Wieviel Raubgold die Nationalsozialisten insgesamt beiseitegeschafft haben, darüber gibt es keine verlässlichen Zahlen, nur Schätzungen und Spekulationen. Denn das Raubgold wurde nicht nur in die Schweiz geschafft, in geheimen Depots verwahrt und von Nazigrößen in private Kanäle verschoben, vieles davon wurde während des Krieges auch ausgegeben um Waffen, Rohstoffe und andere Dinge im Ausland zu bezahlen.
Bei allen Diskussionen und Spekulationen um das Nazi-Gold wird folgendes oftmals vergessen: Bereits vor Kriegsbeginn, im Januar 1939 war Deutschland faktisch pleite, alle Finanzreserven waren aufgebraucht. Reichsbank-Präsident Hjalmar Schacht berichtete dies Hitler schonungslos und wurde für seine Offenheit gefeuert und mit ihm das gesamte Reichbankdirektorium. Der Führer wählte statt der Staatspleite den Krieg, um die Kassen wieder zu füllen.
Hitler hatte schon mit der Machtübernahme die Währungsdeckung durch Gold aufgegeben. Die Reichsmark war zur blanken Papierwährung verkommen, für die Deutschland keine Importe vornehmen konnte. Also wurde die Notenpresse ständig aufs Neue angeworfen um die Aufrüstung im eigenen Land zu finanzieren. Die sich so ausbreitende Inflation wurde durch drastische Zwangsmaßnahmen wie Lohn- und Preisstopps ausgebremst.
Deutschlands Nachbarn erkannten die gefährliche Situation, doch nicht alle handelten rechtzeitig oder richtig. Zunächst musste Österreich nach dem Anschluss an Deutschland sein Gold herausgeben. 1939 wurde dann die Tschechei als erstes Land gezwungen seine Goldreserven an Hitler übergeben.
Frankreich und Dänemark brachten ihre Währungsreserven rechtzeitig in Sicherheit, nach Großbritannien und Amerika. Die Niederlande aber wurden überrumpelt. Die fetteste Beute holte Hitler in Belgien und Polen. Beide hatten zwar ihr Gold zunächst bei der Banque de France deponiert, was jedoch schon bald für nicht mehr sicher erachtet wurde. Das Gold wurde nach Dakar in die französische Westafrika-Kolonie verschifft. Aber die Kollaborateure des Vichy-Regimes verrieten Hitler später den Aufenthaltsort. Auf abenteuerlichen Wegen, mithilfe von Kamelen, Schiffen und Bahn, landete es schließlich in Berlin.
Nachdem Italien die Allianz mit Deutschland verlassen hatte, schafften deutsche Truppen das italienische Gold nach Deutschland. Dazu gehörte auch das Gold aus Jugoslawien und Albanien, das sich Mussolini zuvor angeeignet hatte.
Das von den Nationalsozialisten geraubte Währungsgold lässt sich noch beziffern. Es sollen insgesamt etwa 517,5 t Gold gewesen sein. Bei dem aus der Bevölkerung eingezogenen Gold sowie bei dem von den Juden geraubten Gold gibt es jedoch keine verlässlichen Zahlen.
Schon vor Kriegsende hatten die Alliierten Spezialkommandos gegründet, die nach dem Raubgold suchen sollten. Zwar hatten die deutschen Kriegsgegner USA, Großbritannien und Sowjetunion sich auf der Jalta-Konferenz im Februar 1945 auf die Teilung Deutschlands in Besatzungszonen verständigt, was Raubkunst und Nazi-Gold betraf, kochten die Alliierten und die Sowjetunion jedoch ihr eigenes Süppchen. So kam es auch, dass die US-Amerikaner entgegen aller Vereinbarungen, zunächst weit in das Gebiet der Sowjets vordrangen. Schon damals bewies sich der Satz von Gorbatschow: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ So konnten die schnelleren Amerikaner neben den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der Nazis, wie Flugzeug und Raketentechnik, auch vieles vom Raubgut der Nazis wegschaffen.
Der größte Cup der Amerikaner war wohl diesbezüglich der von Merkers in Thüringen. Als weltgrößte Kalifabrik hatte das Kalibergwerk Merkers der Wintershall AG 1925 den Betrieb aufgenommen. Nachdem gegen Kriegsende Berlin immer stärker von Luftangriffen betroffen war, entschied im Februar 1945 Reichsbankpräsident Walther Funk die Finanzreserven der Reichbank auszulagern. Als Depot wurden die Kalistollen von Merkers in Thüringen ausgewählt. In streng geheimer Mission wurden Kunstgegenstände, Banknoten, Münzen, Goldbarren und andere Edelmetalle per Reichsbahn in die thüringische Provinz geschafft. Im März wurden dann auch die wertvollsten Kunstbestände der Berliner Museen nach Merkers ausgelagert.
Nur wenige Wochen später traf die 3. US-Armee unter General George S. Patton in Thüringen ein, wo sie eigentlich gemäß Jalta-Konferenz nicht zu suchen hatte. Es war der 4. April 1945. Schon zuvor machte unter den Einheimischen das Gerücht von einem riesigen Schatz die Runde. Dieses Gerücht erreichte auch gleich die Amerikaner. Es heißt, dass zwei Frauen die Nazi-Aktionen beobachtet hatten und den Amerikanern das Versteck verrieten. Belegbar ist dieses Gerücht jedoch nicht, aber dennoch glaubhaft. Ausgerüstet mit Waffen und Sprengstoff fuhren die Soldaten mehrere hundert Meter tief in einen Schacht des Kalibergwerkes Kaiseroda und erkundeten mit Fahrzeugen die unterirdischen Gänge – bis sie irgendwann vor einer gewaltigen Stahltür standen, die in eine dicke Ziegelmauer eingelassen war. Die Tür war jedoch mit den vorhandenen Mitteln nicht zu öffnen. So machten sich die Soldaten daran die Ziegelwand, in der die Tür eingesetzt war, aufzusprengen. Dann betraten sie, mit Taschenlampen ausgestattet, die dahinterliegenden Räume. Im Lichtschein, der das Licht der Lampen reflektierenden Salzkristalle, stapelten sich kniehoch abertausende Beutel, Pakete, Kisten und Koffer. Wie viele Behältnisse die Soldaten vorfanden ist wohl nicht überliefert. Jedoch zeigen die Fotos, dass die Salzgrotte von 60 m Länge und 15 m Breite flächendeckend vollgestapelt war. Dort lagerte ein gewaltiger Schatz, vielleicht der größte, der jemals gefunden wurde.
So schnell wie der Nazi-Schatz gefunden worden war, so schnell verschwand er auch aus Merkers. Der Oberbefehlshaber der alliierten Streitkräfte in Westeuropa, General Dwight D. Eisenhower nahm sich dieser widerrechtlichen Aktion persönlich an. Denn eigentlich stand der Schatz von Merkers den Sowjets zu und die näherten sich Thüringen schnell. Der gesamte Fund wurde auf Lastwagen verladen und am 17. April nach Frankfurt/Main gefahren. Da die ganze Aktion der US-Amerikaner mit einer Ausgangssperre für die Bevölkerung verbunden worden war, bildeten sich neue Spekulationen über das, was dort eilig und geheim weggeschafft wurde.
Den wahren Bestand von Merkers kennen wir bis heute nicht. Auch der Verbleib großer Teile des Schatzfundes ist gelinde gesagt weitgehend „unaufgeklärt“. Zwar beauftragte in den 1990er Jahren die US-Regierung eine Historikerkommission mit Untersuchungen zum Stand der Rückerstattung von enteignetem Besitz im Zweiten Weltkrieg. Die Kommission unter Leitung von Staatssekretär Stuart E. Eizenstat listete in ihrem Bericht von 1997 erstmals öffentlich detailliert die Funde von Merkers auf, der Verbleib blieb jedoch weiter unklar. Der amerikanischen Armee waren demnach neben Goldbarren auch weitere Edelmetalle wie Platin und Silber sowie stapelweise Banknoten unterschiedlicher Währungen in die Hände gefallen. Zudem wurden kistenweise Schmuck und Zahngold von ermordeten Juden aufgefunden, was die SS geraubt hatte. Kisten enthielten zudem einmalige Skulpturen, so die weltbekannte Büste der Nofretete. Zum Merkers-Fund gehörten außerdem Gemälde berühmter Meister wie Rembrandt, Dürer und Riemenschneider.
Der Wert des Nazi-Schatzes von Merkers wird auf etwa 238,5 Millionen damaliger US Dollar geschätzt, was heute etwa 2,5 Milliarden Euro entsprechen würde.
Der Verbleib des Nazi-Schatzes sorgt bis heute für viele Spekulationen. Es heißt, dass sich Soldaten und Offiziere umfangreich bedient haben sollen. Auch hält sich das Gerücht, dass ein amerikanisches U-Boot Teile des Schatzes nach Argentinien geschafft haben soll. Andere behaupten, dass ein Teil des Marshall-Planes von dem Nazi-Gold bezahlt worden sein soll.
Dem allen widersprechen zahlreiche Historiker ohne jedoch Beweise vorlegen zu können. Die Experten glauben fest daran, dass die 1946 von den Alliierten gegründete Tripartite Gold Commission das Gold der Reichsbank an die betreffenden Nationalbanken zurückgegeben haben. Zudem bestätigt die National- und die Gemäldegalerie Berlin die Rückkehr von Kunstwerken Mitte der fünfziger Jahre.
Jedoch ist mir keine Bestätigung von einer Nationalbank bekannt, gestohlenes Gold zurückerhalten zu haben. Und wo alle die Schatzgegenstände verblieben sind, deren Besitzer nicht eindeutig zu ermitteln waren, ist auch völlig offen. Der Schatz von Merkers war alles Raubgut der Nationalsozialisten. Wenn man jedoch Raubgut erneut raubt so tritt dadurch noch lange nicht das Gesetz der doppelten Negation in Kraft: Raubgut bleibt Raubgut. Eine eindeutige Aussage zum Verbleib des Naziraubgoldes wäre daher sehr Vertrauensbildend.
Demnächst Teil: der Goldzug
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Das Raubgold der Nationalsozialisten Teil 1
Als Raub- oder Nazigold werden Wert- und Vermögensgegenstände bezeichnet, die während der Herrschaft der Nationalsozialisten von diesen geraubt wurden. Gemeint ist demnach nicht nur Gold, sondern auch andere Edelmetalle, Bargeld, Edelsteine und auch Wertpapiere aller Art. Das Raubgold stammt zum einen aus arisiertem Besitz von Personen die verhaftet wurden, in Konzentrationslager kamen oder flüchten mussten. Während des Zweiten Weltkrieg stammte das Raubgold zudem aus den besetzten Gebieten, wo geraubt und beschlagnahmt wurde, was möglich war. Somit stammt das Raubgold auch aus den Währungsreserven der Zentralbanken der annektierten Länder.
Zunächst erließen die Nationalsozialisten im Jahr 1936 ein sogenanntes Goldverbot. Eine solche staatliche Verfügung war auch in nationalsozialistischer Zeit nichts Neues. Schon in der Antike bedienten sich Herrscher solcher Erlasse, um den privaten Besitz von Gold, Silber und Edelsteinen zu verbieten und zu kontrollieren. In der Folge versuchten immer wieder Despoten ihre leeren Staatskassen durch die Begrenzung des Besitzes von Edelmetallen oder deren vollständigen Einzug zu füllen. Der Besitz wurde oftmals sogar mit dem Tod bedroht. Dennoch scheiterten fast alle dieser frühen „Goldverbote“ weil sei einfach nicht zu kontrollieren waren.
Vorreiter für die Nationalsozialisten war in dieser Beziehung die Weimarer Republik. Während der Inflation erließ die Reichsregierung eine ganze Anzahl von Gesetzen und Verordnungen. Letztlich erlaubte die Verordnung des Notgesetzes (Maßnahmen gegen die Valuta-Spekulation) vom 8. Mai 1923 der Reichsbank Edelmetalle (Gold, Silber, Platin, Platinmetalle) und ausländische Währungen aus Privatbesitz für das Deutsche Reich zu proklamieren.
Acht Jahre war somit in der Weimarer Republik der Privatbesitz von Gold und Silber Verboten, bis am 6. März 1931 Reichspräsident Paul von Hindenburg dieses Gesetz wieder aufhob. Doch schon wenige Monate später veranlasste die Wirtschaftskrise die Reichsregierung erneut dazu den Besitz von Gold und Silber zu begrenzen.
Nachdem 1933 die Nationalsozialisten die Macht in Deutschland übernommen hatten, begann Hitler schon bald, entgegen den Vorschriften des Versailler Vertrages, die Wehr- und Kriegsfähigkeit Deutschlands zu forcieren. 1935 wurde dafür ein Wirtschaftsprogramm erarbeitet, dass ab 1936 als Vierjahresplan umgesetzt werden sollte und eine forcierte militärische Aufrüstung beinhaltete. Zur Umsetzung dieses Planes benötigte Hitler Geld, dass er sich jedoch im Ausland nicht leihen konnte.
Im April 1936 wurde daher Hermann Göring Rohstoff- und Devisenkommissar und im Oktober 1936 Beauftragter für den Vierjahresplan. Er sollte die Devisenlage des Deutschen Reiches verbessern und das Geld für Wirtschaftsaufschwung und Aufrüstung beschaffen. Im November 1936 ordnete Göring daher eine Ablieferungspflicht für Gold und ausländische Zahlungsmittel und Forderungen an. Zunächst waren von dieser Verordnung nur Feingold, hochlegiertes Gold sowie außer Kurs gesetzte Goldmünzen betroffen gewesen.
Bereits am 1. Dezember legte Göring mit dem Gesetz gegen Wirtschaftssabotage nach, dass unter anderem die Todesstrafe für die Schädigung der Reichswirtschaft androhte. Mit diesem Gesetz wurden alle Deutschen aufgefordert ausländisches Auslandsguthaben nach Deutschland zu holen und kein Kapital ins Ausland zu transferieren. Die Androhung der Todesstrafe bei entsprechenden Vergehen und die Gewährung von Straffreiheit bis zum 31. Januar 1937 veranlasste viele vermögende Personen ihre zurückgehaltenen Gold- und Devisenbestände an die Reichsbank zu verkaufen.
Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich im Jahr 1938 wurden in jenem Jahr die deutschen und österreichischen Goldmünzen außer Kurs gesetzt und von der Reichsbank in Zahlung genommen.
Für Deutsche galt das „Goldverbot“ jedoch zu keiner Zeit für Goldschmuck im privaten Besitz. Anders sah das bei der jüdischen Bevölkerung aus: Nach einer Verordnung von Hermann Göring vom 21. Februar 1939 hatten alle Juden die in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände aus Gold, Platin und Silber sowie Edelsteine und Perlen binnen zwei Wochen – die Frist wurde dann bis 31. März verlängert – in dafür eingerichtete Ankaufstellen abzuliefern. Grundlage für dieses Gesetz bildete die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938.
Nicht gesetzlich geregelt und daher im rechtsfreien Raum befanden sich die inhaftierten Personen in Zuchthäusern und Konzentrationslagern seit der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Den in diesen Einrichtungen Inhaftierten wurden alle Wertsachen abgenommen.
Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges wurden ähnliche Gold- und Devisenerlässe auch in allen annektierten Ländern erlassen und alles an Edelmetallen, Edelsteinen und Devisen geraubt, dessen man habhaft werden konnte.
Große Teile des Raubgoldes gaben die Nationalsozialisten zur Aufrüstung und später zur Finanzierung des Zweiten Weltkrieges aus. Der Verbleib des restlichen Raubgolds nach dem Zweiten Weltkrieg ist bis heute zu einem erheblichen Teil ungeklärt. Etwa zwei Drittel der geraubten und noch aufgefundenen Goldreserven konnten bis 1996 durch die damit beauftragte Tripartite Gold Commission an die Ursprungsländer zurückgegeben werden. Doch was bis heute noch fehlt, ist keines Falls als unerheblich anzusehen, wie ich noch berichten werden.
Umfangreiche Gold- und Devisenlieferungen liefen über die unabhängige Schweiz und ihre Schweizer Nationalbank. Heute wird davon ausgegangen, dass die Schweiz der bedeutendste Abnehmer von deutschem Raubgold war.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Eidgenossen von den Alliierten zwar diesbezüglich stark kritisiert, konnte sich jedoch regelrecht freikaufen. Im Washingtoner Abkommen vom 26. Mai 1946 einigte sich die Schweiz mit den Alliierten über die finanziellen Aspekte. Mit einer einmaligen Zahlung von 250 Millionen Franken schien die Auseinandersetzung um das Raubgold für die Schweiz abgeschlossen zu sein. In den nächsten über 40 Jahren war das Raubgold der Nazis für die Alliierten und die Schweiz kein Thema mehr: Es herrschte „Kalter Krieg“. Doch nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Zusammenbruch des Warschauer Paktes sowie des Sozialismus kamen die verdrängten Fragen wieder auf die Tagesordnung. Das schweizerische Parlament beschloss daher im Dezember 1996, eine unabhängige Expertenkommission einzusetzen, um diese Fragen gründlich abzuklären. Es wurde eine Untersuchungsausschuss eingesetzt: Die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (kurz nach Jean-François Bergier Bergier-Kommission genannt). Bergier (1931 – 2009) war ein promovierter Schweizer Sozial- und Wirtschaftshistoriker. Am 22. März 2002 legte die Kommission ihre Ergebnisse im Bergier-Bericht vor.
Bergier schuf eine umfassendere Definition für „Raubgold“, und zwar allgemein und übergreifend für jenes Gold, dessen sich das NS-Regime durch die auf den NS-Rassengesetzen beruhenden Vermögenskonfiskationen und seit dem Einsetzen der kriegerischen Expansion in weiten Teilen Europas bemächtigt hatte. Des Weiteren schlug sie folgende „Goldkategorien“ vor und verwendete sie in ihren Berichten:
- Gold, das mit staatlichen Zwangsmitteln in die Gewalt der Reichsbank kam. Im Dritten Reich widmete sich eine ganze Anzahl von Organisationen und Verwaltungsstellen der Erfassung, Aneignung und Erpressung von Gold. Die Maßnahmen reichten von Steuergesetzen über Devisenbestimmungen bis hin zu kriegswirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Vorbesitzer konnten demnach Deutsche jüdischer und nichtjüdischer Herkunft sowie andere in Deutschland enteignete Personen, Gruppen oder Einrichtungen sein.
- Konfisziertes und geplündertes Gold: Darunter fallen einerseits die im Rahmen der NS-Rassengesetzgebung seit 1938 von der jüdischen Bevölkerung eingetriebenen Vermögenswerte in Deutschland und Österreich (Gold, Schmuck und andere Edelmetalle), anderseits die Beraubung von Einwohnern und Staatsbürgern der einverleibten und besetzten Gebiete durch staatliche Willkürakte oder individuelle Plünderungen. Das geplünderte Gold wurde entweder in die Reserven der Reichsbank transferiert, über Schwarzmärkte verwertet oder gehortet.
- Opfergold: Es handelt sich um einen Sammelbegriff zur Bezeichnung von Goldvermögen, die das Regime ermordeten oder auch überlebenden Opfern der Konzentrations- und Vernichtungslager entwendete. „Konzentrations- und Vernichtungslager“ ist als Sammelbegriff zu verstehen, womit unter Opfergold Vermögenswerte aus unterschiedlichen Lagern und Ghettos in Osteuropa fallen. … Auch hier ist die Frage nach Unterschlagungen und Plünderungen durch am Vernichtungsprozess beteiligte Personen zu stellen.
- Gold aus den Währungsreserven von Zentralbanken: Schon vor dem Krieg konnte sich das Dritte Reich durch territoriale Expansion Goldreserven anderer Staaten aneignen. In der Phase des Blitzkrieges im Frühjahr/Sommer 1940 gerieten große Goldbestände unter die Herrschaft des NS-Staates. Auch in den darauffolgenden Jahren der Besetzung durch die deutsche Wehrmacht hielt dieser Zustrom von Gold aus den Währungsreserven europäischer Zentralbanken bei der Reichsbank an.
Die drei letztgenannten Kategorien (2, 3, 4) werden hier übergreifend als „Raubgold“ bezeichnet. Davon unterschieden werden muss eine Kategorie nicht geraubten Goldes:
- Gold aus Beständen, die vor 1933 in den Besitz der Reichsbank gelangten oder vor Kriegsausbruch in ordentlichen Transaktionen erworben wurden.
Über die Wege des Goldes in die Schweiz, dessen dortige Verbuchung und den Weiterverkauf gibt es bis heute mehr Spekulationen als vorzeigbare Beweise. Das Raubgold der Nationalsozialisten, das nicht direkt verkauft wurde, ist in Depots verschwunden, von Nazi-Größen beiseitegeschafft oder in ganz großem Stil umgeschmolzen worden. So wurde geraubtes Gold der Belgischen Nationalbank eingeschmolzen mit deutschen Stempeln auf 1938 neu datiert und über die Schweiz weiterverkauft.
Dass die Schweiz während des Zweiten Weltkrieges der wichtigste Umschlagplatz für das Raubgold der Nationalsozialisten war, ist heute wohl unstrittig. Anfangs ist noch ein gewisser Teil der Goldgeschäfte über Schweizer Geschäftsbanken abgewickelt worden. Mit einem Bundesratsbeschluss von Ende 1942 kaufte dann nur noch die Schweizer Nationalbank Gold aus Deutschland. Anfangs unternahm die SNB keinen Versuch bei dem von der Reichsbank geliefertem Gold zwischen rechtmäßigem und geraubtem Gold zu unterscheiden. Dass die Deutsche Reichsbank illegales Raubgold aus den Kriegszügen in die Schweiz lieferte war der SNB spätestens seit 1942 bekannt, was wohl auch auf das Gold aus dem Holocaust zutrifft. Ach die Warnungen der Alliierten ab 1943 änderte wenig am Verhalten der Eidgenossen. Die Schweiz kauft weiter fleißig bis zum Kriegsende deutsches Raubgold. Als fadenscheinige Entschuldigung dafür wurde auch angegeben, dass Deutschland noch umfangreiche Schulden in der Schweiz hätte.
Ein besonderes Kapitel ist das Nazi-Fluchtgeld, das gegen Ende des Krieges massiv in die Schweiz strömte und im Juli 1945 von amerikanischen Quellen laut einem Telegramm der US-Botschaft in Bern auf die astronomische Summe von 16 Milliarden Franken geschätzt wurde. Seriöse Historiker beziffern den geheimen NS-Hort auf gut 2 Milliarden Franken, verstreut über 10 000 Nummernkonten.
Über die Menge des insgesamt in die Schweiz gelieferten Goldes gibt es nur Schätzungen und die sind sehr unterschiedlich: zwischen 500 und 350 Tonnen. Angeblich vermissen allein die Niederländer mehr als 73 Tonnen ihres Goldes bis heute.
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Bundeskriminalitätsstatistik 2016
Ich habe soeben ein Buch geschrieben: Mordgeschichten – die blutige Seite des Harzes. Ich schildere dort Mordfälle aus 1.000 Jahren Harzgeschichte. Meine diesbezüglichen Recherchen haben zweifelsfrei gezeigt, dass es Mord- und Totschlag zu allen Zeiten und in allen denkbaren Varianten gab und auch die Motive haben sich bis heute nicht geändert.
Früher wurden keine Kriminalstatistiken erstellt, die Werkzeuge und Möglichkeiten dazu waren noch nicht erfunden und benötigt wurden diese mathematischen Modelle auch nicht. Dennoch kann ich mit großer Sicherheit sagen: Auch in vergangenen Jahrhunderten variierten die Zahlen der Verbrechen stark. In friedlichen Zeiten und bei starken staatlichen Strukturen blieben die Verbrechen in einem gewissen Rahmen. In kriegerischen, wirtschaftliche schwierigen oder politisch instabilen Zeiten stiegen die Verbrechen stark an. Auch die drastischen Strafen bis hin zu Folter und Todesurteil schreckten die Täter dann kaum noch ab. Zudem war die Aufklärungsrate in jenen schwierigen Zeiten sehr gering. Dennoch ist es erstaunlich wie hoch dagegen die Aufklärungsraten, insbesondere bei Kapitalverbrechen, in früheren, etwas ruhigeren Zeiten waren. Ein Grund dafür ist offensichtlich: Die Menschen pflegten engere Kontakte untereinander, wodurch gewisse Tatabläufe besser rekonstruiert werden konnten. Auch waren die Menschen in ihrem Aktionsradius eingeschränkt. Man kannte sich, man nahm Veränderungen im Umfeld war – dass beispielsweise jemand plötzlich zu Geld gekommen war -, Fremde fielen sofort auf, Raubgut war einfacher zu identifizieren, denn es gab keine Massenartikel und vieles mehr.
Heute ist die Polizei beim Aufklären von Verbrechen mit modernsten Techniken, Methoden und Instrumenten ausgestattet. Dennoch liegt die Aufklärungsrate nur bei knapp über 56 Prozent. Kein besonders gutes Resultat, oder?
Nun wurde am 24.April 2017 die Kriminalstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt. Kein Ruhmesblatt für unsere Gesellschaft und schon gar nicht für die Ermittlungs- und Justizorgane. 6,37 Millionen Straftaten wurden gezählt, was einen Zuwachs von etwa 40.000 gegenüber 2015 entspricht. Dazu heißt es lapidar: nahezu unverändert. Dennoch sind diese Zahlen, im Detail betrachtet sehr beunruhigend. Zwar sank die Anzahl von Wohnungseinbrüchen um 9,5 Prozent, was sehr positiv zu bewerten und der verstärkten Ermittlungsarbeit der Polizei zu zuschreiben ist, doch die Zahl der Gewaltverbrechen nahm sehr stark zu. Ein Plus von 14,3 Prozent bei Mord und Totschlag ist mehr als ein Alarmsignal. Hinzu kommt ein Anstieg von 12,8 Prozent bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung und auch die Drogenkriminalität ist um beachtliche 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten hält sich zwischen rechtsextremen und linksextremen Straftaten die Waage. Hört man jedoch die mediale Berichterstattung, so sollte man denken, die rechtsmotivierte Gewalt sei absolut dominierend. Dennoch ist auch im politisch motivierten Bereich ein Anstieg der Straftaten um 6,6 Prozent zu verzeichnen, in absoluten Zahlen sind das 41.500 Fälle. Einen drastischen Anstieg gab es bei der politisch motivierten Ausländerkriminalität, sie nahm um 66,5 Prozent auf 3372 Fälle zu. Auch hierbei ist ein gesellschaftliches Problem deutlich zu erkennen, denn Straftaten zu begehen, nur weil einem die politische Meinung oder die Herkunft eines anderen Menschen nicht gefällt, das sind bösartige Auswucherungen unserer modernen liberalen Gesellschaft, der gewisse Werte verloren zu gehen scheinen.
Was bei der Jahresstatistik jedoch besonders beachtlich ist, sind die Zahlen von tatverdächtigen Zuwanderern, die um gewaltige 52,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf knappe 175.000 Tatverdächtige Ausländer anstieg, die sagenhafte 293.467 Straftaten verübten. In diesen Zahlen sind jedoch nur Asylbewerber, Menschen mit Duldung, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Personen mit unerlaubtem Aufenthalt erfasst. Anerkannte Flüchtlinge sowie Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften oder aus anderen EU-Ländern sind in diesen Zahlen nicht erfasst. Wie in den Jahren zuvor wird zudem in der Kriminalstatistik nicht mehr zwischen Deutschen und sogenannten Nichtdeutschen unterschieden. Wer also die deutsche Staatsbürgerschaft erst kurze Zeit oder wenige Jahre hat, und als Tatverdächtiger angesehen wird, geht in der neuen Statistik unter.
Die Zahlen werden jedoch sowohl von zahlreichen Politikern, allen voran Grüne und Sozialdemokraten, sofort relativiert und kritisiert. Unter anderem heißt es, dass die Kriminalstatistik nur Tatverdächtige erfasst und keine Täter und nicht alle Tatverdächtigen seinen auch Täter. Diese Auslegung ist sicher richtig, andere Zahlen kann die Polizei jedoch nicht liefern, dass müsste die Justiz tun. Zudem: Es geht bei solchen Statistiken nicht um individuelle Fälle, sondern um Trends und Entwicklungen, denn Tatverdächtige sind mitunter auch Täter, die jedoch auch aus Mangel an Beweisen nicht juristisch belangt werden können.
Aber zurück zu den tatverdächtigen Zuwanderern: Es wird davon ausgegangen, dass aus dieser Gruppe der Tatverdächtigen etwa 60.000 multi-kriminell sind. Dies sind vor allem junge Männer aus aller Herren Länder, die sich wenig um Recht und Gesetz scheren. Immer aufs Neue wird uns zu vermitteln versucht, dass insbesondere die syrischen Kriegsflüchtlinge unser Hilfe benötigen. Jedoch stammen im Jahr 2016 etwa 35 Prozent aller tatverdächtigen Zuwanderer aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak (63% der Asylsuchenden). Allein im letzten Jahr wurden 30.699 Syrer straffällig. Damit stehen syrische Flüchtlinge auf Platz 1 der Hitliste krimineller Einwanderer.
Wir Deutschen sind in der Regel hilfsbereit und solidarisch. Doch dass die Zuwanderer auf Grund ihrer Alters- und Sozialstruktur – in der Regel junge alleinstehende Männer, ohne Familie, schlecht integriert, mit mangelnden oder ganz ohne deutsche Sprachkenntnisse, mit geringer beruflicher und teilweise auch Bleibe-Perspektive – anfällig für Straftaten sind, kann keine wirkliche Entschuldigung sein. Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen und auch Eigentumsverbrechen sind in allen Ländern dieser Welt strafbar. Dafür gibt es keine Entschuldigung und es darf auch keine geben.
Besonders wenn man Hilfe in Anspruch nehmen will und muss, ist ein tadelloses Sozialverhalten ein Selbstverständnis: Ohne Wenn und Aber. Wer in unser Land kommt, unseren Schutz in Anspruch nimmt und unsere Solidarität – auch die materielle und finanzielle – und dennoch gegen alle Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt hat sein Bleiberecht unwiderruflich verloren.
Letztlich muss auch die organisierte Kriminalität – also Banden- und Syndikat-Kriminalität – erwähnt werden. Die taucht jedoch in der Bundesstatistik nur ganz am Rande auf. Dennoch gibt es zahlreiche Experten, die Deutschland als Paradies des Organisierten Verbrechens sehen: Wohl nicht zu unrecht. Und diese organisierten Strukturen stammen zu einem Großteil nicht aus Deutschland und die Kriminellen sind überwiegend Ausländer.
Unser Staat muss auf diese alarmierenden Zahlen schnell reagieren, will er nicht die Kontrolle aus der Hand geben. Neue Gesetze sind dazu nicht erforderlich. Es müssen die vorhandenen Gesetzte nur in aller Härte angewandt werden. Es kann nicht sein, dass bei Zuwandererkriminalität großzügig und zum Teil großzügiger als bei Deutschen behandelt wird. Zudem muss die Polizei personell verstärkt und auch besser ausgerüstet werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht das wohl auch so. Nun hat er seine Thesen zur deutschen Leitkultur formuliert und die Aufregung ist groß. Ich kann jeder Zeile seiner Thesen zustimmen und halte diese Diskussion für äußerst wichtig. Denn wenn wir uns die Kriminalstatistik 2016 ansehen und die weitere Zuwanderung im Blick haben, so ist es unabdingbar zu formulieren: Wer sich unserer Leitkultur nicht fügen will, ist in Deutschland im falschen Land!