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Der EuGH – ein Beispiel für den vielfachen EU-Verdruss

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU). Nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV sichert er „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“. Zusammen mit dem Gericht der Europäischen Union bildet er das Gerichtssystem der Europäischen Union, das im politischen System der Europäischen Union die Rolle der Judikative einnimmt.

Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
Wikipedia: Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund. Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.

Der EuGH hat derzeit so viele Richter, wie die EU Mitgliedsstaaten hat: 28. Wie so vieles in der EU ist auch die Wahl/Ernennung der EuGH-Richter eine schwer durchschaubare Sache. Natürlich muss ein Richter des EuGH festgelegte, fachliche Voraussetzungen erfüllen.  Amt wird von der jeweiligen Regierung vorgeschlagen, in Deutschland vom Justizministerium. Es folgt zwar ein umfangreiches Procedere bis zur Ernennung dieser Richter, was jedoch letztlich kaum einen Einfluss auf den ursprünglichen Vorschlag der jeweiligen Regierung hat.

Es gibt daher vielfache Kritik am EuGH, was deren Rechtsprechung und auch was die Unabhängigkeit der Richter betrifft. Die Richter werden nur für 6 Jahre Amtszeit berufen können jedoch erneut ernannt werden. Somit sind sie weder verbeamtete Richter noch werden sie in einem demokratischen Verfahren gewählt. Diese Situation führt zwangsläufig zur einer, nicht geringen, Abhängigkeit zum jeweiligen Justizminister und dessen Partei.

Zudem ist es sehr undurchsichtig und wenig transparent, welche Verfahren beim EuGH zugelassen werden. Der ehemalige Vizepräsident des Verfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof wirft dem EuGH vor, „einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute“ zu fällen und damit in Bereiche einzugreifen, die die Mitgliedstaaten bewusst von europäischen Regeln freigehalten hätten. So würde vom Gerichtshof „die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht“ gelassen. Er schlägt daher für Deutschland vor, dass die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts für die Gerichte zur Anrufung des EuGH erforderlich sein solle.


Immer wieder wird zudem von Rechts- und Politikwissenschaftlern die Entscheidungspraxis des EuGH scharf kritisiert. Es heißt dazu, dass europäisches Unionsrecht unzulässig auf nationale Rechtsfelder ausgedehnt und damit Kompetenzen überschritten werden. Zudem wird der Vorwurf erhoben, dass der Europäische Gerichtshof politisch als „Agent der Zentralisierung“ urteile.

Vielen nationalen Parteien fehlt der Mut ihre eigene Politik gegen zahlreiche Widerstände durchzusetzen, was auch auf die nationalen Regierungen und die EU zutrifft: Für die großen Probleme unserer Zeit fehlen Konzepte und Lösungen.  

Nun sind uns am 14. und 15. Mai erneut zwei Rechtsprechungen des EuGH zu Teil geworden, die meiner Meinung nach diese Kritik untermauern und rechtfertigen, auch wenn ich als Demokrat diese Urteile anerkenne. Dennoch dürfen auch Demokraten Kritik üben,

Zum einen hat der EuGH ein Urteil zur Arbeitszeiterfassung erlassen: Überstunden die nicht erfasst werden – in der Firma oder zu Hause -, damit soll in der EU in Zukunft Schluss sein, entschied der EuGH. Linke Parteien und Gewerkschaften jubeln. Die Arbeitgeber haben die gesamte Arbeitszeit zu dokumentieren, so wollen es die höchsten Richter der EU. Jedoch waren sie schon zuvor verpflichtet die Überstunden zu dokumentieren. Was soll sich also demnach verbessern? Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen nun das Urteil in nationales Recht umsetzen. Was die EU und ihre Institutionen bestens können ist, ständig neue bürokratische Hürden aufzubauen, in der Bürger und Unternehmen zu ertrinken drohen. In Zeiten des Internet, wo die die Politik und die Gewerkschaften darum kämpfen ein Recht für Heimarbeit der Arbeitnehmer einzufordern, ist dieses Urteil – das, wie ich betonen möchte, keine große Bedeutung erlangen wird – einfach nur rückwärts gewandt und zudem sehr mehr als flüssig, nämlich überflüssig.

Anders sieht es schon mit diesem Urteil des EuGH aus, das schwerwiegende Konsequenzen für die EU-Staaten nach sich zieht: Drei Flüchtlinge aus dem Kongo, der Elfenbeinküste und Tschetschenien hatten geklagt, weil ihnen in ihren Gastländern auf Grund schwerer Verbrechen ihre rechtlichen Stellungen als Flüchtlinge aberkannt worden waren. Ihre Verbrechen: Schwerer Raub und Erpressung, Vergewaltigung einer Minderjährigen, schwerer Diebstahl und vorsätzliche Tötung. Man hatte zuvor die Straftäter, die alle zu langen Haftstrafen verurteilt waren, als eine Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft, was gemäß einer EU-Richtlinie rechtmäßig ist. Die Nationalen Gerichte sahen sich jedoch außerstande, die Klage der drei Schwerverbrecher individuell auf Landesebene zu entscheiden. Jedoch wurden zuvor auch die begangenen Straftaten individuell verhandelt und ein personenbezogenes Urteil gesprochen. Man verwies die Klagen der Flüchtlinge und Schwerverbrecher an den EuGH. Für mich ein blamables Handeln der Judikative mehrerer EU-Länder.

Der EuGH hat nun entschieden: Asylbewerber, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Grundrechte-Charta (Rechtssachen C-391/16, C-77/17, C-78/17). 

Was jedoch sagt uns dieses Urteil? Es ist kein individuelles Urteil mehr, das aufgrund einer individuellen Klage gefällt wurde, sondern ein Grundsatzurteil, dass alle EU-Staaten einzuhalten und umzusetzen haben. Drei angeblich asylsuchende Schwerverbrecher werden nun mit ihrer Klage 28 EU-Mitgliedsstaaten über Jahre beschäftigen, um dieses Urteil in jeweiliges Nationales Recht umzusetzen: Das wird Milliarden von Euro kosten und weitere Streitigkeiten und Prozesse nach sich ziehen.

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Gemäß höchstem Richterspruch haben die EU-Staaten das Recht, straffällig gewordenen Geflüchtetem das Asylrecht abzuerkennen oder zu verweigern. Die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, kann dadurch jedoch seine Gültigkeit nicht verlieren. Die Richterinnen und Richter stellten klar: Wenn einem Menschen in seinem Herkunftsland Verfolgung droht, darf er nicht ohne Weiteres abgeschoben werden.

Diese Feststellung ist „für Otto-Normalverbraucher“ schwer nachvollziehbar. Der Asylstatus darf zwar aberkannt werden, der Asylant jedoch nicht ohne individuelle Prüfung der Situation abgeschoben werden. Dabei spielt jedoch das individuelle Fehlverhalten des Geflüchteten und die Gefährdung der Sicherheit des entsprechenden Landes eine untergeordnete Rolle gegenüber einer „möglichen Verfolgung“ im Herkunftsland.

Bevor erste Kritik an meinen Ausführungen kommt: Alles in diesem Verfahren ist nach rechtsstaatlichen Prinzipien verlaufen und wenn wir einen Rechtsstaat wollen, so müssen wir dieses Urteil uneingeschränkt anerkennen. Jedoch sei es mir zugestanden, daran Kritik zu üben und Veränderungen einzufordern.

Man hat beim EuGH die Genfer Flüchtlingskonvention nach Gutdünken ausgelegt. Auch wenn wir uns die diesbezügliche Veröffentlichung dieses Textes beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ansehen, so wir nur der Satz 1 des Artikels 33 veröffentlicht: Ist das Zufall oder Ideologie?

Hier der ganze Text Artikel 33 Satz 2: 1. Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.

  1. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

Der EuGH hat entschieden, dass EU-Staaten das Recht haben, straffälligen Geflüchteten das Asylrecht zu entziehen oder zu verweigern. Dadurch verliere jedoch die Genfer Konvention, die jedem Menschen Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht, nicht an Gültigkeit. Das bedeutet, dass im Einzelfall die Abschiebung geprüft werden muss und unterbleiben muss!

Dieses Urteil lässt somit Satz 2 des Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention unbeachtet, denn Mörder und Vergewaltiger sind durchaus eine Gefahr für die Bevölkerung eines Landes.

Viele Diskussionen gibt es nun zu diesem Urteil: Die einen finden es gut, die anderen kritisieren es scharf. Zu sagen ist dazu: Recht ist nicht Gerechtigkeit. Recht sind Regeln, die eine Demokratie sich selbst gegeben hat und die solange Gültigkeit besitzen, bis das Recht auf demokratische Weise geändert wurde. Das ist häufiger erforderlich, da sich die Rahmenbedingungen des Zusammenlebens geändert haben. Demzufolge sollten unsere Regierung und unser Parlament nun entsprechende neue gesetzliche Regelungen schaffen, um die deutsche Bevölkerung – dazu gehören auch viele Ausländer oder ausländisch stämmige Bürger – vor der Kriminalität und dem Terror von Geflüchteten zu schützen.

Demokratie ist kein Selbstläufer und auch keine Einbahnstraße

Das Vertrauen in Politik, Staat und auch in die Medien leidet und es ist derzeit keine Besserung am Horizont zu erkennen. Das hat Gründe und wir kennen diese sogar, dennoch ändert sich nichts.
Unsere Demokratie hat Jahrzehnte lang funktioniert – seit unsere Gründungsväter uns das Grundgesetz gegeben haben – indem harte und unerbittliche politische Diskussionen geführt wurden um den besten Weg zu finden. Man hat sich zwar rhetorisch bekämpft, dabei blieb die persönliche Achtung und Wertschätzung jedoch weitgehend gewahrt.
Wir haben ein Gesellschaftssystem, eine parlamentarische Demokratie, in dem gemäß Artikel 21 des Grundgesetzes Parteien bei der politischen Willensbildung mitwirken. Dabei ist das kleine Wort „mitwirken“ das entscheidende.
Parteien müssen somit offen sein, für alle die in ihnen mitwirken wollen und die deren Statut anerkennen. Auch das ist gesichert: Zudem ist die Bundesrepublik ein Rechtsstaat, die Rechtsprechung agiert unabhängig vom Staat und es besteht Pressefreiheit. Alles tolle Errungenschaften, um die uns die meisten Länder der Welt beneiden. Auch mit Korruption haben wir wenig zu kämpfen, was international gesehen auch selten ist. Man könnte nun denken, alles Bestens in Deutschland, aber weit gefehlt.
Und die Schuld daran trägt nicht die demokratische Gesellschaft, sondern das Parteiensystem und da wiederum federführend die sogenannten etablierten Volksparteien.
Die Parteien, insbesondere die beiden großen Volksparteien CDU/CSU und SPD, haben im Laufe der Zeit für ihre Mitglieder Versorgungssysteme entwickelt. Und diese funktionieren recht einvernehmlich: Es entwickeln sich Generationen von Berufspolitikern, die in jungen Jahren in die Partei eintreten und sich dann Schritt für Schritt hocharbeiten. Diese Leute haben nie in der freien Wirtschaft oder selbstständig gearbeitet, sie werden dauerhaft von Steuergeldern bezahlt. Neu- oder Quereinsteiger haben nur in seltenen Fällen eine Chance, in diese Hierarchie einzubrechen.
Oftmals gewinnt man als Bürger und Wähler den Eindruck, Eignung und Fachkenntnis spielen bei der Postenvergabe der Politik nur noch eine untergeordnete Rolle. Parteisoldaten werden gesucht, die konsequent die Meinung der Parteioberen vertreten. Querulanten, Leute mit eigener Meinung werden aussortiert, notfalls auch auf andere lukrative Posten abgeschoben. Ein Verhältnis zum Steuergeld geht mehr und mehr verloren, es ist da und muss ausgegeben werden. Wenn möglich um die eigene Reputation zu fördern, die Chancen einer Wiederwahl zu erhöhen oder einfach nur um sich selbst ein Denkmal zu setzen. Die täglichen Probleme der Bürger werden ausgeblendet oder ausgesessen und mitunter, wie durch kleine Schönheitsoperationen, kosmetisch behandelt.





Das klingt hart, aber so empfinden mittlerweile viele Bürger, Wähler und Steuerzahler.
Für viele Posten, die nicht unbedingt mit dem politischen Tagesgeschäft zu tun haben, die aber dem politischen Einfluss unterliegen, werden Vorschlagsrechte für eine der „Volksparteien“ vereinbart. In der Regel werden diese Vorschläge auch abgesegnet, so dass alle bedeutenden Posten im öffentlichen Bereich durch Vertreter der beiden großen Volksparteien besetzt sind. Das trifft übrigens auch auf die Besetzung aller Gremien der öffentlich-rechtlichen Medien zu. Von der Politik wird das stets bestritten von paritätischer Besetzung ist die Rede, wenn man jedoch genauer hinsieht hat letztlich jeder ein Parteibuch in der Tasche.
Während ich diese Zeilen schreibe läuft „Markus Lanz“. Er hat die engagierte Sozialdemokratin Simone Lange als Gast, die Oberbürgermeisterin von Flensburg ist und gegen Andrea Nahles in der Wahl um den Parteivorsitz der SPD angetreten war. Lange hatte damals von den Medien und auch der eigenen Parteiführung viel Kritik und Häme einstecken müssen – die SPD-Basis stand jedoch hinter ihr.
Es ist auch in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland mittlerweile unüblich, dass in einigen Parteien für Spitzenämter mehrere Kandidaten antreten. Da alles hat einen gewissen muffigen DDR-Geruch: Wenn die entsprechenden Wahlen – wie bei Nahles – dann nicht 80 – 100 Prozent Zustimmung erbringen, wird der Wahlsieger bereits in Frage gestellt.
Aber zurück zu Simone Lange, der mutigen und engagierten SPD-Kämpferin. Ich bin kein SPD-Wähler und wohl gerade darum hat mich der Mut von Frau Lange beeindruckt, die ja gern noch Karriere machen möchte. Sie brachte sinngemäß zum Ausdruck: Die SPD muss sich öffnen. Sie muss aufhören wichtige Posten in der Partei und für die Partei in kleinen Spitzenzirkeln festzulegen und dann die Zustimmung der Basis einzufordern. Sie meint, dass die SPD wieder erstarkt und viele neue Mitglieder gewinnt, wenn sie sich wieder der Basisdemokratie zuwendet.
Ich kann dieser Aussage nur zustimmen. Sie trifft jedoch genauso auf die andere große Volkspartei CDU/CSU zu.
Ich bin vor 15 Jahren aus genau diesem Grund aus meiner Partie, der FDP, ausgetreten. Es ist schon beschämend für Parteien, die einen demokratischen Anspruch erheben, wenn sie wie ein Familienunternehmen agieren.
Und es zeugt von erheblicher Ignoranz, Selbstherrlichkeit und zum Teil auch von Unfähigkeit, wenn die politisch Verantwortlichen nicht erkennen, wie unsere Demokratie zu kippen beginnt. Mann nennt das auch Bürgerferne.
Demokratische Staatsformen entstanden bereits in der Antike, Vorreiter waren insbesondere die Griechen und Römer. Auch die Naturvölker, wie die Germanen, hatten gewisse demokratische Verhältnisse. Sie alle gingen unter: Insbesondere, weil sie sich zunehmend in autokratische Verhältnisse wandelten, das Volk von Entscheidungsprozessen ausschlossen und vor allem weil sie die Volksmeinung ignorierten. Wie Demokratie endet, wenn sie zum Selbstzweck wird, ohne auf die Bedürfnisse der Gesellschaft einzugeben, zeigt uns eindrucksvoll die Weimarer Republik und das ist erst knapp hundert Jahre her.
Doch warum ist heute unsere politische Kommunikation so schwer geworden, wo es doch allen Deutschen besser geht als jemals zuvor? Früher hatten wir Probleme, jetzt haben wir Problemchen und bekommen diese dennoch nicht geregelt.
Die Antwort ist ganz einfach und dennoch so schwer umzusetzen: Kommunikation ist Grundvoraussetzung, jedoch bedarf sie einiger Voraussetzungen. Die Verantwortlichen müssen miteinander reden und sie müssen zudem, und vor allem, mit den Bürgern reden. Zudem müssen sie sich gegenseitig ernst nehmen und Respekt zollen und auch die unterschiedlichen Auffassungen ernst nehmen.
Was wir momentan erleben hat damit oftmals nichts zu tun. Protest wird die Berechtigung abgesprochen obwohl er Grundbestandteil von Demokratie ist. Dem Gegenüber wird nicht wirklich zugehört, oftmals wird im unlauteres unterstellt, und es wird versucht ihn zu belehren. Insbesondere dieses Oberlehrerhafte, ohne jedoch selbst die tieferen Zusammenhänge verstanden zu haben, regt auf und macht zudem wütend.
Das Resultat ist Politikverdrossenheit, denn die, die eine andere Meinung haben, wollen nicht ständig belehrt werden. Sie wollen gehört, angehört und auch verstanden werden. Wenn der Druck der vermeintlichen Besserwisser zu groß wird und man keine Möglichkeit mehr sieht sich dagegen zur Wehr zu setzten, so zieht man sich zurück. Oder man schließt sich Gruppen Gleichgesinnter an, die dann eigene Stärke demonstrieren können, was die Situation verschärft.
Wer mit seinen Ängsten und Sorgen nicht ernst genommen wird, ist anfällig für Extreme: rechts oder links.
So entstehen Vorurteile: Vorurteile gegen Ausländer oder Minderheiten sind tabu, Vorurteile gegen rechts oder links hingegen werden gepflegt, was zunehmend gefährlicher wird, denn auch diese politischen Ausrichtungen haben ihre Daseinsberechtigung, solange sie sich im Rahmen unseres Grundgesetzes bewegen.
Wenn ich nur urteile, ohne zu verstehen, dann trifft Urteil auf Urteil und die Kommunikation bleibt auf der Strecke. Wenn diese jedoch ausbleibt, unterbrochen oder abgewürgt wird, dann führt das zu Konsequenzen, die leider letztlich oftmals in Gewalt enden.
Bei vielen Ereignissen wäre es sicherlich besser, erstmal darüber nachzudenken, zu analysieren, Fakten zu sammeln und – von ganz großer Bedeutung – weder Vorverurteilung zu betreiben, noch mit Verschleierungstaktik scheibchenweise Fakten zu präsentieren.
Diese allgemeine heutige Vorgehensweise betrifft jedoch nicht nur die Politik: Auch die Medien kommen ihrer Verantwortung nicht mehr nach. Qualitätsjournalismus kann nun mal nicht schneller sein als die „Sozialen Medien“, was einfach zu akzeptieren ist.
Zudem sollten sich Politik und auch Medien bei Vorverurteilungen zurückhalten. Bei Vorkommnissen gleich den Rücktritt eines verantwortlichen Politikers zu fordern, der von dem Verkommnis auch meist nicht eher erfahren hat, als die Medien, ist wohl wenig hilfreich und verströmt den Duft von Populismus, vor dem sich die Politik ja so gern verwahrt.
Gern gebe ich zu, als langjähriger Internetunternehmer, dass die neuen Medien und dabei besonders die sogenannten „sozialen Medien“ in Hinsicht der demokratischen Kultur oftmals keine rühmliche Rolle spielen. Doch damit müssen alle Profis – also Politiker und Medienleute – umzugehen lernen.
Wir müssen eine demokratische Kultur des Hinterfragens entwickeln und nicht eine der Vorverurteilung. Wir müssen nicht einer Meinung sein, wir müssen die Meinung andersdenkender auch nicht reaktionslos hinnehmen, aber wir müssen demokratisch anerkennen, dass es verschiedene Meinungen gibt. Und das nicht jeder mit anderer Meinung undemokratisch ist; diese Erkenntnis ist ganz wichtig.
Also lasst uns Respekt wahren, achtungsvoll miteinander umgehen und reden, und lasst uns gemeinsam einen Konsens finden, der allen Demokraten gerecht wird: denn das zeichnet Demokratie aus und die sollten wir schützen und bewahren.

Relativismus als ideologische Komponente der deutschen Demokratie

„Ein Verkehrsunfall mir drei Toten auf der B100 nahe Kemberg (Landkreis Wittenberg) bringt die Behörden in Erklärungsnot und wirft die Frage nach ihrer Mitverantwortung auf“, so die MZ am 22.08.2017.

Was war geschehen: Zwei PKW waren an einer Kreuzung der Bundesstraße zusammengeprallt. Die Unfallursachen sind bisher noch ungeklärt, es wird ermittelt.

Es war ein schlimmer Unfall und den Betroffenen und Angehörigen gilt mein tiefstes Mitgefühl. Doch der Unfall war kein unabwendbares Ereignis. Es war reiner Zufall, dass sich diese beiden Fahrzeug in jenem Moment dort trafen. Und wahrscheinlich war ein Fahrzeugführer oder sogar beide für einen kurzen Augenblick unaufmerksam, was wohl jedem schon passiert ist. Es kann natürlich auch ein technischer Defekt Ursache des Unfalls gewesen sein. Wir wissen es noch nicht. Hätte jedoch eines der Fahrzeuge eine nur geringe Verspätung gehabt, aus welchen Gründen auch immer, hätten sie sich an der Kreuzung nicht getroffen und es wäre zu keinem Unfall gekommen.

Nun taucht der Vorwurf der Mitschuld von Landesbehörden auf: Die Kreuzung sei als Unfallschwerpunkt bekannt und der Umbau der Kreuzung zum Kreisverkehr geplant gewesen. Doch die Behörden hätten die Planungen und Entscheidungen in einer langen Verfahrensdauer verzögert.

Wissen wir nicht alle, wie in deutschen Beamtenstuben gearbeitet wird? Kein direkter Vorwurf deswegen an die Beamten, die gehen nach Recht und Gesetz vor und das dauert in Deutschland oftmals Jahre.

Was will ich mit diesem Beispiel sagen? Politisch sind wir in Deutschland eng mit der Sozialdemokratie verwurzelt. Was jedoch der Partei, die Sozialdemokratie als Teil ihres Namens führt – die SPD -nicht mehr unbedingt hilft. Mittlerweile haben die meisten deutschen Parteien diesen politischen Kern als Programm: neben der SPD auch die Linke, die Grünen und auch Teile der CDU/CSU. Und alle diese Parteien, die seit Jahrzehnten unsere Politik dominieren, haben sich eine Denkrichtung zu eigen gemacht: den Relativismus.

Wikipedia erklärt diese philosophische Denkrichtung wie folgt: „Der Relativismus, gelegentlich auch Relationismus (entsprechend von lateinisch relatio, „Verhältnis“, „Beziehung“), ist eine philosophische Denkrichtung, welche die Wahrheit von Aussagen, Forderungen und Prinzipien als stets von etwas anderem bedingt ansieht und absolute Wahrheiten verneint – dass also jede Aussage auf Bedingungen aufbaut, deren Wahrheit jedoch wiederum auf Bedingungen fußt und so fort.“

Wir leben jedoch in einer Demokratie und dieses politische System beinhaltet als ein Wesensmerkmal die Eigenverantwortung des einzelnen Menschen. Indem die Ursachen eines jeden Geschehens hinterfragt werden und damit auch deren Wahrheit, wird zugleich versucht die Verantwortung des einzelnen Menschen unmittelbar zu teilen. Ein jugendlicher Straftäter ist Opfer seines familiären und gesellschaftlichen Umfeldes, ein ausländischer Straftäter ist geprägt durch Elend, Krieg und Flucht, ein Geringverdiener ist hat keine Bildungs- und Aufstiegschancen erhalten, ein Reicher ist ein Ausbeuter, ein Schul- und Ausbildungsabbrecher kann sein Versagen mit schlechtem Schul- und Bildungswesen begründen usw.

Ertrinken zwei Flüchtlinge, die nicht schwimmen können, beim Baden in einem tiefen Baggersee, so haben die nötigen Hinweisschilder gefehlt oder der See war nicht ausreichend gesichert. Geschieht etwas in diesem Land, so wird umgehend nach weiteren Schuldigen gesucht, die die Schuld des eigentlichen Verursachers minimieren helfen. Ein fataler Trend dieser Relativismus, der den Menschen die Eigenverantwortung für ihr Tun nimmt und zum Teil auch abspricht.

Der deutsche Relativismus ist zu einem Politikbestand mutiert, ohne den nichts mehr geht. Zum Teil hat dieses Relativieren bereits populistische Tendenzen erreicht. Täter und Verursacher werden so in einen gewissen Schutzstatus genommen, die Opfer hingegen bleiben unbekannt und werden schnell vergessen. Es ist inzwischen die Regel in der Politik, dass Mitverantwortliche gesucht werden. Dies ist zudem ein probates Mittel für die Politik von eigenem Versagen abzulenken.

Sicherlich gibt es auch in Deutschland vieles zu verbessern. Dennoch geht es uns besser als fast allen Menschen auf diesem Planeten.



Ständig wird lamentiert, dass es an Chancengleichheit fehlt. Natürlich haben Kinder von Wohlhabenden und Akademikern bessere Möglichkeiten, das ist unstrittig. Dennoch ist die Schule bis zum Abitur für alle frei zugänglich und zudem kostenlos, was auch für eine anschließende Ausbildung oder ein Studium gilt. Jeder hat also die Möglichkeit zu werden, was er möchte, sofern die Leistungen und der Wille vorhanden sind. Selbst Spätzündern, die nur einen Hauptschulabschluss geschafft haben, steht es jederzeit offen, höhere Schulabschlüsse nachzuholen und damit die Voraussetzungen für Ausbildung oder Studium zu erlangen.

Sozialdemokratisches Gedankengut ist in weiten Kreisen unserer deutschen Gesellschaft salonfähig und verbreitet. Die dahinterstehenden Ideen sind für breite Gesellschaftsschichten attraktiv. Wenn sie jedoch beginnen die Freiheit des Einzelnen zu beschneiden, um alle gleicher zu machen und die Verantwortung des einzelnen Bürgers für sein Handeln zu splitten, dann beginnt das System aus dem Lot zu geraten. In diesem Sinne wünsche ich mir, dass wieder Wahrheiten als solche anerkannt werden, der Mut gefunden wird, auch unangenehmen Wahrheiten auszusprechen. Auch darf nicht länger versucht wird, alle Prinzipien unseres Zusammenlebens stets zu hinterfragen und zudem durch etwas anderes bedingt angesehen werden. Denn Demokratie ist Freiheit und die bedingt Eigenverantwortung für das eigene Handeln.