Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems. Dieses dient vorwiegend der Altersvorsorge von Beschäftigten und wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert. Die von den Beitragszahlern eingenommenen Beträge werden unmittelbar zur Finanzierung der Leistungsberechtigten verwendet.
Die Geschichte der deutschen Sozialversicherung, und damit auch der Rentenversicherung, hat ihren Beginn zum Ende des 19. Jahrhunderts. Die industrielle Revolution hatte eine neue Klasse hervorgebracht, die der Arbeiter. Diese waren einzig auf ihren Arbeitgeber angewiesen und konnten nach Entlassung, Arbeitsunfähigkeit aus Krankheit oder Alter ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren.
Reichskanzler von Bismarck erkannte diese Situation und riet Kaiser Wilhelm I. ein Gesetze zum Schutz der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und für das Alter zu initiieren. Im Jahr 1881 veranlasste der Reichstag auf Grund der kaiserlichen Botschaft die Gesetze zum Schutz der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und für das Alter. Es folgten: 1883 das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz.
In der Folgezeit entwickelte sich das das Sozialversicherungssystem rasant und überdauerte beide Weltkriege. Bis 1957 wurde die Rentenversicherung durch ein Kapitaldeckungssystem finanziert. Jedoch war nach dem Zweiten Weltkrieg die Basis dieses Rentensystems weitgehend zerstört. Die Folge waren niedrige Renten und damit verbunden große Altersarmut.
In den 1950er Jahren hatte das Wirtschaftswunder eingesetzt und verstärkte die Kluft zwischen arbeitender Bevölkerung und Rentenempfängern weiter. Die 1957er Rentenreform sollte diese Lücke schließen. Die Gründungsväter der Bundesrepublik hatten sich dabei durchaus etwas gedacht und ihre Rechnung ging auch zunächst auf. Es gab viele Einzahler und im Verhältnis dazu wenig Leistungsempfänger. Es war für die damalige Zeit eine gute Entscheidung!
Jedoch begannen sich im Laufe der Jahrzehnte die Verhältnisse zu ändern. Arbeit wurde zunehmend knapper und es setzte eine demografische Entwicklung ein, die bis heute nicht gestoppt ist. Es gibt immer weniger Einzahler und immer mehr Rentenempfänger. Fatal begannen sich auch zunehmend die Ausnahmen der Beitragspflicht auszuwirken.
Dennoch war die damalige Rentenreform eine Erfolgsgeschichte und zugleich eine politische Maßnahme, die Vertrauen bildete. Doch das Rentensystem geriet, insbesondere seit der Wiedervereinigung, zunehmend in Schwierigkeiten. Immer weniger Versicherungspflichtige standen immer mehr Bezugsberechtigten gegenüber und diese Situation wird sich weiter zuspitzen. Zudem erwies sich die Befreiung für Beamten und Selbstständigen von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht als zunehmendes Problem.
Beamte verdienen gut und haben einen sicheren Job. Ihre monatlichen Bezüge haben sich zwar nicht gravierend von den Löhnen und Gehältern der gesetzlich Rentenversicherungspflichtigen abgekoppelt, bei den Altersbezügen besteht dennoch eine erhebliche Diskrepanz. In der Regel verabschieden sich Beamte nach 40 Jahren aus dem Dienst. Als Pension erhalten sie dann 71,75 Prozent des Bruttogehaltes, dass sie während der zwei letzten Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Von solcher Altersversorgung können Sozialversicherungspflichtige nur träumen, ihr Altersgeld liegt etwa 20 Prozent niedriger, obwohl sie ein Leben lang Beiträge bezahlt haben und die Beamten hingegen keinen Cent.
Die durchschnittliche Altersrente von Männern vor Steuern beträgt derzeit für Männer West 1.040 Euro (Ost 1.124 Euro) für Frauen West 580 Euro und für Frauen Ost 846 Euro. Darüber können Beamtinnen und Beamte nur müde lächeln. Sie beziehen, laut Versorgungsbericht der Bundesregierung 2015 durchschnittlich 2.940 Euro Pension, Spitzenbeamte sogar im Durchschnitt 4.370 Euro.
Im Jahr 2013 bezogen 1.146.255 Beamte oder Staatsangestellte in vergleichbaren Dienstverhältnissen Ruhegehalt von Bund oder Ländern. Diese Zahl hat sich also seit 1974 etwa verdoppelt. 2016 gab der Staat 63,91 Milliarden Euro für die Pensionen aus. Bitte keinen Neid! Aber mehr Gerechtigkeit! Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge, der Versicherungspflichtige dagegen ein Berufsleben lang. Das dann die Beitragszahler mit ihren Steuern auch noch die hohen Ruhestandsgehälter der Beamten zahlen müssen, ist nicht gerecht. Dass es auch anders geht, zeigen uns Österreich, die Schweiz und viele weitere Länder.
Auch Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern. Da sie jedoch Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst tragen müssen, ist dieses Modell für die meisten Selbstständigen unattraktiv oder auch unbezahlbar. Es gibt viele Selbstständige, die allein vorsorgen können und die staatliche Rentenkasse nicht benötigen. Doch es gibt wohl noch mehr – besonders Klein- und Einzelunternehmer – die die geforderten Beiträge einfach nicht aufbringen können. Als Resultat bekommen sie eine entsprechend niedrige Rente, bezogen auf die Jahre, die sie eingezahlt haben. Da wir jedoch in einem Sozialstaat leben, wird die Differenz bis zur jeweils festgelegten Grundsicherung aus Steuergeldern ausgeglichen.
Und dann gibt es da noch die Beitragsbemessungsgrenze. Das ist der Betrag, bis zu welchem das Arbeitsentgelt oder die Rente eines gesetzlich Versicherten für Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die jeweilige Grenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht. Wie schon bei der Pflegeversicherung von mir dargelegt, ist das für mich eine weitere Ungerechtigkeit.
Die Beitragsbemessungsgrenze Rente West liegt 2017 bei 6.350 Euro und Rente Ost bei 5.700 Euro versicherungspflichtigem Einkommen. Das beutet z.B.: Jemand der 6.350 Euro im Monat verdient zahlt den gleichen Beitrag wie jemand der 16.350 Euro oder 160.350 Euro verdient.
Die SPD hatte zwar den Wahlkampfslogan „für mehr Gerechtigkeit“, diese Problematik hat sie jedoch in allen Jahren ihrer Regierung oder Mitregierung nicht angegangen, ebenso wenig wie alle anderen Regierungsparteien.
Was ist also zukünftig erforderlich um die Rente zu stabilisieren, die jungen Einzahler nicht übermäßig zu belasten und die Staatshaushalte nicht aus dem Ruder laufen zu lassen? Ganz einfach: Zunächst einmal müssen alle die Einkommen haben bis zum Renteneintritt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und das auf ihr gesamtes Einkommen, also auch Beamte und Selbstständige. Die Beiträge dazu müssen vom Gesetzgeber festgelegt werden und können durchaus bei entsprechender Höhe prozentual angesenkt werden.
Im zweiten Schritt sollten die Maximalrenten erheblich gedeckelt werden, wie z.B. in der Schweiz. Dadurch könnten wahrscheinlich die Beiträge für alle Einzahler gesenkt werden. Für Gutverdiener besteht so die Möglichkeit mit weiteren privaten Säulen Altersvorsorge zu betreiben, für Geringverdiener und Menschen die wenig einzahlen konnten, muss die Rente jedoch auskömmlich sein. Im Zusammenhang mit einem bedingungslosen Grundeinkommen wären noch andere Modelle möglich.
Zudem wäre es überlegenswert, in wie weit private Altersvorsorge, egal auf welcher Basis, steuerlich geltend gemacht werden könnte. Und letztlich sollte endlich darüber nachgedacht werden, wie viele Beamte ein Land wie Deutschland wirklich braucht. Dass es auch ohne Beamte nach deutschem Beamtenrecht geht zeigen viele Staaten auf der Welt, unter anderem auch die USA. Wenn wir jedoch unbedingt auf Beamte beharren, so sollte das Beamtenrecht liberalisiert und der Zeit angepasst werden.