Von Kriminellen und Attentätern, von Wiedergutmachung und von Recht und Gerechtigkeit

Alle Täter genießen in Deutschland Schutz, alle Opfer krimineller Handlungen hingegen werden schlichtweg im Stich gelassen.

Die deutsche Politik beruft sich tagtäglich auf den Rechtsstaat und die Menschenrechte. Doch in der Rechtspraxis stellt sich die Frage, ob das Recht differenziert, zwischen Täten und Opfern. Zudem genießen die Opfer wenig Aufmerksamkeit, und dass sowohl im Handeln der staatlichen Institutionen wie auch in den Berichten der Medien.

Opfer wollen sicherlich keine öffentlichkeitswirksamen Auftritte und Berichterstattungen, sie brauchen jedoch Hilfe und Unterstützung vom Staat. Es ist eine prägnante Aufgabe des Staates für den Opfer- und Hinterbliebenenschutz zu sorgen.

Nun bin ich kein Freund pauschaler Verurteilungen, weswegen ich die vorherrschende Situation an zwei repräsentativen Beispielen aufzeigen möchte. Diese stehen keinesfalls mit Fremdenfeindlichkeit in Zusammenhang, jedoch muss eindeutig angemerkt werden, dass Flüchtlinge und Immigranten keinen Sonderstatus genießen können und dürfen. Jedoch begehen keinesfalls nur „Ausländer“ kriminelle Handlungen, die Mehrzahl wird von deutschen Staatsbürgern begangen.

Wie auch immer: Die Zahl der Geschädigten und Opfer, bei denen die Täter keine finanzielle Schadenswiedergutmachung leisten, steigt von Jahr zu Jahr. Wo nichts zu pfänden ist, findet auch keine Wiedergutmachung statt. Den gerichtlichen Titel, sofern es überhaupt einen gibt, kann sich das Opfer dann hinter den Spiegel stecken.

Diese Situation, die jährlich Hunderttausende heimsucht, ist deutsches Recht – doch gerecht ist sie nicht. Zwangsarbeit ist in Deutschland untersagt, diese ist menschenunwürdig heißt es. Ist es menschenwürdig, wenn ehrliche Bürger und Steuerzahler um ihr Eigentum gebracht werden, körperliche Schäden erleiden oder sogar ihr Leben verlieren ohne dass die Täter Schadenswiedergutmachung leisten müssen. Ich denke wir müssen dieses Thema diskutieren und neue zeitgemäße Lösungen finden.

Weitaus gravierender ist jedoch der Umgang mit ausländischen Straftätern, insbesondere mit Flüchtlingen und Immigranten. Besonders die Polizei in den Großstätten weiß davon ein Lied zu singen. Die Beamten, die ihren Dienst auf der Straße tun, sind zunehmend frustriert. Sie kontrollieren und nehmen vorrangig junge ausländische Männer fest, die Eigentums-, Drogen- und andere Delikte begehen. Dabei werden sie beschimpft, beleidigt, bedroht und angegriffen. Diese jungen ausländischen Straftäter werden verhaftet und sind in der Regel nach 24 Stunden wieder auf freiem Fuß. Das ist mehr als frustrierend für die Ermittlungsbeamten und auch für uns Bürger. Wenn diesen Straftätern der Boden zu heiß wird, dann wechseln sie einfach das Bundesland und alles beginnt von vorn. Ist das Gerechtigkeit? Wenn ein Temposünder gestoppt wird und einen Polizeibeamten beleidigt, so hat er mit drastischen Geldstrafen zu rechnen. Bei Angriffen auf einen Beamten hat der Bürger im Allgemeinen nichts mehr zu lachen, der Ausländer hingegen kommt vor Lachen über unsere Justiz wohl nicht in den Schlaf. Es haben sich kriminelle Strukturen in zahlreichen Großstädten und Ballungsgebieten etabliert, die durchaus in den Bereich der organisierten Kriminalität hineinreichen und die es durch unsere Justiz mit Nachdruck zu bekämpfen gilt.

Leider hat sich bei NGO’s, Medien und in der Politik eine Art Entschuldigungskultur sowohl für junge deutsche Straftäter, besonders aber für junge Immigranten etabliert. Diese Täter werden zunehmend „als Opfer der Verhältnisse“ exkulpiert. Damit versucht man die Täter von ihrer persönlichen Verantwortung zu entlasten und zudem werden andere Verantwortliche gesucht. Diese Exkulpierung können wir auch zunehmend bei islamistischen Attentätern feststellen. Ihre Lebensumstände, Krieg, Flucht usw. werden als Entlastungsargumente herangezogen. Sicherlich haben viele Flüchtlinge und Immigranten Schweres hinter sich. Nur dafür kann unsere Gesellschaft nichts. Hier hat jeder Flüchtling Sicherheit, eine Unterkunft, hat genug zu Essen und bekommt Geld für seinen Lebensunterhalt. Keine Entschuldigung kann daher dazu dienen unsere Gastfreundschaft durch kriminelle Handlungen oder staatsfeindliche und terroristische Taten zu diskreditieren. Wer sich gegen unsere Gesellschaft wendet, hat das Gastrecht verloren: ohne Wenn und Aber. Die Täter müssen von der Justiz für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden und zudem ist ihnen die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu entziehen.

Es gibt keine Gesellschaft auf unserer Erde, auf der Raub, Diebstahl, Betrug, Mord, Todschlag und weitere kriminelle Handlungen nicht unter Strafe stehen. Die Täter wissen demnach genau was sie tun, sie fürchten jedoch unsere lasche Justiz nicht.

Wenn ausländische Straftäter nicht entsprechend unserer Gesetze zur Verantwortung gezogen werden, wenn jede kleinere Straftat als Kavaliersdelikt behandelt wird und die Täter ungestraft (für viele sind Bewährungsstrafen unerheblich) davonkommen, so wird die Hilfsbereitschaft der Gesellschaft zunehmend kippen. Wenn das Recht juristisch und moralisch gebeugt wird und Wiedergutmachung nur noch auf jene zutrifft, die sie sich finanziell leisten können, so wird dies zunehmend zu Fremdenfeindlichkeit und auch zur weiteren Spaltung der Gesellschaft führen.

In den letzten Jahren hat es zahlreiche islamistische Attentate gegeben, bei denen deutsche Staatsbürger Opfer wurden: so in der Türkei, in Tunesien, in Ägypten und im eigenen Land. Über die Taten wird ausführlich berichtet. Die Täter erreichen durch die Medien das, was sie bezweckt haben: einen zweifelhaften Heldenstatus im extremistischen Zweig ihrer Religion.




Die Opfer hingegen sind schnell vergessen, sie tauchen nur noch als Zahlen auf. Ihre Namen und Geschichten erfahren wir fast nie. Die Hinterbliebenen werden in Stich gelassen. Informationen über den Tathergang werden ihnen vorenthalten, ihre Probleme interessieren keine Behörde, die Rechnungen jedoch erreichen sie schnell. Es sind nur bedingt die deutschen Behörden, die dafür Verantwortung tragen. Es ist die Gleichgültigkeit der Politik gegenüber dem Einzelnen, dem Betroffenen. Es ist für Politiker medienwirksam sich gegenseitige Schuld zu zuschreiben, Ausschüsse und Rücktritte zu fordern, populistische Forderungen und Vorschläge zur Verhinderung von zukünftigen Attentaten zu unterbreiten und letztlich sogar die Ursachen in einer verfehlten Integrationspolitik zu suchen. Da kommen so skurrile Forderungen wie elektronische Fußfesseln für Gefährder auf. Als wenn sich jemand, der sein Leben für seinen bizarren Glauben opfern will, sich von solch Hightech-Firlefanz abhalten lassen würde.

Die Wahrheit bekommen wir dabei selten zu hören: Islamistische Anschläge werden auch in Zukunft nicht zu verhindern sei. Auch die Ursachenforschung ist einfach: Die Attentäter sind Menschen, die unser gesellschaftliches Modell hassen und es mit allen Mitteln bekämpfen wollen. Der islamische Glaube, in seiner fundamentalistischen Auslegung, dient dabei als Argument, als Handlungsanweisung und als Rechtfertigung. Dem haben wir nichts bei Attentaten im Ausland entgegenzusetzen und nicht viel bei solchen in Deutschland. Hier müssen wir rigoroser gegen Kriminelle und Gefährder vorgehen, alle rechtlichen Möglichkeiten dazu ausschöpfen und notfalls auch Mal darüber hinausgehen. Bei der Abwägung von Entscheidungen und Rechten zu Gunsten von deutschen und anderen Bürgern oder von Gefährdern – auch wenn diese deutsche Staatsbürger sein sollten -, muss die Devise lauten: „citizen first“.

Dennoch wird es weitere Opfer geben! Dafür trägt unsere Politik die Verantwortung, auch wenn sie dagegen wenig tun kann. Die Fehler sind in der Vergangenheit begangen worden und Fehler sind menschlich. Die Politik jedoch muss daraus lernen und Wiedergutmachung leisten. Die steht Opfern und Hinterbliebenen zu, sie kann kein Wahlgeschenk sein, keine Wohltat der Politik, sie ist eine pflichtgemäße Leistung, die unsere Sozial- und Solidargesellschaft zu leisten hat. Hoffen wir auf die nächste Bundestagswahl!

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