Archiv für den Monat: Juni 2016

Der Tod Adolf Hitlers

Ohne große Vorrede. Im April 1945 war für die deutsche Wehrmacht der Zweite Weltkrieg verloren. Das war auch Adolf Hitler klar, denn bereits ab dem 16. Januar 1945 lebte Hitler meist in den Räumen des Bunkers im Garten der Alten Reichskanzlei in Berlin. Hitler machte diesen Bunker zum Führerhauptquartier. Nach dem Tod des US-Präsidenten Roosevelt am 12. April 1945 schöpfte Hitler nochmals kurz Hoffnung, dass die Anti-Hitler-Koalition doch noch brüchig werden könnte. Zunehmend jedoch verweigerten ihm selbst seine engsten Mitstreiter die Gefolgschaft. Als selbst SS-General Felix Steiner ablehnte, Hitler mit seiner SS-Armeegruppe bei der Verteidigung Berlins zu unterstützen, wurde diesem wohl klar, dass seine Zeit angelaufen war. Er beauftragte seinen Chefadjutanten, SS-Obergruppenführer Julius Schaub, alle Papiere und Dokumente aus seinen Privattresoren in Berlin, München und auf dem Berghof zu vernichten. Am 25. April wurde Hitler von dem Zusammentreffen der US-Armee mit Sowjetsoldaten in Torgau unterrichtet, die dort eine Siegesfeier abhielten. Auch über der Einkesselung Berlins wurde er ständig informiert. Er ließ sich laufend über deren Vorrücken des Feindes in das Stadtzentrum unterrichten. Hitler war sich seiner Schuld wohl bewusst, doch was kommen würde, wusste er nicht. Er wollte nicht in die Hände der Rotarmisten fallen. Am 28./29. April, gegen Mitternacht, heiratete er seine Lebensgefährtin Eva Braun. Zwischenzeitlich war auch Hitlers engster Vertrauter, Joseph Goebbels und dessen Frau und Magda, mit ihren sechs Kindern, in den Führerbunker eingezogen.
Hitler wusste, dass sich der feindliche Gürtel immer enger um Berlin zog. Am 30. April 1945 nahm er sich mit seiner Frau im Bunker das Leben, angenommen wird mit Gift. Die Leichen von Hitler und Braun sollen dann mit Benzin übergossen und vor dem Notausgang des Bunkers im Garten der Neuen Reichskanzlei verbrannt worden sein. Am Tag darauf nahm sich auch Joseph Goebbels mit Familie das Leben. In Folge gingen einige weitere hohe Hitlervertraute im Führerbunker in den Tod.
Soweit die allgemeine Geschichtsschreibung – zum Teil bis heute. Die Angst, selbst vor dem toten Adolf Hitler, war besonders bei den Sowjets riesengroß. Also wurde an der propagierten Legende vom Tode Hitlers und des mysteriösen Verschwindens seiner Leiche festgehalten und diese befeuert.
Dennoch kam niemals wirklich Ruhe in Hitlers Todesstory – er wurde gesucht, zahlreiche Mutmaßungen machten die Runde und immer wieder soll er auf allen fünf Erdteilen gesichtet worden sein. Selbst bei den amerikanischen Geheimdiensten gibt es angebliche Sichtungsunterlagen.
Was sich jedoch nach Hitlers Selbstmord ereignet hat, möchte ich im Folgenden berichten:
Adolf Hitler muss die Rotarmisten schon gehört und gespürt haben, als er sich mit seiner Frau tötete. Am 29. April waren die Sowjets nur noch etwa 500 m von der Reichskanzlei entfernt und es fand ein unaufhörlicher Schusswechsel statt. Am 30. April gegen 1 Uhr 30 Minuten beschloss das sowjetische Oberkommando das Feuer auf die Reichskanzlei zu konzentrieren. Nachdem das deutsche Gegenfeuer nachgelassen hatte, begann der Sturm auf die Reichskanzlei. Eine sowjetische Aufklärungstruppe, die zur angreifenden Abteilung unter General Kusnezow gehörte, erhielt den Auftrag Adolf Hitler und sein Oberkommando zu finden. Geleitet wurde die Operation der Aufklärungstruppe von Oberstleutnant Iwan Klimenko. Er wusste, dass Hitler und seine engsten Vertrauten sich im Führerbunker unter der Reichkanzlei befinden mussten.
Nachdem die Reichskanzlei eingenommen worden war, begann die Arbeit von Klimenkos Truppe. In den Führerbunker gelangte man nur durch ein Vestibül in der Reichskanzlei, von wo eine breite Treppe nach unten führte. Ein zweiter Eingang führte vom Hofinneren durch einen Eingang in der betonierten Wand. Der Führerbunker war ein höchst verworrenes unterirdisches Labyrinth, in dem sich Klimenkos Leute zunächst nicht zurechtfanden. In Hitlers Gemächern konnten die Aufklärer jedoch niemanden finden. Sie setzten ihrer Suche in allen Räumen der Reichskanzlei fort – vergebens! Im Bunker fanden Klimenkos Leute viele exklusive Lebensmittel, kostbare Weine und Kognaksorten; sogar eine Küche war eingerichtet. Einige hohe SS-Leute hatten sich wohl bis zur Bewusstlosigkeit besoffen, um sich anschließend eine Kugel in den Kopf zu jagen – überall war unerträglicher Leichengestank und Blutlachen.

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Die Suche nach Hitler und Goebbels blieb jedoch erfolglos. Dann wurden die Leichen von Goebbels und seiner Frau auf dem Hof gefunden: Beide waren stark durch Feuer in Mitleidenschaft gezogen, aber noch zweifelsfrei zu identifizieren. Tag und Nacht wurden gefangene deutsche Beamte und Wehrmachtsangehörige vernommen – ohne Erfolg! Dann wurde Klimenko ein Mann zugeführt, dessen Papiere ihn als Admiral Voß auswiesen. Voß, Bevollmächtigter von Großadmiral Dönitz, war die letzte Tage bei Hitler zu Gast gewesen. Er sagte aus, dass ihm von Hitler wichtige Dokumente für Dönitz übergeben worden waren, den er zu seinem Nachfolger ernannt hatte. Voß war auch Zeuge bei Hitlers Hochzeit und er sagte aus, dass Hitler und Braun sich am 30.April das Leben genommen hätten. Dann erklärte sich Voß bereit, die Aufklärer bei ihrer Suche nach Hitler zu unterstützen.
In einem betonierten Bassin im Außengelände, entdeckte Voß unter vielen Leichen eine, die er als Hitler ansah. Und die Leiche sah Hitler wirklich ähnlich, was die Version von einem Hitler-Doppelgänger aufkommen ließ. Etwa 10 Personen aus Hitlers direktem Umfeld wurden dann zur Identifizierung herangezogen, darunter der Hausmeister, der Garagenchef der Reichskanzlei, Karl Schneider und Hitlers Leibkoch, Wilhelm Lange, die alle übereinstimmend erklärten, dass der Leichnam nicht Adolf Hitler sei. Die Suche begann von neuem.
Zur gleichen Zeit fiel dem Soldaten Tschurakow ungefähr vier Meter vom hofseitigen Eingang des Führerbunkers ein Trichter im Boden auf, in dem eine Panzerfaust lag. Aus Sicherheitsgründen wurde angewiesen, die Panzerfaust zu bergen. Tschurakow kletterte in den Trichter um die Waffe zu fassen, als der Trichterboden etwas nachgab und der Soldat sah eine graue Decke, aus der Füße herausragten. Daraufhin wurde mit einer Grabung begonnen und es wurden die Leichen eines Mannes und einer fast nackten Frau geborgen. Zu diesem Zeitpunkt dachte Klimenko noch, die Leiche Hitlers gefunden zu haben – diese lag im blauen Speisesaal der Reichskanzlei zur Identifizierung. Daher gab Klimenko die Anweisung den Trichter mit den beiden Leichen auf dem Hof wieder zu zuschütten.
Als den Sowjets bewusst wurde, dass sie mit der angeblichen Leiche Hitlers einem Irrtum aufgesessen waren, ließ Klimenko den Trichter, in dem die Panzerfaust gefunden worden war, erneut öffnen. Hitlers Wachleuten und Bediensteten wurden dann die beiden Leichen sowie die zwei, bei den Leichen gefundene Hundekadaver, zur Identifizierung vorgezeigt. Alle waren sich einig, die gefundenen waren Hitler und Braun. Die Identifizierung wurde protokollarische aufgenommen und durch Zeichnungen ergänzt. Der eine Hund wurde zudem von Hitlers Hundewart, Paul Feni, eindeutig als Hitlers Hund „Blondi“ erkannt. Die SS-Leibwache Harri Mengeshausen gab weiterhin ein Geständnis ab, an der versuchten Verbrennung von Hitler und Braun sowie an der Vergrabung ihrer Leichname beteiligt gewesen zu sein. Mengeshausens Angaben wurden von einigen anderen Wachleuten und Bediensteten bestätigt. Als Protokollzeugen der sowjetischen Aufklärer unterzeichneten Oberstleutnant Klimenko, Soldat Oleinik und Soldat Tschurakow.
Die Leichen von Hitler und Braun wurden dann in zwei Holzkisten gepackt, in ein Auto verladen und zum Stab gebracht. Damit war die Arbeit der Aufklärungstruppe der Sowjetarmee unter Oberstleutnant Iwan Klimenko beendet. Dieser Sachstand wurde bereits 1965 vom Spiegelredakteur Erich Kuby recherchiert. Doch was geschah dann mit den Leichnamen von Hitler und Braun? Darüber gab es bisher keine weiterführenden Informationen.

Über die Jahrzehnte war Hitlers Tod Anlass zu Spekulationen und Gerüchten. War er wirklich tot? Oder hatte man ihn tatsächlich in Südamerika gesehen?
Bekannt ist, Stalin hatte Angst das Hitler nicht tot sein könnte. Er hätte Hitler gern lebend erwischt, dann hätte er sich seiner Sache sicher sein können. Aber das Leben ist kein Wunschkonzert, selbst Stalin musste die Tatsachen so hinnehmen wie sie waren.
Erst unter Staats- und Parteichef Leonid Breshnew wurde Hitlers Geschichte endgültig abgeschlossen. Aber der Reihe nach: Die Leichen von Hitler und Braun waren am 5. Mai 1945 in zwei Holzkisten in den sowjetischen Stab nach Berlin/Buch gebracht worden. Schon Tage später verlegt die 3. Stoßarmee von Buch nach Finow und die sterblichen Reste des Führers und seiner Frau wurden trophäengleich mitgeführt. Dort werden die Leichname erneut vergraben. Kurz darauf kommt der Befehl einer erneuten Identifizierung, die Leichen werden exhumiert und am 17. Mai wieder unter die Erde gebracht. Jedoch erneut nicht für lange. Bereits im Sommer 1945 kommt der Befehl nach Rathenow zu verlegen. Jedoch nicht ohne Hitler, lautet die Anweisung. Es folgt das Übliche: Ausgraben in Finow, vergraben in Rathenow. Es sollte nicht von Dauer sein. 8 Monate später, folgte eine Verlegung nach Magdeburg: ausgraben, vergraben. Dort in Magdeburg sollte Hitler die nächsten 24 Jahre verbringen.
Es kam die Wiedervereinigung und der Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus dem Gebiet der ehemaligen DDR – auch aus Magdeburg. Die internationalen Medien fanden wieder Interesse am Thema Hitler und sie hatten viel recherchiert, was zu Sozialismuszeiten unmöglich war. Sie hatten herausbekommen, dass sich die Kommandantur der 3. Armeegruppe in Magdeburg im Haus Westendstraße 32 befand. Dort musste Hitler liegen, so ihre Annahme. Es wurde gefilmt und fotografiert, Wissenschaftler untersuchten Proben, die nicht von Hitler stammen konnten und Zeitzeugen machten Angaben, die so nie geschehen sein konnten. Warum? Zu DDR-Zeit hatte man den Straßennamen geändert: Heute heißt die Westendstraße Klausenerstraße und das Haus mit dem Hof hat die Nr. 23.
Auch konnten die damaligen Medien nichts von der Geheimaktion mit Namen „The Archives“ wissen, die das Ende Hitlers besiegelte.
Es war am 5. April 1970, als die Geheimaktion, die KGB-Chef Juri Andropow mit dem Segen von Breshnew anordnete, Hitlers Geschichte endgültig besiegelte. Als Sichtschutz wurde auf dem Hof des Hauses der Kommandantur ein Zelt aufgestellt und es wurde zu graben begonnen. Die sowjetische Sondereinheit förderte fünf Munitionskisten zu Tage. Darin die sterblichen Überreste von Adolf Hitler, Eva Braun und der Familie Goebbels. Die nach 25 Jahren halbzerfallenen Skelette wurden in andere, stabile Holzkisten umgepackt. Dann wurden die Kisten auf das Übungsgelände der sowjetischen Panzergruppe am Biederitzer Busch geschafft, und da tritt ein einziger Widerspruch auf, denn ein anderes Protokoll nennt „ein unbebautes Terrain in der Gegend der Stadt Schönebeck“. Um unauffällig agieren zu können, war offiziell ein Lagerfeuer entfacht worden. Die Kisten mit den sterblichen Überresten wurden mit 20 Liter Benzin übergossen und angezündet. Nichts soll bleiben von Hitler, war die Devise. Die Asche des Lagerfeuers wurde später sorgfältig in einen Sack abgefüllt. Dann fuhren Oberst Kowalenko, Major Schirokow und Oberleutnant Gumentjuk mit dem Asche-Sack in einem Geländewagen Typ GAZ-69 auf die Landstraße K1010. Bei Biederitz, in der Nähe von Magdeburg, fuhren sie auf einen Feldweg der sie zur Umflutehle brachte. Dieser kleine Wasserlauf wird von einer Bogenbrücke überspannt, die Schweinebrücke heißt. An dieser Brücke hält der GAZ-69, Wladimir Gumentjuk nahm den Sack und streute die Asche von Hitler, Braun und Familie Goebbels ins Wasser. Damit war die Geheimdienst-Aktion der Sowjets abgeschlossen. Mit dieser Maßnahme wollten man eine letzte Ruhestätte Hitlers verhindern, die zu einem Ort für Nazi-Pilger werden könnte, so der ehemalige Sowjet-General Khristoforov.
Man könnte also sagen, der Führer Adolf Hitler hat in der Magdeburger Ehle sein siebtes Grab gefunden. Ausgerechnet in Sachsen-Anhalt, in einem Land das er nicht mochte, zu Lebzeiten insgesamt nur achtmal besuchte und an das er nie gute Erinnerungen hatte.
Dabei hatte Hitler für seinen Tod ganz andere Vorstellungen. In Linz wollte er bestattet werden, mit SS-Parade, goldenem Sarg, besetzt mit prachtvollen Edelsteinen aus dem Ural. Seine letzte Ruhestätte wollte er dort in einem Mausoleum finden – stattdessen als letzte Akt der Sturz von der Schweinebrücke in der sachsen-anhaltinischen Provinz.




Das letzte vollstreckte Todesurteil auf deutschem Boden

Jedes Land verfügt über ein eigenes Strafgesetz, in dem die Strafen für einen Straftatbestand exakt definiert sind. Als härteste Strafe gilt für besonders schwere Straftaten häufig die Todesstrafe. Sie wird von der Justiz eines Landes durch ein Todesurteil ausgesprochen und eine hoheitlich bevollmächtige Person vollstreckt das Urteil durch eine Hinrichtung.
Die Todesstrafe, also die Tötung eines Menschen als Strafe, existierte in der menschlichen Kulturgeschichte bereits in der Antike und hat in vielen Ländern bis heute Bestand. Sie entwickelte sich aus der Blutrache, einem ungeschriebenen Sippenrecht vorstattlicher Gesellschaften. Die Todesstrafe ist die frühste kodifizierte Strafart, die bereits in der ältesten bekannten Rechtssammlung, der sumerischen Codex Ur-Nammu (ca.2100 v. Chr.), für Mord und Ehebruch vorgesehen war. Über die Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg wurde diese drakonische Strafe jedoch niemals in Frage gestellt. Erst mit dem Aufkommen des Humanismus im 18. Jahrhundert wurde das Recht der Machthaber und der Justiz zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe erstmals angezweifelt.
Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Das erste Land, dass die Todesstrafe abschaffte war San Marino – die älteste bestehende Republik der Welt – im Jahr 1848; es folgten 1870 die Niederlande sowie 1882 Costa Rica. Salonfähig wurde der Verzicht auf die Todesstrafe, und damit deren Abschaffung, erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).
In den deutschsprachigen Ländern schaffte zuerst die Schweiz 1942 mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung, 1949 die Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 Grundgesetz und 1950 Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Todesstrafe ab. Nur die ehemalige DDR hielt bis 1987 an ihr fest, vollstreckte jedoch 1981 letztmalig ein Todesurteil.
Mit Stand vom März 2015 stellt sich die Situation in 198 Ländern wie folgt dar: 102 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, in 6 Staaten existiert die Todesstrafe nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht), 34 Staaten haben einem Hinrichtungsstopp eingeführt, 56 Staaten bringen die die Todesstrafe auch im gewöhnlichen Strafrecht weiterhin zur Anwendung.
Die sowjetische Besatzungszone hatte zunächst keine unabhängige Rechtsprechung. Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1949 verlangte die UDSSR die Wiedereinführung der Todesstrafe und wandte diese bis 1953 mit ihren Militärtribunalen – in enger Zusammenarbeit mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit – an 1112 deutschen Zivilisten an; vollstreckt wurden die Urteile jedoch ausschließlich in Moskau. Weiterhin verhängten sowjetische Militärgerichte nach den Aufständen am 17. Juni 1953 mindestens 18 Todesurteile, die umgehend vollstreckt wurden.
Zudem wurde auch die DDR-Justiz bei der Verhängung von Todesurteilen aktiv. Insgesamt wurden bis zur Aufhebung der Todesstrafe 227 rechtskräftige Todesurteile ausgesprochen, wovon man 166 auch vollstreckte. Im Einzelnen waren das 52 Hinrichtungen wegen politischer Delikte, 64 wegen Verbrechen in der NS-Zeit sowie 44 klassische Kriminaldelikte, wie hauptsächlich Mord. Die Todesurteile der DDR-Gerichtsbarkeit wurden zuerst durch Enthauptung Mittels Fallbeil, die der Waldheimer NS-Prozesse durch Erhängen vollstreckt. Ab 1968 war die Hinrichtungsmethode ein „unerwarteten Nahschuss ins Hinterhaupt“.
Das letzte Todesurteil in der DDR, sowie auch das letzte auf deutschem Boden, wurde am 26. Juni 1981 vollstreckt. Hingerichtet wurde der Offizier der Staatssicherheit Werner Teske.
Werner Siegfried Teske wurde am 24. April 1942 geboren. Er studierte an der Humboldt-Universität Berlin Volkswirtschaftslehre und promovierte 1969. Bereits während des Studiums verpflichtete sich Teske für eine hauptamtliche Tätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit, wo er zunächst im Bereich Wissenschaftsspionage für die Hauptverwaltung Aufklärung im westlichen Ausland tätig war. In dieser Tätigkeit wurde er mit der Demokratie westlichen Stils und marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen konfrontiert, die in ihm Zweifel an der Richtigkeit des politischen Systems der DDR aufkommen ließen. Für einen geplanten Frontenwechsel schaffte Teske über Jahre hinweg geheime Unterlagen nachhause. Nachdem sein Kollege, der Oberleutnant des MfS Werner Stiller, in einer spektakulären Flucht die DDR Richtung Bundesrepublik verlassen hatte, wurden zahlreiche DDR-Spione in Westeuropa und den USA enttarnt. Das MfS erhöhte daraufhin seine Sicherheitsmaßnahmen erheblich und überprüfte viele Mitarbeiter, so auch Werner Teske. Bei der Überprüfung seines Panzerschrankes wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die daraus resultierenden weiteren Nachforschungen führten zur Aufdeckung größerer Unregelmäßigkeiten im Umgang mit MfS-Geldern an Informanten. Es stellte sich heraus, dass Teske rund 20.000 DM und 21.500 DDR-Mark an Operativgeldern veruntreut hatte. Am 04. September 1980 wurde Teske unter einem Vorwand in ein geheimes MfS Objekt gelockt und dort festgehalten. Während dieser Zeit wurde gegen ihn ermittelt und auch seine Wohnung durchsucht. Dabei fielen dem MfS die entwendeten, geheimen Akten von großem Umfang in die Hände. Am 11. September gestand Teske, sich seit Jahren auf eine Flucht in die BRD vorbereitet zu haben.
Obwohl die Tat nur vorbereitet und nicht ausgeführt worden war, und nur der Diebstahl geheimer Dokumente sowie die Veruntreuung von Operativgeldern als Straftaten zu werten waren, wurde Teske in einem Geheimprozess vor einem Militärgericht zum Tode verurteilt. Die Anklage lautete: vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnen- und Republikflucht. Obwohl die Tat nicht vollendet wurde erhielt Teske die Höchststrafe, das Todesurteil.
Ein Gnadengesuch Teskes wurde abgelehnt und er wurde in die Vollzugsanstalt nach Leipzig überführt, in der sich auch die Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand. Dort wurde Werner Teske vom Vollstreckungsbeauftragten, dem letzten Henker der DDR, Hermann Lorenz, mittels Pistole mit Schalldämpfer durch einen Kopfschuss am 26.Juni 1981 hingerichtet. Wie damals üblich erfolgte der Todesschuss von hinten ohne Vorwarnung, direkt nach dem Eintritt des Delinquenten. Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert. Es war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR und auch in ganz Deutschland.
Alle Hinrichtungen in der DDR wurden geheim gehalten, selbst nach veröffentlichten Todesurteilen in Schauprozessen. Die Angehörigen erhielten zwar eine Nachricht, die Leichen wurden jedoch nicht ausgehändigt. Oft verzeichnen die Bestattungs- oder Totenscheine fingierte „natürliche“ Todesursachen wie „Herzversagen“. Die Zahl und Art der Hinrichtungen wurden erst nach der politischen Wende 1989/90 bekannt.
Die Todesstrafe ist weltweit umstritten, dennoch halten fast die Hälfte aller Staaten an ihr fest, darunter auch die USA. Die Für- und Wieder-Argumentationen werden diesbezüglich recht unvereinbar geführt, sie alle hier aufzuführen würde diesen Rahmen sprengen. Ich möchte weder den Befürwortern noch Ablehnern das Wort reden. Ein Ablehnungsgrund auf den ich hier eingehen möchte, ist die fehlende Chance zur Einsicht und Besserung für den Täter.
Sich ändernde Situationen erfordern neue und andere Maßnahmen. Erstmals seit der Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland geht es nicht um die Höchststrafe für politische Delikte oder für Mordtaten, sondern um islamistischen Terror. Es geht um verblendete Anhänger einer Religion, die wahllos Menschen anderen Glaubens – Ungläubige – in möglichst großer Zahl töten wollen und dabei den eigenen Tod einplanen oder sogar als Selbstmordattentäter auftreten.
Welche Höchststrafe soll eine Gesellschaft für solche Täter verhängen, die nach der Terrorattacke lebend in die Hände von Polizei und Justiz fallen? Wird dann für solche Terroristen eine Lebenslange Haft als Urteil verhängt, die wohl auch im Strafvollzug jede sich bietende Möglichkeit zur Tötung „Ungläubiger“ nutzen werden, und das ohne Rücksicht auf das eigene Leben. Welchen Justizvollzugsbeamten und welchen Mithäftlingen will man solche tickenden Zeitbomben zumuten? Weiter möchte ich mich hierzu nicht äußern, habe aber vielleicht einen kleinen Denkanstoß gegeben. Bisher hatte Deutschland diesbezüglich Glück, aber der islamistische Terror wird auch uns erreichen. Und nach solchen Terrorakten, wie z.B. in Paris, etwa noch die Humanitätskeule für die überlebenden Täter schwingen zu wollen, würde an Schizophrenie grenzen. Und es würde meiner Meinung nach unseren gesamten Wertekanon zum Wanken bringen.

Auch interessant: „Tödlicher Alltag – Strafverteidiger im Dritten Reich“ von Dietrich Wilde




Die Luftschlacht von Oschersleben

Von 1939-1945 gab es unzählige Luftangriffe der Alliierten gegen deutsche Städte, Industrie – und Militäranlagen. Die deutsche Wehrmacht, und insbesondere die deutsche Luftwaffe, ergaben sich diesen bis heute umstrittenen Flächenbombardements jedoch nicht ohne erhebliche Gegenwehr. Insgesamt prasselten in diesem Zeitraum auf das Deutsche Reich sowie auf die von deutschen Truppen besetzten Gebiete die unglaubliche Masse von 2 770 540 Tonnen Bomben nieder.
Eine der größten Luftschlachten, vielleicht sogar die größte in Deutschland und Europa, fand am 7.Juli 1944 über Mitteldeutschland statt. Sie bekam den Namen „Luftschlacht von Oschersleben-Egelner Mulde“ und wurde von den Nationalsozialisten als „Blitzluftschlacht von Oschersleben“ propagiert. Heute ist von diesem Ereignis kaum noch etwas bekannt.
Am frühen Morgen des 7.Juli 1944 startete von Südengland aus die 8.US-Luftflotte einen Schwerpunktangriff auf Mitteldeutschland. 1 129 B-17 und B-24 Bomber waren gestartet, begleitet von 756 Begleitjägern. Ihre Ziele waren klar definiert: Hydrierwerke Lützkendorf, Böhlen und Merseburg, sowie Flugzeugwerke und Zulieferer in Aschersleben, Oschersleben, Halberstadt, Bernburg, Halle und Leipzig sowie die Flugplätze in Kölleda und Nordhausen. Zugleich griff die United States Army Air Forces (USAAF) von Italien aus die Treibstoffwerke in Oberschlesien an, damit die bereits stark geschwächten deutschen Abwehrkräfte auch noch aufgesplittert wurden.
Bomber über Nürnberg - WikipediaDie deutsche Luftabwehr hatte die aus England anfliegende 8. US-Luftflotte jedoch frühzeitig gesichtet und war in Bereitschaft. Viel hatten die Deutschen dennoch nicht aufzubieten: IV.Sturm/JG 3, gesamte JG 300, II./JG 5 sowie I. und II./ZG 26. Insgesamt standen den 1 885 US-Flugzeugen etwa 90 deutsche Jäger der Typen Me-109 und FW190 gegenüber. Die Amerikaner kamen mit drei getrennt angreifenden Divisionen. Etwa gegen 8.30 gab es bei den deutschen Abwehrkräften den Alarmstart – die Kräfte sollten sich über dem Brocken zu einem Kampfverband zusammenschließen. Doch wohl schon vor diesem Treffen bekamen die deutschen Jäger ersten Feindkontakt. Die Deutschen hatten somit die US-Bomber bis nach Mitteldeutschland eindringen lassen, bevor sie begannen diese zu attackieren. Diese Strategie war sicherlich dem Umstand geschuldet, dass ein Angriff weiter westlich keine Erfolgsaussichten gehabt hätte, denn den 756 Begleitjägern der Amerikaner hätten die 90 deutschen Jäger nichts entgegensetzen können. Der Treibstoff der Begleitjäger reichte jedoch nicht, um die Bomber bis zu ihren Zielen zu begleiten – sie mussten vorher abdrehen. Diesen Zeitpunkt nutzten die Deutschen Jäger um gegen die US-Bomber erhebliche Erfolge zu erzielen. Zwar konnte ein Großteil der Bombenabwürfe nicht verhindert werden – so wurde auch der Leipziger Hauptbahnhof zerstört -, dennoch erlitten die Amerikaner drastische Verluste. Allein über dem Harzgebiet sowie dem Harzumland konnte ich für diesen Tag 39 Abstürze von B-17 und B-24 Bombern recherchieren. Bei diesen Bomber-Abstürzen konnte ich 119 tote amerikanische Flieger sowie 117 in Kriegsgefangenschaft (P.O.W) geratene ermitteln. Hinzu kamen noch zahlreich Verluste von Begleitjägern sowie deren Piloten.
Offizielle Zahlen zu den US-amerikanischen Verlusten jenes 7. Julis 1944 liegen bis heute nicht vor. Die Mutmaßungen schwanken zwischen 4 und 30 Prozent Verlust der gestarteten Bomber. Dennoch war dieser Bombereinsatz für die Amerikaner ein Desaster und führte zu einem Strategiewechsel der jedoch einige Zeit in Anspruch nahm.
Doch wie konnte eine Anzahl von etwa 90 deutschen Jägern – auch die hatten einige Verluste zu beklagen – eine amerikanische Armada von insgesamt 1885 Flugzeugen derart zusetzen. Dazu gibt es von verschiedenen Autoren verschieden Thesen.
These 1: Die deutschen Jäger waren mit einer neuartigen Panzerung ausgestattet, die getestet wurde. Diese These schließe ich aus, es gibt keine Hinweise dafür und es ist technisch auch schwerlich machbar, ein Jagdflugzeug nachträglich zu panzern ohne seine Flugeigenschaften erheblich zu verschlechtern.

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Vermutung 2: Die deutschen Jäger haben erstmals Luft-Luft-Raketen als Bordwaffen gegen die „Fliegenden Festungen“ eingesetzt. Auch diese These lehne ich ab. Die einzige von deutscher Seite im 2. Weltkrieg eingesetzte Luft-Luft-Rakete war die ungelenkte R4/M „Okan“. Von ihr wurden bis zum Kriegsende 12.000 Stück produziert, sie konnten aber erst ab 1945 eingesetzt werden. Der Name Luft-Luft-Rakete besagt, dass sie in der Luft abgefeuert wird, um Ziele in der Luft zu treffen. Die beiden lenkbaren Luft-Luft-Raketentypen Henschel Hs 117H und Ruhrstahl X-4 befanden sich noch in der Entwicklung und kamen angeblich nicht mehr zum Einsatz.
Vermutung 3, meine These: Von militärischen Gesichtspunkten aus können also keine Luft-Luft-Raketen zum Einsatz gekommen sein. Wohl aber Raketenwerfer – sogenannte Nebelwerfer -, die von Dipl.-Ing. Rudolf Nebel bereits im ersten Weltkrieg entwickelt und getestet wurden. Die Weiterentwicklung im 2. Weltkrieg hieß Nebelwerfer 21-cm-Werfer-42. Dieser war ein Raketenwerfer mit fünf im Kreis angeordneten Rohren von 1.300 mm Länge, der eine Reichweite bis zu angeblich 7,8 km besaß.
Als sich 1943 herausstellte, dass sogar schwere Bordkanonen für die Bekämpfung der feindlichen Bomber nicht wirkungsvoll genug waren, wurde aus eigener Verantwortung von deutschen Fliegeroffizieren die Verwendbarkeit des Werfers auf seinen Einbau in Jagdflugzeugen untersucht. Ab Januar 1944 fanden entsprechende Tests statt, in denen die Jagdflugzeuge Me-109 und Fw-190 mit diesen Raketenwerfern ausgerüstet wurden. Schnell zeigte sich die Überlegenheit dieser Raketenwerfer – genannt Wgr 21 – gegenüber den üblichen Bordwaffen. Mit diesen neuen Bordwaffen und ihrer erheblichen größeren Reichweite konnten die Panzerungen der amerikanischen Bomber effizient durchbrochen werden. Allerdings gab es einen Wermutstropfen: Die Anzahl der mitzuführenden Raketen war auf fünf begrenzt.
So ausgestattet, neben den MGs, griffen die deutschen Jäger wohl die amerikanischen Bomber an. Diese waren den deutschen Jägern schutzlos ausgeliefert und sie versuchten Richtung Rhein zu fliehen. Viele schafften es jedoch nicht. Die es schafften, wurden dort von den zurückgebliebenen Begleitjägern in Empfang genommen, die die Deutschen Jäger abdrängten. Der Schwerpunkt dieser Luftschlacht lag jedoch über der Egelner Mulde – mitten in Deutschland.