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Todesstrafe? – Gedanken

Die Welt scheint derzeit verrückt zu sein. Wohl noch nie nach dem 2. Weltkrieg gab es gleichzeitig so viele Krisenherde auf der Erde wie heute. Zudem gefühlt jeden zweiten Tag eine Hiobsbotschaft, häufig verbunden mit Toten und Verletzten. Wir orientieren uns nur an Europa, die Ereignisse außerhalb sind nur eine Pressemeldung wert, dann sind sie wieder vergessen.
Mit Naturkatastrophen, die Verwüstung, Verletzung und Tod bringen, müssen wir leben, darauf haben wir kaum Einfluss. Auch wenn manch ein Politiker uns gern anderes erzählen möchte.
Auf von Menschen angerichtetes Verderben haben durchaus Einfluss, wenn auch nicht immer Kontrolle. Hoch und runter wird diskutiert: Was ist ein Terroranschlag, was eine politisch motivierte Tat, was ein Amoklauf, was ein normaler Mord oder Massenmord. Die Übergänge sind fließend und kaum zu definieren. Dennoch wird sich daran abgearbeitet. Lösungen, oder auch nur Lösungsansätze – Fehlanzeige.

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Zahlreiche unserer Politiker geben spontan nach einem Ereignis ihre Sicht der Dinge zum Besten. Twitter, Facebook und Co machen es möglich. Häufig sind diese Kommentare unüberlegt und unqualifiziert – zudem bürgerfremd. Gewisse Politiker sind wohl der Auffassung wir müssen täglich von ihnen lesen, hören und sehen. Müssen wir nicht, wollen wir nicht. Dennoch, wie in allen anderen Bereichen auch, sollte man nicht alle Akteure über einen Kamm scheren. Jedoch die Einführung einer „Halbwertzeit“, also die zeitliche Begrenzung von Amt oder Mandat wäre zu überlegen. Das würde wohl gegen Bürgerferne helfen. Das Geld anderer – Steuergeld – auszugeben ist einfach, selbst etwas zu erwirtschaften ist eine andere Sache.
Zur Auffrischung nachfolgend in Kurzform die Terroranschläge, politisch motivierte Anschläge sowie religionsbezogene Anschläge im Zeitfenster vom 01.Juni 2016 bis heute:
-19.07. Zug-Attacke mit Axt in einem Zug bei Würzburg / Täter 17-jähriger Islamist, wohl islamistischer Hintergrund / 5 Schwerstverletzte?
-17.07. Attentat mit Schusswaffen auf Polizisten in den USA / politisch-rassistisch motivierte Tat/ 3 Tote, 3 Verletzte
-14.07. Anschlag mit LKW in Nizza/islamistische Tat/mindestens 85 Tote und 303 Verletzte
-12.07. Bombenanschlag in Bagdad im Irak/ vermutlich IS / 13 Tote und 20 Verletzte
-8.07. Selbstmordattentat nahe Bagdad im Irak/ IS / mindestens 30 Tote und 70 Verletzte
7.07. Attentat mit Schusswaffen auf Polizisten in den USA /politisch-rassistisch motiviert / 5 Tote und 9 Verletzte
4.07. Selbstmordattentat in Saudi-Arabien / islamistischer Hintergrund / 10 Tote
3.07. Bombenattentat in Bagdad im Irak / IS / mindestens 292 Tote
1.07. Bangladesch Attentat mit Schusswaffen / IS / 28 Tote
30.06. Selbstmordattentat in Kabul in Afghanistan / islamistischer Hintergrund / 30 Tote und 40 Verletzte
28.06. Selbstmordattentat in Istanbul, Türkei / islamistischer Hintergrund / 48 Tote und 239 Verletzte
25.06. Bombenanschlag Mogadischu, Somalia / islamistischer Hintergrund / 14 Tote
21.06. Jordanien / Bombenanschlag des IS / 6 Tote und 14 Verletzte
20.06. Bombenanschlag in Afghanistan / Taliban islamistischer Hintergrund / 24 Tote und 43 Verletzte
13.06. Terrorattacke mit Messer in Frankreich / islamistischer Hintergrund / 3 Tote
12.06. Massaker mit Schusswaffen in Orlando USA / wahrscheinlich islamistischer Hintergrund / 50 Tote und mindestens 53 Verletzte
11.06. Selbstmordattentat in Syrien / IS / mindestens 20 Tote
9.06. Bombenanschlag in Bagdad im Irak / islamistischer Hintergrund / 15 Tote und 50 Verletzte
8.09. Schusswaffenattacke in Tel Aviv in Israel / Palästinenser islamistischer Hintergrund / 4 Tote und 19 Verletzte
8.09. Bombenangriff in Türkei auf Polizeistation / TAK politisch-religiöse Hintergründe / 3 Tote und 30 Verletzte
7.09. Bombenanschlag in Istanbul in der Türkei / TAK politisch-religiöse Hintergründe / 11 Tote und 36 Verletzte
5.06. Anschlag mit Feuerwaffen in Kasachstan / islamistischer Hintergrund / 25 Tote und 40 Verletzte
1.06. Bombenanschlag in Somalia / islamistischer Hintergrund / mindestens 20 Tote

Was können wir dieser zeitlich begrenzten Übersicht entnehmen? Die Mehrzahl aller aufgeführten Anschläge hat wohl islamistischen Charakter. Nun jedoch alle Muslime zu verdächtigen und mit radikalen Islamisten in einen Topf zu werfen, wäre kontraproduktiv und zudem ungerecht.
Dennoch muss man unaufgeregt darüber sprechen und diskutieren dürfen. Es ist jedoch in Deutschland derzeit noch schwer seinen Unmut über die Flüchtlingspolitik, Multikulti und den Islam an sich zu äußern. Von den repräsentativen Politikern von Rot, Grün, Links und teilweise von Schwarz wird man umgehend als fremdenfeindlich und rechtspopulistisch abgestempelt. Die Probleme, die sich mit Flüchtlingen und Zuwanderern islamischen Glaubens ergeben, werden einfach totgeschwiegen. Als einzige Alternative müssen Integrationsbemühungen herhalten. Und die sollen bzw. müssen die Bürger leisten.
Unser Grundgesetz definiert Religionsfreiheit und das ist gut und richtig so. Dennoch muss die Religion eines jeden Einzelnen auch seine Privatsache bleiben. Es gibt unbestritten viele Menschen islamischen Glaubens, die sich vorzüglich in unsere Gesellschaft integriert haben und eine sehr positive Bereicherung für unser Gemeinwesen sind. Es gibt jedoch auch eine große Zahl von Menschen islamischen Glaubens, die das nicht will, die teilweise in Parallelgesellschaften lebt. Es muss die Frage erlaubt sein: Wie wollen wir zukünftig damit umgehen? Finden wir keine Lösung werden wir erhebliche Probleme bekommen. Wir müssen also darüber diskutieren und wir müssen darauf reagieren. Integration kann keine Einbahnstraße sein. Und einfach so weiter wie bisher wird auch nicht funktionieren. Unsere freiheitlich demokratische Grundordnung kann kein Freibrief sein für Integrationsunwillige.
Auch müssen wir herausstellen, dass diese Integrationsprobleme schwerpunktmäßig mit dem Islam in Zusammenhang stehen. In unserem Land leben auch viele Vertreter anderer Weltreligionen: orthodoxe Christen, Buddhisten, Hindus, Juden, um nur einige zu nennen. Mit allen diesen Religionen gibt es wenig Integrationsprobleme, obwohl die kulturellen Unterschiede ähnlich groß der, der Muslime sind.
Es darf erneut die Frage erlaubt sein: Woran liegt das? Ist es nur eine Religionsfrage oder auch eine Erziehungsfrage. Und ist es zudem noch eine Machtfrage?
Verkennen möchte ich nicht, dass auch Vertreter anderer Religionen Attentate begehen – auch Christen. Den wahren Gründen und Ursachen solcher grauenhaften Taten kommen wir nur selten auf die Spur. Jedoch begeht keiner dieser Täter das Verbrechen um als Märtyrer zu sterben – Selbstmordattentäter, die bringt nur der Islam hervor. Und wir haben in Europa bisher keine Rezepte dagegen gefunden. Die brauchen wir jedoch dringend, wollen wir nicht Gefahr laufen, die Gesellschaft zu spalten und zudem Fremdenfeindlichkeit und Rechtsradikalismus Vorschub zu leisten. Gefragt sind dabei insbesondere die Muslime in unserem Land selbst.
Dennoch werden wir terroristische Attentate auch in Zukunft nicht verhindern können, wir werden mit dieser Bedrohungssituation leben und umgehen müssen.
Wir leben in einem Rechtsstaat und dass soll auch so bleiben. In unserem Strafgesetz ist für jede Straftat ein Strafrahmen festgelegt. Die höchste Strafe in Deutschland, sowie zahlreichen anderen europäischen Ländern, ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die für schwerste Straftaten die Todesstrafe ersetzt. Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden. In einigen anderen europäischen Ländern ist mittlerweile sogar diese Höchststrafe abgeschafft, so in Kroatien, Norwegen, Spanien und Portugal.
Bisher sprach meine humanistische Einstellung gegen eine Todesstrafe, die in allen Ländern der EU abgeschafft ist. Was jedoch hat ein Terrorist, ein Attentäter, ein Massenmörder mit islamistischem Hintergrund für eine Strafe verdient? Humanismus hat da seine Grenzen, wo keinerlei Humanität mehr vorhanden ist. Unser Strafrecht ist für solche Fälle nicht ausgelegt. Wir kannten solche Verbrechen nicht oder wollten nicht glauben, dass es solche geben könnte. Und wir hatten in der Bundesrepublik Deutschland auch einen solchen Fall bisher noch nicht.
Was jedoch, wenn ein islamischer Terrorist zahlreiche Menschen getötet hat und lebend gefasst wird? Will man diesen Täter – ich möchte vermeiden ihn als Menschen zu bezeichnen, denn das würde Humanität einfordern – resozialisieren. Ist es Beamten und Bürgern unseres Landes zu zumuten einen solchen Täter, der sicherlich eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung als Strafe bekommen würde, zu bewachen und zu versorgen – jahrzehntelang? Ein Massenmörder aus religiösen Motiven, der Märtyrer werden will und jede sich bietende Gelegenheit nutzen wird, um andere und sich selbst zu töten. Was soll man mit einem solchen Täter machen? Unser Gesetz lässt es nicht zu, selbst solche Straftäter dauerhaft in Isolierhaft zu halten – auch in Ketten legen ist unzulässig.
Es ist Freitag den 22.07.16 gegen 20 Uhr. Ich schreibe an diesem Artikel und mein Arbeitsgerät informiert mich von einem Attentat in München. Was ist mit unserer Welt los? Geht jede Menschlichkeit den Bach runter? Details von diesem Verbrechen, mit angeblich zahlreichen Toten, gibt es auch um 23 Uhr noch nicht. Ohne etwas vorweg nehmen zu wollen, es kann sich nach allen Informationen, die bisher vorliegen, nur um einen Terrorakt handeln. Ich bin entsetzt! Mein Mitgefühl den Betroffenen. Ich werde meinen Beitrag hier abbrechen, ich könnte unsachlich werden.
Wie wollen wir solchen Gräueltaten in Zukunft begegnen? Brauchen wir für Terroristen nicht wieder die Todesstrafe? Muss unser Strafrecht nicht diesbezüglich reformiert werden? Und muss unsere gesamte Integrations- und Flüchtlingspolitik nicht auch grundlegend reformiert werden. Fragen über Fragen, doch wir Bürger wollen Antworten, geschätzte Politiker und eine Politikwende.




Das letzte vollstreckte Todesurteil auf deutschem Boden

Jedes Land verfügt über ein eigenes Strafgesetz, in dem die Strafen für einen Straftatbestand exakt definiert sind. Als härteste Strafe gilt für besonders schwere Straftaten häufig die Todesstrafe. Sie wird von der Justiz eines Landes durch ein Todesurteil ausgesprochen und eine hoheitlich bevollmächtige Person vollstreckt das Urteil durch eine Hinrichtung.
Die Todesstrafe, also die Tötung eines Menschen als Strafe, existierte in der menschlichen Kulturgeschichte bereits in der Antike und hat in vielen Ländern bis heute Bestand. Sie entwickelte sich aus der Blutrache, einem ungeschriebenen Sippenrecht vorstattlicher Gesellschaften. Die Todesstrafe ist die frühste kodifizierte Strafart, die bereits in der ältesten bekannten Rechtssammlung, der sumerischen Codex Ur-Nammu (ca.2100 v. Chr.), für Mord und Ehebruch vorgesehen war. Über die Jahrhunderte und Jahrtausende hinweg wurde diese drakonische Strafe jedoch niemals in Frage gestellt. Erst mit dem Aufkommen des Humanismus im 18. Jahrhundert wurde das Recht der Machthaber und der Justiz zur Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe erstmals angezweifelt.
Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert, konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Das erste Land, dass die Todesstrafe abschaffte war San Marino – die älteste bestehende Republik der Welt – im Jahr 1848; es folgten 1870 die Niederlande sowie 1882 Costa Rica. Salonfähig wurde der Verzicht auf die Todesstrafe, und damit deren Abschaffung, erst nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges.
Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).
In den deutschsprachigen Ländern schaffte zuerst die Schweiz 1942 mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung, 1949 die Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 Grundgesetz und 1950 Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Todesstrafe ab. Nur die ehemalige DDR hielt bis 1987 an ihr fest, vollstreckte jedoch 1981 letztmalig ein Todesurteil.
Mit Stand vom März 2015 stellt sich die Situation in 198 Ländern wie folgt dar: 102 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft, in 6 Staaten existiert die Todesstrafe nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht), 34 Staaten haben einem Hinrichtungsstopp eingeführt, 56 Staaten bringen die die Todesstrafe auch im gewöhnlichen Strafrecht weiterhin zur Anwendung.
Die sowjetische Besatzungszone hatte zunächst keine unabhängige Rechtsprechung. Nach der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Jahr 1949 verlangte die UDSSR die Wiedereinführung der Todesstrafe und wandte diese bis 1953 mit ihren Militärtribunalen – in enger Zusammenarbeit mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit – an 1112 deutschen Zivilisten an; vollstreckt wurden die Urteile jedoch ausschließlich in Moskau. Weiterhin verhängten sowjetische Militärgerichte nach den Aufständen am 17. Juni 1953 mindestens 18 Todesurteile, die umgehend vollstreckt wurden.
Zudem wurde auch die DDR-Justiz bei der Verhängung von Todesurteilen aktiv. Insgesamt wurden bis zur Aufhebung der Todesstrafe 227 rechtskräftige Todesurteile ausgesprochen, wovon man 166 auch vollstreckte. Im Einzelnen waren das 52 Hinrichtungen wegen politischer Delikte, 64 wegen Verbrechen in der NS-Zeit sowie 44 klassische Kriminaldelikte, wie hauptsächlich Mord. Die Todesurteile der DDR-Gerichtsbarkeit wurden zuerst durch Enthauptung Mittels Fallbeil, die der Waldheimer NS-Prozesse durch Erhängen vollstreckt. Ab 1968 war die Hinrichtungsmethode ein „unerwarteten Nahschuss ins Hinterhaupt“.
Das letzte Todesurteil in der DDR, sowie auch das letzte auf deutschem Boden, wurde am 26. Juni 1981 vollstreckt. Hingerichtet wurde der Offizier der Staatssicherheit Werner Teske.
Werner Siegfried Teske wurde am 24. April 1942 geboren. Er studierte an der Humboldt-Universität Berlin Volkswirtschaftslehre und promovierte 1969. Bereits während des Studiums verpflichtete sich Teske für eine hauptamtliche Tätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit, wo er zunächst im Bereich Wissenschaftsspionage für die Hauptverwaltung Aufklärung im westlichen Ausland tätig war. In dieser Tätigkeit wurde er mit der Demokratie westlichen Stils und marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen konfrontiert, die in ihm Zweifel an der Richtigkeit des politischen Systems der DDR aufkommen ließen. Für einen geplanten Frontenwechsel schaffte Teske über Jahre hinweg geheime Unterlagen nachhause. Nachdem sein Kollege, der Oberleutnant des MfS Werner Stiller, in einer spektakulären Flucht die DDR Richtung Bundesrepublik verlassen hatte, wurden zahlreiche DDR-Spione in Westeuropa und den USA enttarnt. Das MfS erhöhte daraufhin seine Sicherheitsmaßnahmen erheblich und überprüfte viele Mitarbeiter, so auch Werner Teske. Bei der Überprüfung seines Panzerschrankes wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt. Die daraus resultierenden weiteren Nachforschungen führten zur Aufdeckung größerer Unregelmäßigkeiten im Umgang mit MfS-Geldern an Informanten. Es stellte sich heraus, dass Teske rund 20.000 DM und 21.500 DDR-Mark an Operativgeldern veruntreut hatte. Am 04. September 1980 wurde Teske unter einem Vorwand in ein geheimes MfS Objekt gelockt und dort festgehalten. Während dieser Zeit wurde gegen ihn ermittelt und auch seine Wohnung durchsucht. Dabei fielen dem MfS die entwendeten, geheimen Akten von großem Umfang in die Hände. Am 11. September gestand Teske, sich seit Jahren auf eine Flucht in die BRD vorbereitet zu haben.
Obwohl die Tat nur vorbereitet und nicht ausgeführt worden war, und nur der Diebstahl geheimer Dokumente sowie die Veruntreuung von Operativgeldern als Straftaten zu werten waren, wurde Teske in einem Geheimprozess vor einem Militärgericht zum Tode verurteilt. Die Anklage lautete: vollendeter Spionage in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Fahnen- und Republikflucht. Obwohl die Tat nicht vollendet wurde erhielt Teske die Höchststrafe, das Todesurteil.
Ein Gnadengesuch Teskes wurde abgelehnt und er wurde in die Vollzugsanstalt nach Leipzig überführt, in der sich auch die Zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand. Dort wurde Werner Teske vom Vollstreckungsbeauftragten, dem letzten Henker der DDR, Hermann Lorenz, mittels Pistole mit Schalldämpfer durch einen Kopfschuss am 26.Juni 1981 hingerichtet. Wie damals üblich erfolgte der Todesschuss von hinten ohne Vorwarnung, direkt nach dem Eintritt des Delinquenten. Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert. Es war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR und auch in ganz Deutschland.
Alle Hinrichtungen in der DDR wurden geheim gehalten, selbst nach veröffentlichten Todesurteilen in Schauprozessen. Die Angehörigen erhielten zwar eine Nachricht, die Leichen wurden jedoch nicht ausgehändigt. Oft verzeichnen die Bestattungs- oder Totenscheine fingierte „natürliche“ Todesursachen wie „Herzversagen“. Die Zahl und Art der Hinrichtungen wurden erst nach der politischen Wende 1989/90 bekannt.
Die Todesstrafe ist weltweit umstritten, dennoch halten fast die Hälfte aller Staaten an ihr fest, darunter auch die USA. Die Für- und Wieder-Argumentationen werden diesbezüglich recht unvereinbar geführt, sie alle hier aufzuführen würde diesen Rahmen sprengen. Ich möchte weder den Befürwortern noch Ablehnern das Wort reden. Ein Ablehnungsgrund auf den ich hier eingehen möchte, ist die fehlende Chance zur Einsicht und Besserung für den Täter.
Sich ändernde Situationen erfordern neue und andere Maßnahmen. Erstmals seit der Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland geht es nicht um die Höchststrafe für politische Delikte oder für Mordtaten, sondern um islamistischen Terror. Es geht um verblendete Anhänger einer Religion, die wahllos Menschen anderen Glaubens – Ungläubige – in möglichst großer Zahl töten wollen und dabei den eigenen Tod einplanen oder sogar als Selbstmordattentäter auftreten.
Welche Höchststrafe soll eine Gesellschaft für solche Täter verhängen, die nach der Terrorattacke lebend in die Hände von Polizei und Justiz fallen? Wird dann für solche Terroristen eine Lebenslange Haft als Urteil verhängt, die wohl auch im Strafvollzug jede sich bietende Möglichkeit zur Tötung „Ungläubiger“ nutzen werden, und das ohne Rücksicht auf das eigene Leben. Welchen Justizvollzugsbeamten und welchen Mithäftlingen will man solche tickenden Zeitbomben zumuten? Weiter möchte ich mich hierzu nicht äußern, habe aber vielleicht einen kleinen Denkanstoß gegeben. Bisher hatte Deutschland diesbezüglich Glück, aber der islamistische Terror wird auch uns erreichen. Und nach solchen Terrorakten, wie z.B. in Paris, etwa noch die Humanitätskeule für die überlebenden Täter schwingen zu wollen, würde an Schizophrenie grenzen. Und es würde meiner Meinung nach unseren gesamten Wertekanon zum Wanken bringen.

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