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Von Kriminellen und Attentätern, von Wiedergutmachung und von Recht und Gerechtigkeit

Alle Täter genießen in Deutschland Schutz, alle Opfer krimineller Handlungen hingegen werden schlichtweg im Stich gelassen.

Die deutsche Politik beruft sich tagtäglich auf den Rechtsstaat und die Menschenrechte. Doch in der Rechtspraxis stellt sich die Frage, ob das Recht differenziert, zwischen Täten und Opfern. Zudem genießen die Opfer wenig Aufmerksamkeit, und dass sowohl im Handeln der staatlichen Institutionen wie auch in den Berichten der Medien.

Opfer wollen sicherlich keine öffentlichkeitswirksamen Auftritte und Berichterstattungen, sie brauchen jedoch Hilfe und Unterstützung vom Staat. Es ist eine prägnante Aufgabe des Staates für den Opfer- und Hinterbliebenenschutz zu sorgen.

Nun bin ich kein Freund pauschaler Verurteilungen, weswegen ich die vorherrschende Situation an zwei repräsentativen Beispielen aufzeigen möchte. Diese stehen keinesfalls mit Fremdenfeindlichkeit in Zusammenhang, jedoch muss eindeutig angemerkt werden, dass Flüchtlinge und Immigranten keinen Sonderstatus genießen können und dürfen. Jedoch begehen keinesfalls nur „Ausländer“ kriminelle Handlungen, die Mehrzahl wird von deutschen Staatsbürgern begangen.

Wie auch immer: Die Zahl der Geschädigten und Opfer, bei denen die Täter keine finanzielle Schadenswiedergutmachung leisten, steigt von Jahr zu Jahr. Wo nichts zu pfänden ist, findet auch keine Wiedergutmachung statt. Den gerichtlichen Titel, sofern es überhaupt einen gibt, kann sich das Opfer dann hinter den Spiegel stecken.

Diese Situation, die jährlich Hunderttausende heimsucht, ist deutsches Recht – doch gerecht ist sie nicht. Zwangsarbeit ist in Deutschland untersagt, diese ist menschenunwürdig heißt es. Ist es menschenwürdig, wenn ehrliche Bürger und Steuerzahler um ihr Eigentum gebracht werden, körperliche Schäden erleiden oder sogar ihr Leben verlieren ohne dass die Täter Schadenswiedergutmachung leisten müssen. Ich denke wir müssen dieses Thema diskutieren und neue zeitgemäße Lösungen finden.

Weitaus gravierender ist jedoch der Umgang mit ausländischen Straftätern, insbesondere mit Flüchtlingen und Immigranten. Besonders die Polizei in den Großstätten weiß davon ein Lied zu singen. Die Beamten, die ihren Dienst auf der Straße tun, sind zunehmend frustriert. Sie kontrollieren und nehmen vorrangig junge ausländische Männer fest, die Eigentums-, Drogen- und andere Delikte begehen. Dabei werden sie beschimpft, beleidigt, bedroht und angegriffen. Diese jungen ausländischen Straftäter werden verhaftet und sind in der Regel nach 24 Stunden wieder auf freiem Fuß. Das ist mehr als frustrierend für die Ermittlungsbeamten und auch für uns Bürger. Wenn diesen Straftätern der Boden zu heiß wird, dann wechseln sie einfach das Bundesland und alles beginnt von vorn. Ist das Gerechtigkeit? Wenn ein Temposünder gestoppt wird und einen Polizeibeamten beleidigt, so hat er mit drastischen Geldstrafen zu rechnen. Bei Angriffen auf einen Beamten hat der Bürger im Allgemeinen nichts mehr zu lachen, der Ausländer hingegen kommt vor Lachen über unsere Justiz wohl nicht in den Schlaf. Es haben sich kriminelle Strukturen in zahlreichen Großstädten und Ballungsgebieten etabliert, die durchaus in den Bereich der organisierten Kriminalität hineinreichen und die es durch unsere Justiz mit Nachdruck zu bekämpfen gilt.

Leider hat sich bei NGO’s, Medien und in der Politik eine Art Entschuldigungskultur sowohl für junge deutsche Straftäter, besonders aber für junge Immigranten etabliert. Diese Täter werden zunehmend „als Opfer der Verhältnisse“ exkulpiert. Damit versucht man die Täter von ihrer persönlichen Verantwortung zu entlasten und zudem werden andere Verantwortliche gesucht. Diese Exkulpierung können wir auch zunehmend bei islamistischen Attentätern feststellen. Ihre Lebensumstände, Krieg, Flucht usw. werden als Entlastungsargumente herangezogen. Sicherlich haben viele Flüchtlinge und Immigranten Schweres hinter sich. Nur dafür kann unsere Gesellschaft nichts. Hier hat jeder Flüchtling Sicherheit, eine Unterkunft, hat genug zu Essen und bekommt Geld für seinen Lebensunterhalt. Keine Entschuldigung kann daher dazu dienen unsere Gastfreundschaft durch kriminelle Handlungen oder staatsfeindliche und terroristische Taten zu diskreditieren. Wer sich gegen unsere Gesellschaft wendet, hat das Gastrecht verloren: ohne Wenn und Aber. Die Täter müssen von der Justiz für ihre Taten zur Verantwortung gezogen werden und zudem ist ihnen die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu entziehen.

Es gibt keine Gesellschaft auf unserer Erde, auf der Raub, Diebstahl, Betrug, Mord, Todschlag und weitere kriminelle Handlungen nicht unter Strafe stehen. Die Täter wissen demnach genau was sie tun, sie fürchten jedoch unsere lasche Justiz nicht.

Wenn ausländische Straftäter nicht entsprechend unserer Gesetze zur Verantwortung gezogen werden, wenn jede kleinere Straftat als Kavaliersdelikt behandelt wird und die Täter ungestraft (für viele sind Bewährungsstrafen unerheblich) davonkommen, so wird die Hilfsbereitschaft der Gesellschaft zunehmend kippen. Wenn das Recht juristisch und moralisch gebeugt wird und Wiedergutmachung nur noch auf jene zutrifft, die sie sich finanziell leisten können, so wird dies zunehmend zu Fremdenfeindlichkeit und auch zur weiteren Spaltung der Gesellschaft führen.

In den letzten Jahren hat es zahlreiche islamistische Attentate gegeben, bei denen deutsche Staatsbürger Opfer wurden: so in der Türkei, in Tunesien, in Ägypten und im eigenen Land. Über die Taten wird ausführlich berichtet. Die Täter erreichen durch die Medien das, was sie bezweckt haben: einen zweifelhaften Heldenstatus im extremistischen Zweig ihrer Religion.




Die Opfer hingegen sind schnell vergessen, sie tauchen nur noch als Zahlen auf. Ihre Namen und Geschichten erfahren wir fast nie. Die Hinterbliebenen werden in Stich gelassen. Informationen über den Tathergang werden ihnen vorenthalten, ihre Probleme interessieren keine Behörde, die Rechnungen jedoch erreichen sie schnell. Es sind nur bedingt die deutschen Behörden, die dafür Verantwortung tragen. Es ist die Gleichgültigkeit der Politik gegenüber dem Einzelnen, dem Betroffenen. Es ist für Politiker medienwirksam sich gegenseitige Schuld zu zuschreiben, Ausschüsse und Rücktritte zu fordern, populistische Forderungen und Vorschläge zur Verhinderung von zukünftigen Attentaten zu unterbreiten und letztlich sogar die Ursachen in einer verfehlten Integrationspolitik zu suchen. Da kommen so skurrile Forderungen wie elektronische Fußfesseln für Gefährder auf. Als wenn sich jemand, der sein Leben für seinen bizarren Glauben opfern will, sich von solch Hightech-Firlefanz abhalten lassen würde.

Die Wahrheit bekommen wir dabei selten zu hören: Islamistische Anschläge werden auch in Zukunft nicht zu verhindern sei. Auch die Ursachenforschung ist einfach: Die Attentäter sind Menschen, die unser gesellschaftliches Modell hassen und es mit allen Mitteln bekämpfen wollen. Der islamische Glaube, in seiner fundamentalistischen Auslegung, dient dabei als Argument, als Handlungsanweisung und als Rechtfertigung. Dem haben wir nichts bei Attentaten im Ausland entgegenzusetzen und nicht viel bei solchen in Deutschland. Hier müssen wir rigoroser gegen Kriminelle und Gefährder vorgehen, alle rechtlichen Möglichkeiten dazu ausschöpfen und notfalls auch Mal darüber hinausgehen. Bei der Abwägung von Entscheidungen und Rechten zu Gunsten von deutschen und anderen Bürgern oder von Gefährdern – auch wenn diese deutsche Staatsbürger sein sollten -, muss die Devise lauten: „citizen first“.

Dennoch wird es weitere Opfer geben! Dafür trägt unsere Politik die Verantwortung, auch wenn sie dagegen wenig tun kann. Die Fehler sind in der Vergangenheit begangen worden und Fehler sind menschlich. Die Politik jedoch muss daraus lernen und Wiedergutmachung leisten. Die steht Opfern und Hinterbliebenen zu, sie kann kein Wahlgeschenk sein, keine Wohltat der Politik, sie ist eine pflichtgemäße Leistung, die unsere Sozial- und Solidargesellschaft zu leisten hat. Hoffen wir auf die nächste Bundestagswahl!

Bundeskriminalitätsstatistik 2016

Ich habe soeben ein Buch geschrieben: Mordgeschichten – die blutige Seite des Harzes. Ich schildere dort Mordfälle aus 1.000 Jahren Harzgeschichte. Meine diesbezüglichen Recherchen haben zweifelsfrei gezeigt, dass es Mord- und Totschlag zu allen Zeiten und in allen denkbaren Varianten gab und auch die Motive haben sich bis heute nicht geändert.
Früher wurden keine Kriminalstatistiken erstellt, die Werkzeuge und Möglichkeiten dazu waren noch nicht erfunden und benötigt wurden diese mathematischen Modelle auch nicht. Dennoch kann ich mit großer Sicherheit sagen: Auch in vergangenen Jahrhunderten variierten die Zahlen der Verbrechen stark. In friedlichen Zeiten und bei starken staatlichen Strukturen blieben die Verbrechen in einem gewissen Rahmen. In kriegerischen, wirtschaftliche schwierigen oder politisch instabilen Zeiten stiegen die Verbrechen stark an. Auch die drastischen Strafen bis hin zu Folter und Todesurteil schreckten die Täter dann kaum noch ab. Zudem war die Aufklärungsrate in jenen schwierigen Zeiten sehr gering. Dennoch ist es erstaunlich wie hoch dagegen die Aufklärungsraten, insbesondere bei Kapitalverbrechen, in früheren, etwas ruhigeren Zeiten waren. Ein Grund dafür ist offensichtlich: Die Menschen pflegten engere Kontakte untereinander, wodurch gewisse Tatabläufe besser rekonstruiert werden konnten. Auch waren die Menschen in ihrem Aktionsradius eingeschränkt. Man kannte sich, man nahm Veränderungen im Umfeld war – dass beispielsweise jemand plötzlich zu Geld gekommen war -, Fremde fielen sofort auf, Raubgut war einfacher zu identifizieren, denn es gab keine Massenartikel und vieles mehr.
Heute ist die Polizei beim Aufklären von Verbrechen mit modernsten Techniken, Methoden und Instrumenten ausgestattet. Dennoch liegt die Aufklärungsrate nur bei knapp über 56 Prozent. Kein besonders gutes Resultat, oder?
Nun wurde am 24.April 2017 die Kriminalstatistik für das Jahr 2016 vorgestellt. Kein Ruhmesblatt für unsere Gesellschaft und schon gar nicht für die Ermittlungs- und Justizorgane. 6,37 Millionen Straftaten wurden gezählt, was einen Zuwachs von etwa 40.000 gegenüber 2015 entspricht. Dazu heißt es lapidar: nahezu unverändert. Stiftschloss, Foto: El DirkoDennoch sind diese Zahlen, im Detail betrachtet sehr beunruhigend. Zwar sank die Anzahl von Wohnungseinbrüchen um 9,5 Prozent, was sehr positiv zu bewerten und der verstärkten Ermittlungsarbeit der Polizei zu zuschreiben ist, doch die Zahl der Gewaltverbrechen nahm sehr stark zu. Ein Plus von 14,3 Prozent bei Mord und Totschlag ist mehr als ein Alarmsignal. Hinzu kommt ein Anstieg von 12,8 Prozent bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung und auch die Drogenkriminalität ist um beachtliche 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten hält sich zwischen rechtsextremen und linksextremen Straftaten die Waage. Hört man jedoch die mediale Berichterstattung, so sollte man denken, die rechtsmotivierte Gewalt sei absolut dominierend. Dennoch ist auch im politisch motivierten Bereich ein Anstieg der Straftaten um 6,6 Prozent zu verzeichnen, in absoluten Zahlen sind das 41.500 Fälle. Einen drastischen Anstieg gab es bei der politisch motivierten Ausländerkriminalität, sie nahm um 66,5 Prozent auf 3372 Fälle zu. Auch hierbei ist ein gesellschaftliches Problem deutlich zu erkennen, denn Straftaten zu begehen, nur weil einem die politische Meinung oder die Herkunft eines anderen Menschen nicht gefällt, das sind bösartige Auswucherungen unserer modernen liberalen Gesellschaft, der gewisse Werte verloren zu gehen scheinen.
Was bei der Jahresstatistik jedoch besonders beachtlich ist, sind die Zahlen von tatverdächtigen Zuwanderern, die um gewaltige 52,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf knappe 175.000 Tatverdächtige Ausländer anstieg, die sagenhafte 293.467 Straftaten verübten. In diesen Zahlen sind jedoch nur Asylbewerber, Menschen mit Duldung, Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtlinge sowie Personen mit unerlaubtem Aufenthalt erfasst. Anerkannte Flüchtlinge sowie Menschen mit mehreren Staatsbürgerschaften oder aus anderen EU-Ländern sind in diesen Zahlen nicht erfasst. Wie in den Jahren zuvor wird zudem in der Kriminalstatistik nicht mehr zwischen Deutschen und sogenannten Nichtdeutschen unterschieden. Wer also die deutsche Staatsbürgerschaft erst kurze Zeit oder wenige Jahre hat, und als Tatverdächtiger angesehen wird, geht in der neuen Statistik unter.




Die Zahlen werden jedoch sowohl von zahlreichen Politikern, allen voran Grüne und Sozialdemokraten, sofort relativiert und kritisiert. Unter anderem heißt es, dass die Kriminalstatistik nur Tatverdächtige erfasst und keine Täter und nicht alle Tatverdächtigen seinen auch Täter. Diese Auslegung ist sicher richtig, andere Zahlen kann die Polizei jedoch nicht liefern, dass müsste die Justiz tun. Zudem: Es geht bei solchen Statistiken nicht um individuelle Fälle, sondern um Trends und Entwicklungen, denn Tatverdächtige sind mitunter auch Täter, die jedoch auch aus Mangel an Beweisen nicht juristisch belangt werden können.
Aber zurück zu den tatverdächtigen Zuwanderern: Es wird davon ausgegangen, dass aus dieser Gruppe der Tatverdächtigen etwa 60.000 multi-kriminell sind. Dies sind vor allem junge Männer aus aller Herren Länder, die sich wenig um Recht und Gesetz scheren. Immer aufs Neue wird uns zu vermitteln versucht, dass insbesondere die syrischen Kriegsflüchtlinge unser Hilfe benötigen. Jedoch stammen im Jahr 2016 etwa 35 Prozent aller tatverdächtigen Zuwanderer aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak (63% der Asylsuchenden). Allein im letzten Jahr wurden 30.699 Syrer straffällig. Damit stehen syrische Flüchtlinge auf Platz 1 der Hitliste krimineller Einwanderer.
Wir Deutschen sind in der Regel hilfsbereit und solidarisch. Doch dass die Zuwanderer auf Grund ihrer Alters- und Sozialstruktur – in der Regel junge alleinstehende Männer, ohne Familie, schlecht integriert, mit mangelnden oder ganz ohne deutsche Sprachkenntnisse, mit geringer beruflicher und teilweise auch Bleibe-Perspektive – anfällig für Straftaten sind, kann keine wirkliche Entschuldigung sein. Gewaltverbrechen, Sexualverbrechen und auch Eigentumsverbrechen sind in allen Ländern dieser Welt strafbar. Dafür gibt es keine Entschuldigung und es darf auch keine geben.
Besonders wenn man Hilfe in Anspruch nehmen will und muss, ist ein tadelloses Sozialverhalten ein Selbstverständnis: Ohne Wenn und Aber. Wer in unser Land kommt, unseren Schutz in Anspruch nimmt und unsere Solidarität – auch die materielle und finanzielle – und dennoch gegen alle Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens verstößt hat sein Bleiberecht unwiderruflich verloren.
Letztlich muss auch die organisierte Kriminalität – also Banden- und Syndikat-Kriminalität – erwähnt werden. Die taucht jedoch in der Bundesstatistik nur ganz am Rande auf. Dennoch gibt es zahlreiche Experten, die Deutschland als Paradies des Organisierten Verbrechens sehen: Wohl nicht zu unrecht. Und diese organisierten Strukturen stammen zu einem Großteil nicht aus Deutschland und die Kriminellen sind überwiegend Ausländer.
Unser Staat muss auf diese alarmierenden Zahlen schnell reagieren, will er nicht die Kontrolle aus der Hand geben. Neue Gesetze sind dazu nicht erforderlich. Es müssen die vorhandenen Gesetzte nur in aller Härte angewandt werden. Es kann nicht sein, dass bei Zuwandererkriminalität großzügig und zum Teil großzügiger als bei Deutschen behandelt wird. Zudem muss die Polizei personell verstärkt und auch besser ausgerüstet werden.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht das wohl auch so. Nun hat er seine Thesen zur deutschen Leitkultur formuliert und die Aufregung ist groß. Ich kann jeder Zeile seiner Thesen zustimmen und halte diese Diskussion für äußerst wichtig. Denn wenn wir uns die Kriminalstatistik 2016 ansehen und die weitere Zuwanderung im Blick haben, so ist es unabdingbar zu formulieren: Wer sich unserer Leitkultur nicht fügen will, ist in Deutschland im falschen Land!