Archiv der Kategorie: Geschichte

Was die Erfahrung und die Geschichte lehren, ist dieses, daß Völker und Regierungen niemals etwas aus der Geschichte gelernt und nach Lehren, die aus derselben zu ziehen gewesen wären, gehandelt haben.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel

Verheerung der Erde: durch Klimawandel oder Asteroiden? Teil 2

Wir sollten die Gefahr aus dem All keinesfalls dramatisieren, sie zu ignorieren wäre jedoch ebenso fahrlässig wie den Klimawandel zu ignorieren.

Wenn wir, gemäß ESA, nur etwa 20 Prozent der geschätzten kleineren 40.000 Asteroiden entdeckt haben, so ist das Gefährdungspotential für die Erde nicht zu unterschätzen. Bei den größeren, bis zu einem Kilometer sieht die Situation erheblich besser aus: etwa 95 % wurden schon entdeckt.

Zudem ist es äußerst schwer die Explosionskraft eines Asteroiden zu berechnen: Seine genaue Größe ist nur schwer zu ermitteln, seine chemische Zusammensetzung ebenso, auch der Eintrittswinkel in die Atmosphäre spielt eine Rolle und dann der Untergrund auf den er aufschlägt.

Laut ESA besteht im Moment keine größere Gefahr. Der „Apophis“ genannte Asteroid von etwa 300 Meter Größe galt zunächst als gefährlich für die Erde. Neuesten Berechnungen zufolge soll er nun am 13. April 2029 an der Erde vorbeifliegen, jedoch so nahe, dass man ihn mit dem bloßen Auge sehen kann.
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Unsicherheit in der Wissenschaft besteht bei „2006QV89“. Der etwa 40 Meter große Gesteinsbrocken könnte vielleicht im September 2019 die Erde treffen. Die Wahrscheinlichkeit einer Kollision mit unserem Planeten wird auf der ESA-Risikoliste mit 1 zu 7.299 angegeben.

Wenn wir die Wahrscheinlichkeitsrechnung anwenden, um einen Lottogewinn mit sechs Richtigen plus Zusatzzahl zu ermitteln, so kommen wir auf 1 zu 140 Millionen.

Die Weltraumforschung weiß nicht so genau, wo sich dieser Asteroid derzeit befindet, somit kann auch keine Prognose über seine Bahn oder für einen möglichen Aufschlagsort gestellt werden.

Die Weltraumexperten haben auf der Bahn des Himmelskörpers zur Erde einen bestimmten Punkt berechnet. Im Juli wollen sie vom Teleskop in Chile aus diesen Punkt beobachten. Sehen sie nichts, so besteht keine Gefahr, entdecken sie ihn aber auf den berechneten Koordinaten so ist er auf Kollisionskurs.

Was aber dann? Im Moment sind wir noch recht hilflos. Zudem sind mögliche Abwehrmaßnahmen auch immer eine Frage der Größe des Asteroiden. Die Experten setzen dabei auf den sogenannten kinetischen Impakt. Dass bedeutet, Objekte mit großer Masse und hoher Geschwindigkeit sollen den Himmelskörper rammen um ihn von seiner Kollisionsbahn abzubringen. Die NASA hält dafür auch Raketen als geeignet. Je größer die Entfernung ist, an der die Ablenkung stattfindet, je kleiner muss die nötige Bahnänderung sein. Doch das ist alles noch Zukunftsmusik! 2022 will die US-Raumfahrtbehörde erstmals eine Rakete gegen einen Asteroiden einsetzen. Bei diesem Versuch soll dann ermittelt werden, wie stark der Raketeneinschlag die Flugbahn des Gesteinsbrockens ablenken kann. Da die Kraft einer Rakete auf Grund ihrer derzeitig möglichen Größe begrenzt ist, stellen auch Atomsprengköpfe ein Planungsszenario dar. Bevor jedoch erste Tests und Versuche nicht stattgefunden haben, sind das alles nur Abwehrtheorien, die, wenn der Himmelskörper zu groß ist, durchaus auch scheitern können.

Rüdiger Jehn von der ESA will den Himmel nach gefährlichen Objekten zudem besser scannen. Dazu sollen spezielle Teleskope auf Sizilien und später auch in Chile aufgebaut werden. 20 Millionen Euro soll ein solches Teleskop kosten. Das sollte uns die Sicherheit der Erde vor gefährlichen Himmelskörpern schon wert sein. Auch wenn die genannte Vorwarnzeit für kleinere Asteroiden nur auf 10 Tage geschätzt wird – für ein Objekt mit 20 Meter Durchmesser – so können größere Objekte jedoch um einiges früher erkannt werden.




Wir können keineswegs ausschließen, dass draußen im Weltall auch riesige Asteroiden und Kleinplaneten ihre Bahn ziehen, die für die Erde gefährlich werden könnten. Daher ist es dringend notwendig praktikable Abwehrmaßnahmen zu entwickeln und zu planen. Das sollte jedoch über ein internationales Gremium geschehen, das von allen Ländern finanziert wird. Wenn wir uns dabei nur auf die USA verlassen, so kann das schwerwiegende Folgen haben.

Zudem sollte meiner Auffassung nach auch erheblich mehr in die Vulkanismusforschung investiert werden, denn wir wissen von mächtigen Eruptionen in der Vergangenheit, dass das gesamte Klima danach für viele Jahre kippen kann. Auch das wäre eine internationale Aufgabe, da eine solche Naturkatastrophe die gesamte Erde betreffen kann.

Wir müssen demzufolge erkennen: Nicht nur der Klimawandel gefährdet unsere Erde. Und deshalb sollten wir nicht alles Geld in Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels stecken, denn durch ihn wird unser Planet mit großer Sicherheit nicht untergehen.

Verheerung der Erde ? – durch Klimawandel oder Himmelskörper?

Immer wieder wird uns prophezeit, dass die Erde bald unbewohnbar werden könnte, wenn wir die gesetzten Klimaziele nicht erreichen würden. Diese hellseherischen Fähigkeiten haben sowohl Politiker, wie auch Medienvertreter und Wissenschaftler entwickelt.

Ich möchte hier auf diese „Weltuntergangsszenarien“ nicht weite eingehen, sie sind an den Haaren herbeigezogen und ohne jede Faktengrundlage. Damit möchte ich jedoch den nötigen Klima- und Umweltschutz nicht in Abrede stellen: Horrorszenarien helfen bei der Bewältigung der Probleme jedoch nicht weiter, denn sie sind ausschließlich ideologisch geprägt.

Zumal wir Gefahren ausgesetzt sind, gegen die wir weder Argumente noch Lösungen anzubieten haben. Es sind Naturgewalten wie die Vulkane, die Unmengen giftiger Gase in die Atmosphäre schießen. Es gibt Experten, die meinen, dass die aktiven Vulkane mehr schädliche Gase ausstoßen als alle Autos diese Welt zusammen: Jedoch sind das auch nur Annahmen und Vermutungen und verhindern können wir es zudem auch nicht.

Wenn wir über Weltuntergangsszenarien reden, so können wir die Gefahren aus dem Weltall keinesfalls ignorieren. Eine Gefahr lauert in der Finsternis! Kleinplaneten stellen eine geringe Gefahr dar, denn sie sind im Focus der Astronomie, werden frühzeitig erkannt und treten zudem nur in geringer Zahl auf. Meteoriten hingegen sind sehr häufig, sie erreichen unseren Planeten täglich, sind jedoch zu klein um schwere Schäden anzurichten.

Bei Asteroiden ist die Situation eine andere: „Als Asteroiden (von altgriechisch ἀστεροειδής asteroeidḗs, deutsch ‚sternähnlich‘), werden nach Wikipedia astronomische Kleinkörper bezeichnet, die sich auf keplerschen Umlaufbahnen um die Sonne bewegen und größer als Meteoroiden (Millimeter bis zu einem Meter), aber kleiner als Zwergplaneten (tausend Kilometer) sind.

Diese Montage zeigt einen Größenvergleich von acht Asteroiden, die von Raumsonden erforscht wurden.
Diese Montage zeigt einen Größenvergleich von acht Asteroiden, die von Raumsonden erforscht wurden. ( Foto: Wikipedia)

Eine Liste aller bekannten Asteroiden-Einschläge auf der Erde finden sie unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Einschlagkrater_der_Erde

Ab einer gewissen Größe sind diese Himmelskörper in der Lage auf der Erde schwere Verwüstungen anzurichten, ja sogar ganze Gebiete, Länder und Kontinente können sie zerstören. Jedoch ist diese Aussage auch von mir dramatisch überhöht: die getroffenen Gebiete werden nicht „zerstört“, sie werden nur schwer verwüstet und ein Teil der Lebensformen werden ausgelöscht.

Ein Teil der Wissenschaftler vermutet, dass die Saurier durch eine gewaltigen Asteroiden-Einschlag ausstarben. Ein anderer Teil sieht mächtige Vulkanausbrüche als Ursache. Wie dem auch sei und ob sich die Ursache jemals beweisen lässt, die Erde ist nicht untergegangen, sie hat sich bald erholt. Die Saurier waren zwar ausgestorben, doch statt ihren haben sich die Säugetiere entwickelt, so auch später der Mensch.


Die Astronomie hat derzeit eine Anzahl von etwa 870 Objekten auf ihren Listen, bei denen die Möglichkeit besteht, die Erde in den kommenden hundert Jahren zu treffen. Die Bahnen dieser Objekte werden aufgezeichnet und kontrolliert, jedoch sind uns bei weitem nicht alle „Gefährder“ bekannt. Zudem: Auch wenn wir die Gefahr frühzeitig erkennen, so können wir derzeit wenig dagegen unternehmen.

Selbst wenn die Asteroiden verhältnismäßig klein sind – geschätzt wird ab 20 Meter Durchmesser – so können sie schon beim Eintauchen in unsere Atmosphäre und einer anschließenden Explosion massiver regionale Zerstörungen anrichten. Schon solche sehr kleinen Asteroiden können eine Kraft entwickeln, die die einer Hiroschima-Atombombe um ein Vielfaches übertreffen könnten, so Annahmen und Berechnungen von Astronomen.

Einen solchen Vorfall hatten wir vor sechs Jahren, als ein solcher Asteroid die russische Ural-Millionenstadt Tscheljabinsk traf. Die Explosion des Himmelsbrockens verursachte nicht nur einen ohrenbetäubenden Knall, sondern auch massive Verwüstungen in dieser Stadt. Die Explosion des 16.000 Tonnen-Brockens über dieser Stadt am 15. Februar 2013 verletzte etwa 1.500 Menschen. Zum Glück gab es keine Toten, denn nur die Druckwelle des in Luft explodierenden Asteroiden traf die Stadt, jedoch wurden tausende Gebäude stark beschädigt. Eine Vorwarnung zu diesem Ereignis gab es nicht, denn der Asteroid war unentdeckt geblieben.

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Es waren 105 Jahre zuvor, als bereits einmal Russland getroffen wurde. In der Tunguska-Region im tiefen Sibirien ging am 30. Juni 1908 ein etwa 40 Meter großer Asteroid nieder. Die Explosion beim Aufprall fegte Millionen Bäume auf einer Fläche der Größe des Saarlandes um. Was wäre geschehen, wenn dieser Himmelskörper eine Stadt getroffen hätte?

Besonders viele gibt es von den kleinen Asteroiden, die etwa 1-2 Meter groß und kaum im Vorfeld auszumachen sind. Wie die ESA (European Space Agency) angibt, treffen mehrere von ihnen jedes Jahr die Erde. Von den Objekten bis zu 100 Meter Durchmesser, die die Sonne umrunden, gibt es gemäß ESA-Angaben geschätzte 40.000, wovon jedoch bisher nur etwa 20 Prozent entdeckt wurden.

Ist unsere Erde in Gefahr? Dazu mehr in Teil 2.

Der EuGH – ein Beispiel für den vielfachen EU-Verdruss

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert er „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt.

Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.

Der EuGH hat derzeit so viele Richter, wie die EU Mitgliedsstaaten hat: 28. Wie so vieles in der EU ist auch die Wahl/Ernennung der EuGH-Richter eine schwer durchschaubare Sache. Natürlich muss ein Richter des EuGH festgelegte, fachliche Voraussetzungen erfüllen.  Amt wird von der jeweiligen Regierung vorgeschlagen, in Deutschland vom Justizministerium. Es folgt zwar ein umfangreiches Procedere bis zur Ernennung dieser Richter, was jedoch letztlich kaum einen Einfluss auf den ursprünglichen Vorschlag der jeweiligen Regierung hat.

Es gibt daher vielfache Kritik am EuGH, was deren Rechtsprechung und auch was die Unabhängigkeit der Richter betrifft. Die Richter werden nur für 6 Jahre Amtszeit berufen können jedoch erneut ernannt werden. Somit sind sie weder verbeamtete Richter noch werden sie in einem demokratischen Verfahren gewählt. Diese Situation führt zwangsläufig zur einer, nicht geringen, Abhängigkeit zum jeweiligen Justizminister und dessen Partei.

Zudem ist es sehr undurchsichtig und wenig transparent, welche Verfahren beim EuGH zugelassen werden. Der ehemalige Vizepräsident des Verfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof wirft dem EuGH vor, „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“ zu fällen und damit in Bereiche einzugreifen, die die Mitgliedstaaten bewusst von europäischen Regeln freigehalten hätten. So würde vom Gerichtshof „die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht“ gelassen. Er schlägt daher für Deutschland vor, dass die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts für die Gerichte zur Anrufung des EuGH erforderlich sein solle.


Immer wieder wird zudem von Rechts- und Politikwissenschaftlern die Entscheidungspraxis des EuGH scharf kritisiert. Es heißt dazu, dass europäisches Unionsrecht unzulässig auf nationale Rechtsfelder ausgedehnt und damit Kompetenzen überschritten werden. Zudem wird der Vorwurf erhoben, dass der Europäische Gerichtshof politisch als „Agent der Zentralisierung“ urteile.

Vielen nationalen Parteien fehlt der Mut ihre eigene Politik gegen zahlreiche Widerstände durchzusetzen, was auch auf die nationalen Regierungen und die EU zutrifft: Für die großen Probleme unserer Zeit fehlen Konzepte und Lösungen.  

Nun sind uns am 14. und 15. Mai erneut zwei Rechtsprechungen des EuGH zu Teil geworden, die meiner Meinung nach diese Kritik untermauern und rechtfertigen, auch wenn ich als Demokrat diese Urteile anerkenne. Dennoch dürfen auch Demokraten Kritik üben,

Zum einen hat der EuGH ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung erlassen: Überstunden die nicht erfasst werden – in der Firma oder zu Hause -, damit soll in der EU in Zukunft Schluss sein, entschied der EuGH. Linke Parteien und Gewerkschaften jubeln. Die Arbeitgeber haben die gesamte Arbeitszeit zu dokumentieren, so wollen es die höchsten Richter der EU. Jedoch waren sie schon zuvor verpflichtet die Überstunden zu dokumentieren. Was soll sich also demnach verbessern? Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen nun das Urteil in nationales Recht umsetzen. Was die EU und ihre Institutionen bestens können ist, ständig neue bürokratische Hürden aufzubauen, in der Bürger und Unternehmen zu ertrinken drohen. In Zeiten des Internet, wo die die Politik und die Gewerkschaften darum kämpfen ein Recht für Heimarbeit der Arbeitnehmer einzufordern, ist dieses Urteil – das, wie ich betonen möchte, keine große Bedeutung erlangen wird – einfach nur rückwärts gewandt und zudem sehr mehr als flüssig, nämlich überflüssig.

Anders sieht es schon mit diesem Urteil des EuGH aus, das schwerwiegende Konsequenzen für die EU-Staaten nach sich zieht: Drei Flüchtlinge aus dem Kongo, der Elfenbeinküste und Tschetschenien hatten geklagt, weil ihnen in ihren Gastländern auf Grund schwerer Verbrechen ihre rechtlichen Stellungen als Flüchtlinge aberkannt worden waren. Ihre Verbrechen: Schwerer Raub und Erpressung, Vergewaltigung einer Minderjährigen, schwerer Diebstahl und vorsätzliche Tötung. Man hatte zuvor die Straftäter, die alle zu langen Haftstrafen verurteilt waren, als eine Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft, was gemäß einer EU-Richtlinie rechtmäßig ist. Die Nationalen Gerichte sahen sich jedoch außerstande, die Klage der drei Schwerverbrecher individuell auf Landesebene zu entscheiden. Jedoch wurden zuvor auch die begangenen Straftaten individuell verhandelt und ein personenbezogenes Urteil gesprochen. Man verwies die Klagen der Flüchtlinge und Schwerverbrecher an den EuGH. Für mich ein blamables Handeln der Judikative mehrerer EU-Länder.

Der EuGH hat nun entschieden: Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta (Rechtssachen C-391/16, C-77/17, C-78/17). 

Was jedoch sagt uns dieses Urteil? Es ist kein individuelles Urteil mehr, das aufgrund einer individuellen Klage gefällt wurde, sondern ein Grundsatzurteil, dass alle EU-Staaten einzuhalten und umzusetzen haben. Drei angeblich asylsuchende Schwerverbrecher werden nun mit ihrer Klage 28 EU-Mitgliedsstaaten über Jahre beschäftigen, um dieses Urteil in jeweiliges Nationales Recht umzusetzen: Das wird Milliarden von Euro kosten und weitere Streitigkeiten und Prozesse nach sich ziehen.

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Gemäß höchstem Richterspruch haben die EU-Staaten das Recht, straffällig gewordenen Geflüchtetem das Asylrecht abzuerkennen oder zu verweigern. Die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, kann dadurch jedoch seine Gültigkeit nicht verlieren. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden.

Diese Feststellung ist „für Otto-Normalverbraucher“ schwer nachvollziehbar. Der Asylstatus darf zwar aberkannt werden, der Asylant jedoch nicht ohne individuelle Prüfung der Situation abgeschoben werden. Dabei spielt jedoch das individuelle Fehlverhalten des Geflüchteten und die Gefährdung der Sicherheit des entsprechenden Landes eine untergeordnete Rolle gegenüber einer „möglichen Verfolgung“ im Herkunftsland.

Bevor erste Kritik an meinen Ausführungen kommt: Alles in diesem Verfahren ist nach rechtsstaatlichen Prinzipien verlaufen und wenn wir einen Rechtsstaat wollen, so müssen wir dieses Urteil uneingeschränkt anerkennen. Jedoch sei es mir zugestanden, daran Kritik zu üben und Veränderungen einzufordern.

Man hat beim EuGH die Genfer Flüchtlingskonvention nach Gutdünken ausgelegt. Auch wenn wir uns die diesbezügliche Veröffentlichung dieses Textes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ansehen, so wir nur der Satz 1 des Artikels 33 veröffentlicht: Ist das Zufall oder Ideologie?

Hier der ganze Text Artikel 33 Satz 2: 1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

  1. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

Der EuGH hat entschieden, dass EU-Staaten das Recht haben, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit. Das bedeutet, dass im Einzelfall die Abschiebung geprüft werden muss und unterbleiben muss!

Dieses Urteil lässt somit Satz 2 des Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention unbeachtet, denn Mörder und Vergewaltiger sind durchaus eine Gefahr für die Bevölkerung eines Landes.

Viele Diskussionen gibt es nun zu diesem Urteil: Die einen finden es gut, die anderen kritisieren es scharf. Zu sagen ist dazu: Recht ist nicht Gerechtigkeit. Recht sind Regeln, die eine Demokratie sich selbst gegeben hat und die solange Gültigkeit besitzen, bis das Recht auf demokratische Weise geändert wurde. Das ist häufiger erforderlich, da sich die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens geändert haben. Demzufolge sollten unsere Regierung und unser Parlament nun entsprechende neue gesetzliche Regelungen schaffen, um die deutsche Bevölkerung – dazu gehören auch viele Ausländer oder ausländisch stämmige Bürger – vor der Kriminalität und dem Terror von Geflüchteten zu schützen.