tätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit, wo er zunächst im Bereich Wissenschaftsspionage für die Hauptverwaltung Aufklärung im westlichen Ausland tätig war. In dieser Tätigkeit wurde er mit der Demokratie westlichen Stils und marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen konfrontiert, die in ihm Zweifel an der Richtigkeit des politischen Systems der DDR aufkommen ließen. Für einen geplanten Frontenwechsel schaffte Teske über Jahre hinweg geheime Unterlagen nachhause. Nachdem sein Kollege, der Oberleutnant des MfS Werner Stiller, in einer spektakulären Flucht die DDR Richtung Bundesrepublik verlassen hatte, wurden zahlreiche DDR-Spione in Westeuropa und den USA enttarnt. Das MfS erhöhte daraufhin seine Sicherheitsmaßnahmen erheblich und überprüfte viele Mitarbeiter, so auch Werner Teske. Bei der Überprüfung seines Panzerschrankes wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die daraus resultierenden weiteren Nachforschungen führten zur Aufdeckung größerer Unregelmäßigkeiten im Umgang mit MfS-Geldern an Informanten. Es stellte sich heraus, dass Teske rund 20.000 DM und 21.500 DDR-Mark an Operativgeldern veruntreut hatte. Am 04. September 1980 wurde Teske unter einem Vorwand in ein geheimes MfS Objekt gelockt und dort festgehalten. Während dieser Zeit wurde gegen ihn ermittelt und auch seine Wohnung durchsucht. Dabei fielen dem MfS die entwendeten, geheimen Akten von großem Umfang in die Hände. Am 11. September gestand Teske, sich seit Jahren auf eine Flucht in die BRD vorbereitet zu haben.
Obwohl die Tat nur vorbereitet und nicht ausgeführt worden war, und nur der Diebstahl geheimer Dokumente sowie die Veruntreuung von Operativgeldern als Straftaten zu werten waren, wurde Teske in einem Geheimprozess vor einem Militärgericht zum Tode verurteilt. Die Anklage lautete: vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnen- und Republikflucht. Obwohl die Tat nicht vollendet wurde erhielt Teske die Höchststrafe, das Todesurteil.
Ein Gnadengesuch Teskes wurde abgelehnt und er wurde in die Vollzugsanstalt nach Leipzig überführt, in der sich auch die Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand. Dort wurde Werner Teske vom Vollstreckungsbeauftragten, dem letzten Henker der DDR, Hermann Lorenz, mittels Pistole mit Schalldämpfer durch einen Kopfschuss am 26.Juni 1981 hingerichtet. Wie damals üblich erfolgte der Todesschuss von hinten ohne Vorwarnung, direkt nach dem Eintritt des Delinquenten. Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert. Es war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR und auch in ganz Deutschland.
Alle Hinrichtungen in der DDR wurden geheim gehalten, selbst nach veröffentlichten Todesurteilen in Schauprozessen. Die Angehörigen erhielten zwar eine Nachricht, die Leichen wurden jedoch nicht ausgehändigt. Oft verzeichnen die Bestattungs- oder Totenscheine fingierte „natürliche“ Todesursachen wie „Herzversagen“. Die Zahl und Art der Hinrichtungen wurden erst nach der politischen Wende 1989/90 bekannt.
Die Todesstrafe ist weltweit umstritten, dennoch halten fast die Hälfte aller Staaten an ihr fest, darunter auch die USA. Die Für- und Wieder-Argumentationen werden diesbezüglich recht unvereinbar geführt, sie alle hier aufzuführen würde diesen Rahmen sprengen. Ich möchte weder den Befürwortern noch Ablehnern das Wort reden. Ein Ablehnungsgrund auf den ich hier eingehen möchte, ist die fehlende Chance zur Einsicht und Besserung für den Täter.
Sich ändernde Situationen erfordern neue und andere Maßnahmen. Erstmals seit der Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland geht es nicht um die Höchststrafe für politische Delikte oder für Mordtaten, sondern um islamistischen Terror. Es geht um verblendete Anhänger einer Religion, die wahllos Menschen anderen Glaubens – Ungläubige – in möglichst großer Zahl töten wollen und dabei den eigenen Tod einplanen oder sogar als Selbstmordattentäter auftreten.
Welche Höchststrafe soll eine Gesellschaft für solche Täter verhängen, die nach der Terrorattacke lebend in die Hände von Polizei und Justiz fallen? Wird dann für solche Terroristen eine Lebenslange Haft als Urteil verhängt, die wohl auch im Strafvollzug jede sich bietende Möglichkeit zur Tötung „Ungläubiger“ nutzen werden, und das ohne Rücksicht auf das eigene Leben. Welchen Justizvollzugsbeamten und welchen Mithäftlingen will man solche tickenden Zeitbomben zumuten? Weiter möchte ich mich hierzu nicht äußern, habe aber vielleicht einen kleinen Denkanstoß gegeben. Bisher hatte Deutschland diesbezüglich Glück, aber der islamistische Terror wird auch uns erreichen. Und nach solchen Terrorakten, wie z.B. in Paris, etwa noch die Humanitätskeule für die überlebenden Täter schwingen zu wollen, würde an Schizophrenie grenzen. Und es würde meiner Meinung nach unseren gesamten Wertekanon zum Wanken bringen.

Auch interessant: „Tödlicher Alltag – Strafverteidiger im Dritten Reich“ von Dietrich Wilde




Die Luftschlacht von Oschersleben

Von 1939-1945 gab es unzählige Luftangriffe der Alliierten gegen deutsche Städte, Industrie – und Militäranlagen. Die deutsche Wehrmacht, und insbesondere die deutsche Luftwaffe, ergaben sich diesen bis heute umstrittenen Flächenbombardements jedoch nicht ohne erhebliche Gegenwehr. Insgesamt prasselten in diesem Zeitraum auf das Deutsche Reich sowie auf die von deutschen Truppen besetzten Gebiete die unglaubliche Masse von 2 770 540 Tonnen Bomben nieder.
Eine der größten Luftschlachten, vielleicht sogar die größte in Deutschland und Europa, fand am 7.Juli 1944 über Mitteldeutschland statt. Sie bekam den Namen „Luftschlacht von Oschersleben-Egelner Mulde“ und wurde von den Nationalsozialisten als „Blitzluftschlacht von Oschersleben“ propagiert. Heute ist von diesem Ereignis kaum noch etwas bekannt.
Am frühen Morgen des 7.Juli 1944 startete von Südengland aus die 8.US-Luftflotte einen Schwerpunktangriff auf Mitteldeutschland. 1 129 B-17 und B-24 Bomber waren gestartet, begleitet von 756 Begleitjägern. Ihre Ziele waren klar definiert: Hydrierwerke Lützkendorf, Böhlen und Merseburg, sowie Flugzeugwerke und Zulieferer in Aschersleben, Oschersleben, Halberstadt, Bernburg, Halle und Leipzig sowie die Flugplätze in Kölleda und Nordhausen. Zugleich griff die United States Army Air Forces (USAAF) von Italien aus die Treibstoffwerke in Oberschlesien an, damit die bereits stark geschwächten deutschen Abwehrkräfte auch noch aufgesplittert wurden.
Bomber über Nürnberg - WikipediaDie deutsche Luftabwehr hatte die aus England anfliegende 8. US-Luftflotte jedoch frühzeitig gesichtet und war in Bereitschaft. Viel hatten die Deutschen dennoch nicht aufzubieten: IV.Sturm/JG 3, gesamte JG 300, II./JG 5 sowie I. und II./ZG 26. Insgesamt standen den 1 885 US-Flugzeugen etwa 90 deutsche Jäger der Typen Me-109 und FW190 gegenüber. Die Amerikaner kamen mit drei getrennt angreifenden Divisionen. Etwa gegen 8.30 gab es bei den deutschen Abwehrkräften den Alarmstart – die Kräfte sollten sich über dem Brocken zu einem Kampfverband zusammenschließen. Doch wohl schon vor diesem Treffen bekamen die deutschen Jäger ersten Feindkontakt. Die Deutschen hatten somit die US-Bomber bis nach Mitteldeutschland eindringen lassen, bevor sie begannen diese zu attackieren. Diese Strategie war sicherlich dem Umstand geschuldet, dass ein Angriff weiter westlich keine Erfolgsaussichten gehabt hätte, denn den 756 Begleitjägern der Amerikaner hätten die 90 deutschen Jäger nichts entgegensetzen können. Der Treibstoff der Begleitjäger reichte jedoch nicht, um die Bomber bis zu ihren Zielen zu begleiten – sie mussten vorher abdrehen. Diesen Zeitpunkt nutzten die Deutschen Jäger um gegen die US-Bomber erhebliche Erfolge zu erzielen. Zwar konnte ein Großteil der Bombenabwürfe nicht verhindert werden – so wurde auch der Leipziger Hauptbahnhof zerstört -, dennoch erlitten die Amerikaner drastische Verluste. Allein über dem Harzgebiet sowie dem Harzumland konnte ich für diesen Tag 39 Abstürze von B-17 und B-24 Bombern recherchieren. Bei diesen Bomber-Abstürzen konnte ich 119 tote amerikanische Flieger sowie 117 in Kriegsgefangenschaft (P.O.W) geratene ermitteln. Hinzu kamen noch zahlreich Verluste von Begleitjägern sowie deren Piloten.
Offizielle Zahlen zu den US-amerikanischen Verlusten jenes 7. Julis 1944 liegen bis heute nicht vor. Die Mutmaßungen schwanken zwischen 4 und 30 Prozent Verlust der gestarteten Bomber. Dennoch war dieser Bombereinsatz für die Amerikaner ein Desaster und führte zu einem Strategiewechsel der jedoch einige Zeit in Anspruch nahm.
Doch wie konnte eine Anzahl von etwa 90 deutschen Jägern – auch die hatten einige Verluste zu beklagen – eine amerikanische Armada von insgesamt 1885 Flugzeugen derart zusetzen. Dazu gibt es von verschiedenen Autoren verschieden Thesen.
These 1: Die deutschen Jäger waren mit einer neuartigen Panzerung ausgestattet, die getestet wurde. Diese These schließe ich aus, es gibt keine Hinweise dafür und es ist technisch auch schwerlich machbar, ein Jagdflugzeug nachträglich zu panzern ohne seine Flugeigenschaften erheblich zu verschlechtern.

Halfsize Traumb. V1

Vermutung 2: Die deutschen Jäger haben erstmals Luft-Luft-Raketen als Bordwaffen gegen die „Fliegenden Festungen“ eingesetzt. Auch diese These lehne ich ab. Die einzige von deutscher Seite im 2. Weltkrieg eingesetzte Luft-Luft-Rakete war die ungelenkte R4/M „Okan“. Von ihr wurden bis zum Kriegsende 12.000 Stück produziert, sie konnten aber erst ab 1945 eingesetzt werden. Der Name Luft-Luft-Rakete besagt, dass sie in der Luft abgefeuert wird, um Ziele in der Luft zu treffen. Die beiden lenkbaren Luft-Luft-Raketentypen Henschel Hs 117H und Ruhrstahl X-4 befanden sich noch in der Entwicklung und kamen angeblich nicht mehr zum Einsatz.
Vermutung 3, meine These: Von militärischen Gesichtspunkten aus können also keine Luft-Luft-Raketen zum Einsatz gekommen sein. Wohl aber Raketenwerfer – sogenannte Nebelwerfer -, die von Dipl.-Ing. Rudolf Nebel bereits im ersten Weltkrieg entwickelt und getestet wurden. Die Weiterentwicklung im 2. Weltkrieg hieß Nebelwerfer 21-cm-Werfer-42. Dieser war ein Raketenwerfer mit fünf im Kreis angeordneten Rohren von 1.300 mm Länge, der eine Reichweite bis zu angeblich 7,8 km besaß.
Als sich 1943 herausstellte, dass sogar schwere Bordkanonen für die Bekämpfung der feindlichen Bomber nicht wirkungsvoll genug waren, wurde aus eigener Verantwortung von deutschen Fliegeroffizieren die Verwendbarkeit des Werfers auf seinen Einbau in Jagdflugzeugen untersucht. Ab Januar 1944 fanden entsprechende Tests statt, in denen die Jagdflugzeuge Me-109 und Fw-190 mit diesen Raketenwerfern ausgerüstet wurden. Schnell zeigte sich die Überlegenheit dieser Raketenwerfer – genannt Wgr 21 – gegenüber den üblichen Bordwaffen. Mit diesen neuen Bordwaffen und ihrer erheblichen größeren Reichweite konnten die Panzerungen der amerikanischen Bomber effizient durchbrochen werden. Allerdings gab es einen Wermutstropfen: Die Anzahl der mitzuführenden Raketen war auf fünf begrenzt.
So ausgestattet, neben den MGs, griffen die deutschen Jäger wohl die amerikanischen Bomber an. Diese waren den deutschen Jägern schutzlos ausgeliefert und sie versuchten Richtung Rhein zu fliehen. Viele schafften es jedoch nicht. Die es schafften, wurden dort von den zurückgebliebenen Begleitjägern in Empfang genommen, die die Deutschen Jäger abdrängten. Der Schwerpunkt dieser Luftschlacht lag jedoch über der Egelner Mulde – mitten in Deutschland.




Ein spektakulärer Münzdiebstahl in der DDR

Auch in der ehemaligen DDR gab es Verbrechen aller Couleur. Nur wurden diese zum Teil geheim gehalten, gemäß der Devise unseres derzeitigen Innenministers de Maiziére: um die Bevölkerung nicht zu verunsichern.
Zudem zeigt dieser Diebstahl, dass es das perfekte Verbrechen schon geben könnte, wären da nicht Übermut und Selbstüberschätzung.
Es war im Sommer des Jahres 1980. Die Staatsbank der DDR hatte beschlossen geschätzte 400 Tonnen Münzen einschmelzen zu lassen. Es handelte sich dabei um offizielle Zahlungsmittel: 10 Mark-Münzen mit Motiven der Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald sowie 20 Mark-Münzen mit den Porträts von Ernst Thälmann und Wilhelm Pieck. Diese Münzen waren in den Jahren 1971 und 1972 millionenfach aus einer Kupfer-Nickel- Zinn-Legierung geprägt und in den Verkehr gebracht worden. Eine nachvollziehbare Begründung für diese Einschmelzaktion gibt es bis heute wohl nicht. Es hieß damals inoffiziell, es sollten die Legierungsbestandteile gewonnen und der Wirtschaft zu geführt werden – Metalle waren auf dem Weltmarkt teuer und für die DDR nur schwer zu beschaffen. Auch von Kaufkraftabschöpfung war die Rede. Alles wohl wenig glaubhafte Argumente.

Square Pop-Up (250x250)

Im Geheimen wurden mit diesem Einschmelzprozess die Kupfer-Silber-Hütte in Hettstedt beauftragt. Natürlich wurden diese Aktionen unter strenger Geheimhaltung sowie staatlicher Kontrolle durchgeführt. Die Münzen wurden in Jutebeuteln zu je 250 Münzen angeliefert und dann unter Aufsicht von Sicherheitskräften der Staatsbank in die Schmelzöfen geschüttet. Soweit alles recht unspektakulär!
In der Regel werden solche Schmelzöfen rund um die Uhr betrieben, da das erneute Anheizen nach einer Abkühlung viel Zeit und Kosten verursacht. Es wurde aber wohl nur eine Schicht mit diesen geheimen Schmelzprozessen betraut. Und diese Truppe von Hüttenwerkern und Instandhaltern bemerkte eine technologische Besonderheit während des Einschmelzprozesses, die zu einer nahezu genialen Idee führte. Der Schmelzprozess in solchen industriellen Schmelzöfen läuft nicht gleichmäßig ab, zunächst schmelzen die Metalle im Zentrum des Ofens, die an den Ofenaußenwänden schmelzen zuletzt. Bei größeren Öfen mit großen Schmelzchargen kann sich dieser Prozess schon über ein paar Stunden hinziehen. Diesen Umstand registrierten die Arbeiter und auch, dass die Sicherheitskräfte nach etwa 1 bis 1,5 Stunden nach befüllen des Ofens abzogen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Münzen im Außenbereich des Ofens jedoch noch nicht geschmolzen. Unbeobachtet konnten die Hüttenwerker mit entsprechenden Ofenkellen die unversehrten Münzen wieder aus dem Ofen holen, abschrecken und beiseite schaffen. Ein Diebstahl den sicherlich nie jemand bemerkt hätte – solange die Truppe dicht hielt. Ein einträgliches „Geschäft“ bei 400 Tonnen Münzen.
Die Methoden der Rückgewinnung wurden ausgefeilt und die Erträge wuchsen. Doch wie heißt schon ein altes Sprichwort: Übermut tut selten gut! Eines erfolgreichen Tages schickten die zufriedenen Hüttenwerker eine Putzfrau zum Einkauf. Sie sollte Bier und Schnaps für eine zünftige „Brigadefeier“ kaufen. Solche Feiern auf der Arbeit waren nicht nur in der Hettstedter Hütte üblich, jedoch war dies ein nicht üblicher Anlass. Dennoch es wurde bis zum Abwinken gefeiert – gesoffen – wobei die Putzfrau – freiwillig oder mit Münzen bezahlt? – nackt auf dem Tisch tanzte. Dieser Krawall rief den Werkschutz auf den Plan, jedoch konnte auch dieser die besoffenen Hüttenarbeiter-Bande nicht bändigen. Die Volkspolizei wurde gerufen und nahm den besoffene Anführer zu Ausnüchterung mit. Bei der Vernehmung am nächsten Morgen, gestand der Mann ungefragt den Münzdiebstahl.
So kam die Kripo ins Spiel und 3,5 Jahrzehnte später gab der damalige ermittelnde Kripo-Beamte – nun schon lange im Ruhestand – Auskunft über den geheim gehaltenen und später vergessenen Vorfall. Es folgten Hausdurchsuchungen bei den entsprechenden Schichtkollegen. Die Ermittler fanden Münzen, die noch Anlauffarben von der Wärmeeinwirkung aufwiesen. Insgesamt wurden Münzen im Wert von 6230 Mark beschlagnahmt. Wieviel Geld aber wirklich vor dem Einschmelzen gerettet wurde, konnte nie festgestellt werden, so der Kriminalbeamte.
Nach den Unterlagen der DDR-Staatsbank sind jedoch allein in den drei Julitagen des Jahres 1980, in denen der Diebstahl aufflog, 3.000 Jutebeutel mit Münzen im Wert von 12 Millionen Mark eingeschmolzen worden.
Die Sicherheitsvorkehrungen wurden nach diesen Julitagen drastisch verschärft. Auch die Münzdiebe wurden zur Verantwortung gezogen. Bis auf den Anführer ließ man jedoch Gnade vor Recht ergehen – wohl auch um die Geheimhaltung nicht in Gefahr zu bringen. Alle beteiligten Diebe erhielten Bewährungsstrafen, bis auf den Anführer, der musste ins Gefängnis.
Die Tatabläufe wurden akribisch rekonstruiert und dokumentiert und lassen darauf schließen, dass weitaus mehr Münzen gerettet wurden, als die beschlagnahmten Münzen im Wert von 6230 Mark.
Vielleicht hatten die Beteiligten auch geheime Depots angelegt, wie schon bei den alten Römern und im Mittelalter üblich. Jedoch hatte das Geld in jenen Zeiten unbegrenzten Wert – dieser wurde durch den Wert der Metalle sichergestellt. Das war bei den DDR-Münzen nicht so und dann kam auch noch die Wiedervereinigung und machte diese Münzen endgültig als Zahlungsmittel wertlos. Sammler würden sich wohl dennoch darüber freuen.
Und die Moral von der Geschichte: Nackte, auf Tischen tanzende, Putzfrauen bringen Kummer und Sorge.